Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel BB (12) "Herrenberg" Referenznummer der Bekanntmachung: 81_2022_03
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrenberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71083
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.herrenberg.de/ausschreibung
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel BB (12) "Herrenberg"
Erbringung von Fahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Omnibussen als Subunternehmer des konzessionierten und betrauten Verkehrsunternehmens auf der Grundlage eines Betriebsleistungsvertrages.
Herrenberg 71083 Herrenberg
Die Stadtwerke Herrenberg (Eigenbetrieb) ist ein für den öffentlichen Personennahverkehr (Linienverkehr) konzessioniertes Verkehrsunternehmen, welches für das Beschaffungsvorhaben den öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen in Herrenberg auf der Grundlage von drei Linienkonzessionen erbringt.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Durchführung des Linienbündels Böblingen 12 (Stadtverkehr Herrenberg).
Linienbündel BB12 "Herrenberg" umfasst folgende Buslinien:
Linie 751:
Verkehr an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen Herrenberg ZOB und Herrenberg Waldfriedhof
Linie 780:
Herrenberg Hallenbad - ZOB - Nord - West - Kalkofenstraße
Linie 782:
ZOB-Hallenbad-Senierenzentrum-Ehbühl-Waldfriedhof
Veränderte Linienführung ab 01.01.2024:
ZOB-Ziegelfeld-Ehbühl
Die jährliche Betriebsleistung umfasst im ersten Jahr (Übergangskonzept; 11.12.2022 - 31.12.2023) ca. 178.000 km pro Jahr, in den Folgejahren (Vollinbetriebnahme; ab 01.01.2024) ca. 126.000 km pro Jahr.
Zur Durchführung des Verkehrs bedienen sich die Stadtwerke Herrenberg eines Subunternehmers. Gegenstand des vorliegenden bekanntgemachten Auftrags ist die Durchführung von Nachunternehmerleistungen (Fahrleistungen) für den Auftraggeber zum Betrieb seines Linienverkehrs. Die Leistungen erfolgen gegenüber dem Auftraggeber. Vertragspartner des Fahrgastes bleibt der Auftraggeber.
Die Leistungen umfassen die nachfolgenden genannten Verkehrslinien:
Linie 751:
-Verkehr an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen Herrenberg ZOB und Herrenberg Waldfriedhof
Die Linie 751 wird ab Januar 2024 als neue Regionalbus-Linie zwischen Holzgerlinen und Herrenberg innerhalb des Bündels BB8 eingeführt. Am Wochenende und an Feiertagen wird die Linie aber nur als Stadtverkehr Herrenberg im Abschnitt Herrenberg ZOB - Herrenberg Waldfriedhof geführt. Der Fahrplan der Linie 751 am Wochenende und an Feiertagen ist so konzipiert, dass er in Kombination mit der Linie 782 mit einem Bus bedient werden kann und ist deshalb dem Bündel 12 zugeordnet.
Linie 780:
- Herrenberg Hallenbad - ZOB - Nord - West - Kalkofenstraße
Die Linie 780 hat sowohl an der Kalkofenstraße als auch am ZOB Anschluss an die S-Bahn. Für die dazwischenliegenden Wohngebiete bieten sich entsprechend zwei Möglichkeiten, um Anschluss von und zur S-Bahn zu erhalten. Daraus ergbit sich für ein bestimmtes Einzugsgebiet praktisch ein Halbstundentakt. Darüber hinaus verbindet die Linie 780 das Affstätter Tal und die Schwarzwaldsiedlung direkt mit dem Hallenbad/Krankenhaus. Für die Linie 780 ist ab Januar 2024 (Vollinbetriebnahme) auch ein Verkehr an Sonn- und Feiertagen vorgesehen. Dieser ist aber so geplant, dass er tagsüber wirtschaftlich nur innerhalb des Bündels BB10 betrieben werden kann, sodass dieser Verkehr - ausgenommen sind zwei Fahrten abends - nicht Bestandteil des Bündels BB12 ist.
Linie 782:
Auf der Linie 782 ist nach der Vergabe für den Übergangszeitraum von einem Jahr zunächst ein Interimskonzept vorgesehen. Anschließend wird ab dem 01.01.2024 das Neukonzept umgesetzt.
- 11.12.2022 - 31.12.2023: ZOB-Ehbühl-Waldfriedhof
Die Linie 782 soll wie im Bestand zunächst weitergeführt werden. Die Linie 782 verbindet den ZOB mit dem Hallenbad/Krankenhaus, dem Ehbühl und dem Waldfriedhof.
- ab 01.01.2024: ZOB-Ziegelfeld-Ehbühl
Der Linienverlauf der Linie 782 wird dann auf den Abschnitt ZOB-Ehbühl verkürzt, sie verkehrt dann auf direktem Weg von Ehbühl ohne den Umweg über das Hallenbad zum ZOB.
