Quantitative und qualitative Erhebungen zum Start-up-Ökosystem NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Quantitative und qualitative Erhebungen zum Start-up-Ökosystem NRW
Im Zuge des digitalen Wandels in der Weltwirtschaft haben sich Start-up Ökosysteme immer stärker als wichtige Treiber von wirtschaftlichem Wachstum und nachhaltigen Beschäftigungseffekten etabliert. Start-ups sind risikobereit, offen und anpassungsfähig. Sie treiben die digitale Transformation, indem sie den technologischen Fortschritt frühzeitig aufgreifen, schnell skalierbare Lösungen und Geschäftsmodelle entwickeln sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
Ein vitales Start-up Ökosystem und die Innovationskraft junger Unternehmen sind für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen von entscheidender Bedeutung. Die Landesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt Nordrhein-Westfalen in die europaweit führenden Start-up-Regionen zu führen.
Dieses Ziel legt die Landesregierung ihren Aktivitäten zur Förderung des Start-up Ökosystems zugrunde. Um die Sichtbarkeit des Standortes zu erhöhen und die vorhandenen Stärken noch besser zu nutzen, wurden in den letzten Jahren vielseitige Informations-, Beratungs- und Fördermöglichkeiten aufgesetzt, die junge Unternehmen in ihrer Entwicklung unterstützen und das Skalierungspotenzial voranbringen.
Um die Fortschritte Nordrhein-Westfalens auf dem Weg in die führenden europäischen Start-up-Regionen zu messen und die Maßnahmen der Landesregierung bedarfsgerecht auf diese Zielerreichung auszurichten, ist eine regelmäßige Analyse des Ökosystems von herausragender Bedeutung.
Da Start-ups eine spezielle Gründungsform darstellen, gibt es bisher jedoch keine amtliche Statistik, die eine Erfassung des Gründungsgeschehens deutscher Start-ups vornimmt. Studien zum Start-up Ökosystem fokussieren unterdessen oftmals nur einzelne Themenbereiche und betrachten bestimmte Zeitperioden. Zudem nutzen die verschiedenen Anbieter unterschiedliche Messgrundlagen und Analyseverfahren, sodass nur eine geringe Vergleichbarkeit der Auswertungen gegeben ist.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird deshalb ein Auftragnehmer gesucht, der ein regelmäßiges, kennzahlenbasiertes Reporting zum Start-up Ökosystem Nord-rhein-Westfalen erstellt, die Ergebnisse in einer jährlichen, grafikbasierten Studie zusammenfasst und, über eine tiefergehende Analyse und Bewertung der Daten, Handlungsempfehlungen für die Landesregierung ableitet (Los 1 - Quantitatives Reporting).
Ergänzend zu der quantitativen Datengrundlage ist es für die Ausrichtung der Ökosystem-Strategie gleichermaßen bedeutend, die Gründerinnen und Gründer auch direkt zu adressieren und somit zentrale Impulse zu aktuellen Trends, Chancen und Herausforderungen in der Start-up-Szene zu erhalten. Die Einschätzungen und Bewertungen der Start-ups dienen der Landesregierung dabei als wichtige Informationsgrundlage für die Weiterentwicklung des Ökosystems.
Parallel zur Ausschreibung des quantitativen Kennzahlen-Reportings wird daher ein Auftragnehmer gesucht, der eine jährliche Befragung der Ökosystem-Akteure durchführt und darüber weitere Potenziale für die Entwicklung gründungsfreundli-cher Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen identifiziert. Die qualitativen Ergebnisse der Befragung sollen ebenfalls jährlich in einer grafikbasierten Studie zusammengefasst werden (Los 2 - Qualitatives Reporting).
Quantitatives Reporting
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf
Auftragsgegenstand ist die quantitative Untersuchung des Start-up Ökosystems Nordrhein-Westfalen über die Schaffung einer konsistenten Datengrundlage zur Erstellung kennzahlenbasierter Auswertungen und Analysen, zusammenfassender jährlicher Studien sowie ergänzender Social-Media-Grafiken und Start-up-Kurzportraits.
