Umweltverträglichkeitsstudie mit Artenschutzbeitrag und Faunistischen Kartierungen - B63 OU Hamm Nordabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 5344/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltverträglichkeitsstudie mit Artenschutzbeitrag und Faunistischen Kartierungen - B63 OU Hamm Nordabschnitt
Die Stadt Hamm plant im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Straßen.NRW) den Neubau eines Teilstücks der Bundesstraße B 63. Mit Planungsvereinbarung vom 13.3.2019 wurden sämtliche Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung an die Stadt Hamm übertragen. Die beabsichtigte neue Trasse beginnt an der L 665 in der Gemeinde Bönen im Kreis Unna. Sie führt entlang der DB-Strecke Dortmund-Hamm ins Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Hamm und endet dort vor dem Datteln-Hamm-Kanal an der L 664 (Hafenstraße). Die geplante Straße dient dem überörtlichen Verkehr und wird auf der gesamten Länge als freie Strecke geplant. Träger der Straßenbaulast ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Maßnahme ist unter der Projektnummer B63-G20-NW im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten und dort als Vordringlicher Bedarf eingestuft. Die gesamte Maßnahme wurde 2003 linienbestimmt und gliedert sich in 2 Teilprojekte (Süd- und Nordabschnitt). Der Übergang zwischen den beiden Abschnitten befindet sich in Hamm an der Rathenaustraße, zwischen Wiescherbach und der Straße "Auf dem Daberg".
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen für die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie sowie eines Artenschutzbeitrags und Faunistischer Kartierungen für den ca. 3,9 km langen Nordabschnitt der Maßnahme. Die Leistungen im Einzelnen sind in Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung näher beschrieben.
59065 Hamm
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen zum Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Abschnitt 1.1 der Anlage 1 zur HOAI, die Erstellung eines Artenschutzbeitrags sowie faunistische Leistungen für den Nordabschnitt der geplanten neuen OU Hamm im Zuge der B 63 (siehe die nähere Beschreibung des Vorhabens in Abschnitt II.1.4) dieser Bekanntmachung. Für den Südabschnitt wurden die entsprechenden Leistungen bereits beauftragt und sind aktuell in Bearbeitung.
Durch die Linienbestimmungsverfahren (siehe Abschnitt II.1.4) liegen aus den Jahren 1995 und 2006 zwei Umweltverträglichkeitsstudien vor. In der UVS von 1995 wurde für den heutigen Nordabschnitt (damals für das Projekt B61n als Mittelabschnitt vorgesehen) der Trassenverlauf auf der Westseite der Bahnanlagen geplant. Die UVS von 2006 untersuchte unter Umbenennung des Projektes in B 63n Varianten eines Anschlusses statt an die L 664 an die Landesstraße L 665 in Bönen-Nordbögge. Die Kombination der in beiden Studien ermittelten Vorzugsvarianten entspricht der durch das BMV bestimmten aktuellen Linie.
Im Nordabschnitt haben sich gegenüber den vorangegangenen Untersuchungen die Randbedingungen geändert. Durch die geplante Aufgabe des Rangierbahnhofs (Rbf) durch die DB AG bietet sich ggf. die Möglichkeit, die B 63 nicht entlang des Westrandes der derzeitigen Bahnanlagen im Bereich des vorhandenen Straßennetzes zu führen, sondern weiter östlich auf den Flächen des ehemalgien Rangierbahnhofs. Da die genaue Flächenaufteilung bei der Nachnutzung des Rangierbahnhofs noch nicht feststeht, kann die genaue Lage der B 63 derzeit nicht festgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Verlauf auf den Rbf-Flächen am westlichen Rand, d.h. zwischen der geplanten Nachnutzung und dem vorhandenen Straßennetz wahrscheinlich. Die ursprüngliche Trassierung soll dennoch zusätzlich untersucht werden. Der Untersuchungsraum für die landespflegerischen Leistungen ist daher so angesetzt, dass er beide Trassenvarianten beinhaltet.
Für den Bereich des Wiescherbachs westlich der geplanten Trasse liegen durch die Planungen zur K 35n erste Faunistische Untersuchungen aus dem Jahr 2010 vor. Der Lippeverband plant in diesem Bereich eine Renaturierung des Wiescherbaches.
