ODR Campus Ellwangen - Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2022-0075
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.netze-odr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ODR Campus Ellwangen - Projektsteuerung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Projektsteuerung für die Campusentwicklung am Standort Ellwangen der ODR GmbH. Es handelt sich um den Neubau eines Bürogebäudes und eines Logistikzentrums sowie die Sanierung mehrerer Gebäude am Campus sowie mehrerer Bezirkszentren an anderen Orten im Umkreis von ca. 50 km um Ellwangen
Netze ODR GmbH
Unterer Brühl 2
73479 Ellwangen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182f7b1de3e-56ad7203f056b985
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182f7b1de3e-56ad7203f056b985
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182f7b1de3e-56ad7203f056b985
Innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tage netto ab Rechnungseingang Netze ODR GmbH
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).