Ziel der quantitativen Erhebungen ist es, die Ökosystem-Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen in einen europäischen Kontext zu stellen und somit die Zielerreichung auf dem Weg in die europaweit führenden Start-up-Regionen zu messen.
Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages zu erbringen:
1) Aufsetzen des quantitativen Kennzahlen-Reportings
2) Quartalsweises Reporting von vier definierten Kennzahlendimensionen
3) Erstellung einer jährlichen, zusammenfassenden Studie im Umfang des NRW Start-up-Reports 2020
4) Erstellung und halbjährliche Aktualisierung einer Liste von Kurzportraits wachstumsstarker Start-ups aus NRW mit Scale-up-Potenzial
5) Bereitstellung eines Beratungskontingents für eine tiefergehende Bewertung der Ergebnisse und das Ableiten von Handlungsempfehlungen
6) Erstellung von Sharepics für die öffentlichkeitswirksame Kommunikation der Kennzahlen und Studienergebnisse durch den Auftraggeber
7) Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung der Kennzahlen und Studienergebnisse durch den Auftragnehmer
Eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen an die einzelnen Leistungsbausteine ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Des Weiteren sind folgende Leistungen Bestandteil des Auftrags:
- Kick-off-Treffen: Nach Erteilung des Zuschlags findet ein Kick-off-Treffen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt, um das konkrete Vorgehen und den zeitlichen und organisatorischen Ablauf der Leistungserbringung abzustimmen (max. 3 Std.).
- Zwischenstand-Besprechungen: Zur Abstimmung über den Zwischenstand der Arbeiten findet 4-mal jährlich, jeweils nach der Vorlage des quartalsweisen Reportings ein Termin zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt (max. 3 Stunden; Zeitpunkte im Kick-off zu vereinbaren).
- Absprachen mit Auftragnehmer aus Los 2: Der Auftragnehmer hat sich mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer des zweiten Fachloses hinsichtlich der thematischen Schwerpunkte und Ausführungen der jährlichen Studien und der ergänzenden Öffentlichkeitsarbeit abzustimmen. Hierzu findet einmal pro Jahr ein max. 2-stündiger Abstimmungstermin statt. Außerdem nimmt der Auftragnehmer an der jährlichen Präsentation der finalen Ergebnisse der Studie des zweiten Fachloses teil.
Das Kick-off-Treffen und die jährliche Zwischenstand-Besprechung nach Vorlage des vierten Quartals-Reportings - bei der auch die Erstellung der jährlichen Studie besprochen wird - finden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf statt. Die weiteren Zwischenstand-Besprechungen und Absprachen mit beiden Auftragnehmern finden in Form von Videokonferenzen statt. Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche o. g. Abstimmungstermine alternativ als Videokonferenz durchzuführen. Darüber hinaus erfolgt - soweit erforderlich - eine begleitende regelmäßige Abstimmung per Mail, Telefon oder Videokonferenz.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag optional einmal zu verlängern, um die Erbringung der definierten Leistungen I.2) bis I.7) der Leistungsbeschreibung für die Jahre 2026 und 2027 zu beauftragen. In diesem Fall endet der Vertrag spätestens mit Vorlage und Präsentation der Studie über das Jahr 2027.
Für den Auftrag stehen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt maximal 375.000,- EUR brutto zur Verfügung. Der angebotene Preis inkl. Mehrwertsteuer darf diesen Wert nicht übersteigen.
Für die optionale Beauftragung der Vertragsverlängerung in den Jahren 2026 und 2027 steht zusätzlich ein maximaler Betrag von 200.000,- EUR brutto zur Verfügung.
Qualitatives Reporting
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf
Auftragsgegenstand ist die qualitative Untersuchung des Start-up Ökosystems Nordrhein-Westfalen über eine Befragung der nordrhein-westfälischen Gründerinnen und Gründer zur Identifizierung von gründungsrelevanten Einflussfaktoren des Ökosystems und die Darstellung dieser Ergebnisse in einem jährlichen, grafischen Bericht.
Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages zu erbringen:
1) Jährliche Befragung der nordrhein-westfälischen Start-ups
2) Erstellung einer jährlichen, zusammenfassenden Studie
3) Erstellung von Sharepics für die öffentlichkeitswirksame Kommunikation der Befragungsergebnisse durch den Auftraggeber
4) Ergänzende Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung der Befragungsergebnisse durch den Auftragnehmer
Eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen an die einzelnen Leistungsbausteine ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Des Weiteren sind folgende Leistungen Bestandteil des Auftrags:
- Kick-off-Treffen: Nach Erteilung des Zuschlags findet ein Kick-off-Treffen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt, um das konkrete Vorgehen und den zeitlichen und organisatorischen Ablauf der Leistungserbringung abzu-stimmen (max. 3 Std.).
- Zwischenstand Besprechungen: Zur Abstimmung über einen Zwischenstand der Arbeiten finden jährlich ein bis zwei weitere Termine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt (max. 3 Stunden); Zeitpunkte im Kick-off zu vereinbaren.
- Absprachen mit Auftragnehmer aus Los 1: Der Auftragnehmer hat sich mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer des ersten Fachloses hinsichtlich der thematischen Schwerpunkte und Ausführungen der jährlichen Studien und der ergänzenden Öffentlichkeitsarbeit abzustimmen. Hierzu findet einmal pro Jahr ein max. 2-stündiger Abstimmungstermin statt. Außerdem nimmt der Auftragnehmer an der jährlichen Präsentation der finalen Ergebnisse der Kennzahlen-Reportings sowie der Studie des ersten Fachloses teil.
Das Kick-off-Treffen und die jährliche Präsentation der Ergebnisse finden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf statt. Die Zwischenstand-Besprechungen und weiteren Absprachen finden in Form einer Videokonferenz statt. Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche o. g. Abstimmungstermine alternativ als Videokonferenz durchzuführen. Darüber hinaus erfolgt - soweit erforderlich - eine begleitende regelmäßige Abstimmung per Mail, Telefon oder Videokonferenz.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag optional einmal zu verlängern, um die Erbringung der definierten Leistungen I.2) bis I.7) der Leistungsbeschreibung für die Jahre 2026 und 2027 zu beauftragen. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag bis zum 31.12.2027.
Für den Auftrag stehen Haushaltsmittel in Höhe von maximal 90.000,- EUR brutto zur Verfügung. Der angebotene Preis inkl. Mehrwertsteuer darf diesen Wert nicht übersteigen.
Für die optionale Beauftragung der Vertragsverlängerung in den Jahren 2026 und 2027 steht ein maximaler Betrag von 60.000,- EUR brutto zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (max. 1 Jahr alt)
Nur bei Angebotsabgabe auf Los 1 vorzulegen: Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (nicht älter als ein Jahr).
Nur bei Angebotsabgabe auf Los 1 vorzulegen: Eine Referenz zur Erstellung quantitativer Auswertungen im Gründungsbereich in den letzten drei Jahren unter Angabe der Bezeichnung des Projektes, des Auftragsinhalts und der Größenordnung des Auftragswertes sowie der Nennung eines Ansprechpartners (Person oder Organisationseinheit) beim Auftraggeber.
Nur bei Angebotsabgabe auf Los 2 vorzulegen: Eine Referenz zur fachlich konzeptionellen Erstellung, Durchführung und Auswertung qualitativer Befragungen im Gründungsbereich in den letzten drei Jahren unter Angabe der Bezeichnung des Projektes, des Auftragsinhalts und der Größenordnung des Auftragswertes sowie der Nennung eines Ansprechpartners (Person oder Organisationseinheit) beim Auftraggeber.
Sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden können, hat der Bieter die Gründe hierfür darzulegen und in anderer geeigneter Weise seine Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu belegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern Rückfragen zu den Vergabeunterlagen eingehen, werden diese regelmäßig (ca. ein Mal pro Woche) gesammelt beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYAQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.