Auf der Grundlage der vorhandenen Unterlagen und den durchzuführenden Faunistischen Untersuchungen ist eine aktuelle Umweltverträglichkeitsstudie nach Maßgabe des MUVS und der Musterkarten UVS (BMVI) zu erstellen. Des Weiteren sind Faunistische Untersuchungen durchzuführen und der Artenschutzbeitrag zu erarbeiten. Für den Nordabschnitt wurde aktuell eine Faunistische Planungsraumanalyse erarbeitet. Die Faunistischen Untersuchungen sind hierauf aufbauend durchzuführen.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien in den letzten 5 Jahren (Gewicht 55 %), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie - Grundkriterium 1.1 - (Gewicht 30%):
a) Gegenstand der Referenz war die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie zu einer Verkehrsinfrastrukturmaßnahme mit einem Baukostenvolumen von mindestens 5 Mio. Euro (ohne USt).
b) Zu diesem Leistungsbild wurden mindestens die Leistungsphasen 2 und 3 bearbeitet und sind abgeschlossen.
c) Die Umweltverträglichkeitsstudie liegt zumindest in vorläufiger Fassung (entsprechend LPh 3) vor.
d) Das Leistungsende lag nicht vor dem 01.10.2017.
1.2. Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war der Neubau von Verkehrswegen (Gewicht 5 %).
1.3. Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Straße (Gewicht 5 %).
1.4. Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Die abgestimmte Fassung ist fertiggestellt (Gewicht 5 %).
1.5. Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Größe des Untersuchungsraums (Gewicht 10 %).
2. Referenzen über die Erstellung von Artenschutzbeiträgen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 15 %), Unterkriterien:
2.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie - Grundkriterium 2.1 - (Gewicht 9%):
a) Gegenstand der Referenz war die Erstellung eines Artenschutzbeitrags.
b) Der Artenschutzbeitrag ist fertiggestellt.
c) Die Fertigstellung des Artenschutzbeitrags lag nicht vor dem 01.10.2017.
2.2. Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Die Untersuchungsergebnisse wurden in eine UVS eingearbeitet (Gewicht 3 %).
2.3. Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Größe des Untersuchungsraums (Gewicht: 3 %).
3. Referenzen über faunistische Kartierungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 9%), Unterkriterien:
3.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie - Grundkriterium 3.1 - (Gewicht 15%):
a) Gegenstand der Referenz waren Faunistische Kartierungen.
b) Die Faunistischen Kartierungen sind fertiggestellt.
c) Die Fertigstellung der Faunistischen Kartierungen lag nicht vor dem 01.10.2017.
3.2. Zusätzlich zum Grundkriterium 3.1: Die Untersuchungsergebnisse wurden in eine UVS eingearbeitet (Gewicht 3 %).
3.3. Zusätzlich zum Grundkriterium 3.1: Größe des Untersuchungsraums (Gewicht: 3 %).
4. personelle Leistungsfähigkeit: aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Ökologie, Biologie, Geographie, Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 10 %),
5. finanzielle Leistungsfähigkeit: durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 5 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Ökologie, Biologie, Geographie oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.
Ein Nachweis über die Berufsqualifikation ist in Kopie beizufügen.
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind:
1. Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 250 000 EUR, wobei es genügt, wenn eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Zum Nachweis ist eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis vorzulegen.
2. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zum Nachweis genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
Nachweis der unter Nr. 1 genannten Haftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz war die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie zu einer Verkehrsinfrastrukturmaßnahme mit einem Baukostenvolumen von mindestens 5 Mio. Euro (ohne USt).
b) Zu diesem Leistungsbild wurden mindestens die Leistungsphasen 2 und 3 bearbeitet und sind abgeschlossen.
c) Die Umweltverträglichkeitsstudie liegt zumindest in vorläufiger Fassung (entsprechend LPh 3) vor.
d) Das Leistungsende lag nicht vor dem 01.10.2017.
2. Referenzen für die Erstellung von Artenschutzbeiträgen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz war die Erstellung eines Artenschutzbeitrags.
b) Der Artenschutzbeitrag ist fertiggestellt.
c) Die Fertigstellung des Artenschutzbeitrags lag nicht vor dem 01.10.2017.
3. Referenzen für faunistische Kartierungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz waren Faunistische Kartierungen.
b) Die Faunistischen Kartierungen sind fertiggestellt.
c) Die Fertigstellung der Faunistischen Kartierungen lag nicht vor dem 01.10.2017.
4. Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Ökologie, Biologie, Geographie, Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils in den Jahren 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
Zum Nachweis genügen entsprechende Eigenerklärungen in den vom Auftraggeber bereitgestellten Teilnahmeunterlagen (Referenzformular und Eigenerklärung zur Eignung).
Es muss mindestens eine Referenz nachgewiesen werden, die alle unter Nr. 1 genannten Voraussetzungen erfüllt. Der Nachweis von Referenzen zu den Ziffern 2 und 3 ist keine Mindestanforderung an die Eignung, sondern dient allein der Bewerberauswahl (siehe Abschnitt II.2.9) dieser Bekanntmachung).
Die Mitarbeiterzahl zu Nr. 4 muss (umgerechnet in Vollzeitstellen) mindestens bei 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 als auch aktuell.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Teilnahmeantragsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6Y9G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland