Modernisierung der Montpellierbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: 66-12-778-2.1-04
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhd.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung der Montpellierbrücke
Hauptbaumaßnahme
Los 1 - Verkehrssicherung
Los 2 - Abschnitt 1 - Gewerkübergreifende Maßnahmen
Los 2 - Abschnitt 2 - Brückenbau und Straßenbau
Los 2 - Abschnitt 3 - Beleuchtung
Verkehrssicherung
Heidelberg
LOS 1 - Verkehrssicherung (AG: Stadt Heidelberg, Tiefbauamt)
Verkehrssicherung
Umleitungsbeschilderung
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz abzugeben.
Baumaßnahme Abschnitt 1, 2 und 3
Heidelberg
LOS 2
Abschnitt 1: Gewerkeübergreifende Maßnahmen (AG: Stadt Heidelberg - Tiefbauamt)
Baustelleneinrichtung
Abschnitt 2: Brückenbau und Straßenbau (AG: Stadt Heidelberg - Tiefbauamt)
Modernisierung einer innerstädtischen Spannbetonbrücke (Baujahr 1976) mit 4 Überbauten (230 m - 230 m - 140m - 120 m) - Brückenfläche 11.700 qm - über 2 Straßen, einen Weg, Bahnstrecken 4000 und 4100 und Nutzgelände
Technische Bearbeitung Ausführungsunterlagen 1 Psch
Spanngliedortung, Betondeckungsmessungen 1 Psch
Stahlbeton abbrechen 1.100 cbm
Beton mit Schalung herstellen 1.000 cbm
Betonstahl einbauen 120 t
Verbundanker BSt 500 einbauen 20.000 St
Spannstahl St 950-1050 einbauen 7 t
Besichtigungsstege abbrechen 1.600 qm
Faserzementplatten asbestbelastet abbrechen 750 qm
Stahlkonstruktion Gehebenen herstellen 60 t
Gitterroste und Trapezbleche einbauen 1.800 qm
Geländer erneuern 1.100 m
Berührungsschutz Elt2 herstellen 120 m
Fahrzeug-Rückhaltesystem erneuern 115 m
Übergangskonstruktionen erneuern 55 m
Lager erneuern 7 St
Abdichtung herstellen 5.000 qm
Erneuerung - Teilerneuerung Belag 5.000 qm
Betoninstandsetzung 35.000 qm
Schutzwände Gleisbereich 440 qm
Kappengerüste 1.000 m
Gerüste (Grundfläche) 15.000 qm
Baustraße herstellen 3.000 qm
Abschnitt 3: Beleuchtung (AG: Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH)
Verlegung von NYCY 4x6-6 qmm 600 m
Herstellung von Verbindungen zum bestehenden Beleuchtungsnetz.
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz abzugeben.
Der AN muss bei Auftragserteilung eine Betriebs- Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben mit einer Deckungssumme von mindestens EURO 10.000.000,- pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Auf Anforderung ist diese nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintrag in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste desVereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung Für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV 179) vorzulegen.
Bei Einsatz vonNachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für dieseabzugeben. Sind die Nachunternehmen
Präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikationvon Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
"Eigenerklärung zur Eignung" genanntenBescheinigungenzuständiger Stellen zu bestätigen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die
Handwerksrolle oder bei der Industrie und Handelskammer, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme). Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
— Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die Bauleistungen betreffen,welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen,Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste desVereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz vonNachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV 179) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für dieseabzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikationvon Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)aufgesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen (Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers-Steuerberaters
Oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Referenzen /Leistungen, der letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, mindestens 3 Referenzen; Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal(nur auf Anforderung, nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit der Eigenerklärung KEV 179 zunächst nurdie Erklärung ab, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen).
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt. z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),wirksame Gewerbeuntersagung. (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre zu den in §6eEU Abs. 1 bis 3 VOB/A genannten Vergehen; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zurgesetzlichen Sozialversicherung;
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen,dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierteUnternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV 179) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmenpräqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikationvon Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in dieengere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangendurch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zubestätigen (je eine schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers zu den benannten Referenzen,dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden; Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichenS ozialkasse; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; ggf. Bescheinigung. In Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung. Nach § 48b EStG [Steuern, Abgaben und Sozialabgaben]). Bescheinigungen, dienicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Mindestens drei Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Heidelberg RechtsamtKornmarkt 169117 Heidelberg
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden denBietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland