Erdgas Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1Z/013-EV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen (Hohentwiel)
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.singen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgas
Lieferung von Erdgas für Liegenschaften und sonstige Betriebsstätten der Stadt Singen (70 Abnahmestellen im Marktgebiet Trading Hub Europe im Netzgebiet der Thüga Energienetze GmbH) mit einer Laufzeit von 3 Jahren. Die Laufzeit verlängert sich um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 9 Monaten zum 31.Dezember 2025 gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am Gasliefertag 31.12.2026.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023, 6:00 Uhr vergeben werden.
Die jährliche Abnahmemenge beträgt cirka 15.200 MWh.
Die Preisbildung ist an die Settlement-Notierungen (Kalenderjahresoprodukt) der Energiebörse powernext pegas am Terminmarkt für das Marktgebiet THE gekoppelt. Der Bieter muss die Stadt Singen auf Verlangen bei der Festlegung des Zeitpunktes der Preisfixierung beraten.
Stadt Singen 78224 Singen (Hohentwiel) Verschiedene Liegenschaften Stadtgebiet Singen (Hohentwiel), siehe Anlage.
Die Erdgasversorgung wird in einem Gesamtauftrag ausgeschrieben.
Der Auftrag ist in zwei Gruppen unterteilt, bei denen die einzelne Gruppe gleiche Preise hat.
Gruppe 1 enthält die 11 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM).
In Gruppe 2 sind alle Standardlastprofilabnahmestellen zusammengefasst.
Eine Übersicht über alle Anlagen dieser Ausschreibung finden Sie in Anlage 1. Die Zusammenstellung der Gruppen ist Anlage 2 zu entnehmen.
Die einzelnen Abnahmestellen sind in den Anlagen 3 und 4 Abnahmestellenliste aufgelistet.
Diese Anlagen enthalten für jede Abnahmestelle Identifikationsmerkmale, die wichtigsten energiewirtschaftlichen Informationen, die wichtigsten Bezugsdaten für ein Referenzjahr sowie den Lieferbeginn. Die Bezugsdaten können sich im Lieferzeitraum gegenüber dem Referenzzeitraum ändern.
Abnahmestellen, die im Referenzjahr keinen Verbrauch besitzen, können im Lieferzeitraum wieder betrieben werden, sodass ein Verbrauch in der Größenordnung vergleichbarer Abnahmestellen vorliegen kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Abnahmestellen bis zum vorgesehenen Lieferbeginn nicht mehr von der Stadt Singen genutzt werden. Die Lieferung von Erdgas für solche Abnahmestellen wird nicht Gegenstand des abzuschließenden Vertrages.
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch.
Die Vergabeunterlagen können über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de bezogen werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die Vergabestelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch.
Vergabeunterlagen können nur über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de bezogen werden.
Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sindkostenfrei.
Fragen zur Ausschreibung bitten wir bis spätestens 24.08.2022 ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Auskunft aus Wettbewerbsregister:
Die Vergabestelle wird Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne
Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den
Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Die elektronische Angebotabgabe ist im Leitfaden E-Vergabe für Unternehmen, Seite 12 ff erläutert.
Den Leitfaden finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Pfad:
https://www.singen.de/informieren/rathaus/ausschreibungen
Bei Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe oder zum Bietertool besuchen Sie bitte die Online-Hilfe im
Service & Support-Center des Softwareherstellers. https://support.cosinex.de/
Im oberschwelligen Vergabebereich müssen öffentliche Auftraggeber Rechnungen in den genormten
elektronischen Datenaustauschformaten (XML-Dokumente) entgegennehmen und verarbeiten können.
Hierfür nutzt die Stadt Singen ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE)
beim Serviceportal Baden-Württemberg.
Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
Bei elektronischer Rechnungsstellung gelten die Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs
Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Die Leitweg-ID wird nach Auftragserteilung und Unterschrift einer Nutzungsvereinbarung zwischen Auftraggeber
und der Stadt Singen mitgeteilt.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen erhalten vertrauliche Informationen.
Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den
Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die
Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRG6DAW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]