Automatische Verlängerung um zweimal ein Jahr, falls nicht mit einjähriger Kündigungsfrist von einer Partei gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Inhaber, zur Geschäftführung und zu einer eventuellen Konzernzugehörigkeit (selbst zu fertigen)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
- Eigenerkärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB (s. Anlage VI zur Auffürderung zum Angebot)
- Eigenerklärung zur Sanktions-VO (s. Anlage VIII zur Aufforderung zum Angebot)
Hinweis: Sofern Fremdnachweise gefordert werden, haben ausländische Bewerber vergleichbare Bescheinigungen ihres Herkunfsstaates, sofern solche erteilt werden, zu übermitteln, die in deutscher Sprache verfasst sind oder denen eine beglaubigte Übersetzung beigefügt ist.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist)
- hilfsweise, weil die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes nicht beizubringen ist: die (selbst gefertigte) Eigenerkärung, wonach der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat
- Unbedenklichekitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist)
- hilfsweise: weil die Unedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht beizubringen sind: die (selbst gefertigte) Eigenerkärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß erfüllt hat.
- selbst gefertigte Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bei Leistungen, die mit dem vorliegenden ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (vergleichbar sind Leistungen im konzessionierten Linienverkehr oder als Subunternehmer im konzessionierten Linienverkehr) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Geschäftsbericht bzw. Jahresabschluss für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Höhe der Deckungssumme
Hinweis: Sofern Fremdnachweise gefordert werden, haben ausländische Bewerber vergleichbare Bescheinigungen ihres Herkunftsstaates, sofern solche erteilt werden, zu übermitteln, die in deutscher Sprache verfasst sind oder denen eine beglaubigte Übersetzung beigefügt ist.
Gesamtumsatz mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- falls vorhanden: Nachweis der Genehmigung zur Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG), und zwar entweder für den Linienverkehr i. S. d. § 42 PBefG oder für den Gelegenheitsverkehr gemäß §§ 46, 49 PBefG
- Nachweis der fachlichen Eignung sowie Benennung des Verkehrsleiters gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Liste der wesentlichen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Referenzen), die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind (vergleichbar sind Leistungen im konzessionierten Linienverkehr oder als Subunternehmer im konzessionierten Linienverkehr) mit mindestens 100.000 Fahrplankilometern im Jahr.
Hierbei sind folgende Angaben zu machen:
- Linie/Ort/Verkehrsverbund der Referenzleistung
- Leistungszeitraum (Beginn/Ende)
- Nutzwagenkilometer im Jahr
- eingesetzte Fahrzeuge (Anzahl und Bauart)
- für den Fall von Leistungen als Subunternehmer: Auftraggeber, Benennung eines Ansprechpartners
- für den Fall von Leistungen als Subunternehmer: Auftragswert im Jahr
Siehe hierzu Anlage VII zur Aufforderung zum Angebot - "Formblatt Referenzen".
Hinweis: Sofern Fremdnachweise gefordert werden, haben ausländische Bewerber vergleichbare Bescheinigungen ihres Herkunftsstaates, sofern solche erteilt werden, zu übermitteln, die in deutscher Sprache verfasst sind oder denen eigene beglaubigte Übersetzung beigefügt ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindests eine vergleichbare Referenz.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den Fall von Bietergemeinschaften gilt: Sofern unter der Rubrik "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" sowie "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" Mindestanforderungen gestellt werden, müssen diese nur von der Bewerbergemeinschaft im Ganzen vorgelegt werden. Nachweise und Erklärungen selbst sind jedoch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben. Jedoch muss die Unternehmensgruppe im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften und sowohl im Vergabeverfahren als auch im Auftragsfall einen bevollmächtigtem Vertreter nennen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§§ 3 ff. PBZugV
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Bei der Ausführung der Verkehrsleistungen sind die Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes des Landes Baden-Württemberg (LTMG) zu beachten. Hierzu ist eine Verpflichtungserklärung (Anlage IX zur Aufforderung zum Angebot) auszufüllen und zu unterzeichnen. Weiter hat der Auftragnehmer den für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmer ein Stundenentgelt zu zahlen, welches mindestens den im Betriebsleistungsvertrag (siehe Vergabeunterlagen, Anlage I) aufgeführten repräsentativen Tarifverträgen entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Da nur die Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen wird, dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte NICHT anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern über dei Kommunikationsplattform des DTVP zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich über das DTVP unter dem Punkt "Vergabeunterlagen" veröffentlicht bzw. aktualisiert/ausgetauscht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMSYYCH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Annforderungen vergleiche §§ 160ff. GBW.