Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V 2022-2 Referenznummer der Bekanntmachung: Arzneimittelrabattverträge 2022-2 (ID: 2.059.996)
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 164-464076)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V 2022-2
Die Ausschreibung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer Laufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer i. S.d.§ 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Klargestellt wird bereits jetzt, dass für die Lose 001 bis 071 Rahmenverträge mit drei Bietern, für die Lose 072 bis 087 Rahmenverträge mit zwei Bietern und für die Lose 088 bis 142 Rahmenverträge mit einem Bieter geschlossen werden können.
Hierbei gilt eine Bietergemeinschaft als ein Bieter.
Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Für die Lose 088 bis 142 werden Rahmenverträge mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.
Nach interner Prüfung wird das Fachlos 1.c.120 - Methylphenidat aufgehoben.