Rettungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0648
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rettungsdienst
Die Landeshauptstadt Düsseldorf, Feuerwehr und Rettungsdienst, Hüttenstraße 68, 40215 Düsseldorf beabsichtigt, Dritte mit der Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 9 Abs. 1 Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) zu beauftragen. Beauftragt wird die Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports mit einem Rettungswagen (RTW) an einem Standort der Auftraggeberin im Umfang von 168 Wochenstunden.
Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Hüttenstr. 68
40215 Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf überträgt die Durchführung der Aufgaben des Rettungsdienstes nach Maßgabe des Rettungsdienstbedarfsplanes 2020 (siehe Anlage 9) für die Landeshauptstadt Düsseldorf in der Fassung vom 11.09.2019. Die zu vergebende Leistung umfasst die Besetzung eines von der Aufgabenträgerin gestellten Rettungswagens (RTW) an einer von der Aufgabenträgerin betriebenen Feuer- und Rettungswache an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche und damit im Umfang von 168 Wochenstunden.
Die Feuer- und Rettungswache (FRW 6) befindet sich in der Frankfurter Straße 245 in 40595 Düsseldorf.
Der RTW führt nach Maßgabe der Leitstelle neben der Notfallrettung auch Intensivverlegungen und qualifizierte Krankentransporte durch.
Es besteht die zweimalige Option zur einseitigen Verlängerung durch den Aufraggeber um jeweils weitere sechs (6) Monate und damit bis längstens 30.06.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Das Formblatt "Bieterdatenblatt" in Anlage 4 ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
- Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i.V.m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. der Vereinsregisterordnung (VRG).
- Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt "Umsatznachweis" (Anlage 5)).
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.05.2023, inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 30.06.2027).
Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden, entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum aufrechtzuerhalten.
- Nachweis, dass die mit der Führung des Betriebes beauftragte Person fachlich geeignet ist durch Vorlage eines Zertifikats/Zeugnisses über die bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder Nachweis einer mindestens dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen.
- Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
- Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt "Referenzliste Notfallrettung" in Anlage 6 auszufüllen.
- Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt "Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen" Anlage 7).
- Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte (bspw. Leiter Rettungsdienst etc.) Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart "O" beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an: Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt 37/11 Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, Frau Ines Goldstein, Hüttenstr. 68, 40215 Düsseldorf zu übersenden ist. Können derartige Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bieter bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt der Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters an. In diesem Fall ist der für den Zuschlag vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet.
Werden die benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine "Versicherung an Eides statt" gibt, darf die "Versicherung an Eides statt" durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters abgibt.
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt "Referenzliste Notfallrettung" in Anlage 6 auszufüllen.
§ 4 Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24.11.1992
Selbstschuldnerische Bankbürgschaft die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird und folgende inhaltliche Anforderungen erfüllen muss:
1) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB);
2) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB);
3) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, soweit die Forderung des Hauptschuldners (Bieter/Bietergemeinschaft) gegen den Gläubiger (Aufgabenträger) nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist (§ 770 Abs. 2 BGB);
4) Haftung des Bürgen:
a) für alle bestehenden oder künftigen, auch bedingten oder befristeten Ansprüche, die dem Gläubiger gegen den Hauptschuldner aus dem - im Rahmen dieses vergaberechtlichen Verfahrens - zu vergebenden Dienstleistungsauftrag über die Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes zustehen,
b) während der gesamten Vertragslaufzeit (spätestens ab dem 01.05.2023 bis zum 30.06.2027, somit einschließlich des Zeitraumes der Verlängerungsoption),
c) bis zu einem folgenden Höchstbetrag von 250.000 EUR
Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherer vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieses/dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sie werden gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Bieter behandelt.
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
• dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;
• dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
• dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften;
• in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile / Leistungselemente ausführt.
Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 3) zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art - beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter - sind unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote.
Sofern im Folgenden auf "den Bieter" Bezug genommen wird, gelten die Ausführungen für Bietergemeinschaften entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird.
- Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern ist gemäß § 47 Abs. 5 VgV nicht zulässig, weil es sich bei der hier zu vergebenden Leistung um eine bestimmte kritische Dienstleistung handelt, die es erforderlich macht, dass sie vom Bieter bzw. von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst ausgeführt wird.
- Zu beachtende Besonderheiten bei Bietergemeinschaften:
Das Formblatt Bieterdatenblatt (Ziff. 11.2.1 Aufforderung uzr Abgabe eines Angebots - AzA) ist für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung und zur Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 11.2.2 AzA) und die Belege über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff.11.2.5 AzA) und der Auszug aus dem Bundeszentralregister (Ziff. 11.2.6 AzA) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer 11.2.3 AzA) gilt folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben gemäß Ziffer 11.2.3.1 AzA vorlegen. Der Nachweis über die Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 11.2.3.2 AzA ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 11.2.2 AzA) und die persönliche Eignung (Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Ziff. 11.2.5 AzA) und der Auszug aus dem Bundeszentralregister (Ziff. 11.2.6 AzA)) müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen
sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer 11.2.3 AzA) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer 11.2.4 AzA) der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
- Zu beachtende Besonderheiten für Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
- Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist - sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt - eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.