Vergabe Low-Code Development Plattform (LCDP)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen am Neckar
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.esslingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Low-Code Development Plattform (LCDP)
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer geeigneten Low Code Development Plattform (LCDP) für den AG. Die Umstellung auf moderne Systeme und eine interoperable Architektur wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen und nur Stück für Stück erfolgen. Allerdings werden auch moderne Systeme nicht immer flexibel und schnell für ad hoc Anforderungen angepasst werden können. Daher wird für diese kurzfristigen Themen sowie zeitnahe und schnelle Optimierungen eine Plattform gesucht, die es der IT des AG erlaubt auf einfache und effiziente Art und Weise und ohne tiefgreifende Programmiernotwendigkeiten entsprechende Lösungen bereitzustellen.
vgl. II.1.4) Kurze Beschreibung
Der vorliegende Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 60 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertag durch einseitige
schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate zum Vertragsende zwei Mal um weitere 12 Monate zu verlängern. Diese Optionen können auch zu einem früheren Zeitpunkt und gleichzeitig ausgeübt
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objekti-
ven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Ab-
schnitten III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien
sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufge-
führten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderun-
gen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 500.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
2.) Eigenerklärung über (2.1) den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (2.2) den Umsatz im Bereich der Einrichtung und Unterstützung sowie Softwareentwicklung von Low-Code-Plattformen für die letzten drei Geschäftsjahre.
3.) Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 31.8.2019 bis 30.8.2022, c) Auftragsvolumen der unter d) genannten Leistung d) Art der Leistungen und e) Leistungserbringer.
Die Referenzen 1, 2 und 3 (Mindestreferenzen 1, 2 und 3) sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenzen 1, 2 und 3 müssen a) jeweils mindestens den Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen, b) die Mindestreferenzen 1, 2 und 3 müssen jeweils mindestens auf einen der Zeiträume vom
31.8.2019 bis 30.8.2020 oder 31.8.2020 bis 30.8.2021 oder 31.8.2021 bis 30.8.2022 bezogen sein, c) das Auftragsvolumen der unter d) genannten Leistung erreichen und d) die Mindestreferenzen 1, 2 und 3 müssen jeweils mindestens jeweils eine der nachfolgenden Leistungen nachweisen: Softwareentwicklung oder Entwicklung auf Basis einer Low-Code-Plattform, Anbieten eines Managed-Service, Entwicklung von Fachverfahren im öffentlichen Bereich e) die Mindestreferenzen 1, 2 und 3 müssen jeweils mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, bezogen sein. Die Referenzen 1, 2 und 3 (Mindestreferenzen 1, 2 und 3) sind erbracht, wenn die jeweils geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Referenzen 1, 2 und 3 (Mindestreferenzen 1, 2 und 3) werden – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge einzureichen.
2.) Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3.) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
4.) Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen (vgl. Abschnitt II Ziffer 2 und Ziffer 4) und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Abschnitt II Ziffer 4) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den
Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
5.) vgl. Eignungsleihe Seite 6 des Formulars
6) vgl. Selbstreinigung Seite 7 des Formulars
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/vergaberecht/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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