Bewachungsdienste für die Liegenschaften der NRW.BANK in Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 508
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bakertilly.de/services/rechtsberatung/vergaberecht.html
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsdienste für die Liegenschaften der NRW.BANK in Münster
1. Die Auftragnehmerin erbringt nach diesem Vertrag Bewachungsdienste für die folgenden Objekte der NRW.BANK:
a. Friedrichstraße 1, 48145 Münster,
b) Johanniterstr. 3, 48145 Münster,
c) Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster,
d) Warendorfer Straße 10, 48145 Münster.
2. Alle eingesetzten Sicherheitskräfte bedürfen - auch im Vertretungsfalle - vor ihrem Einsatz der Zustimmung der NRW.BANK und der Einweisung; hierfür muss die Auftragnehmerin während der Vertragslaufzeit jederzeit ein hinreichend großes, eingewiesenes Sicherheitskräfte-Team vorhalten.
3. Die termingerechte Bereitstellung vertragsgemäßer Sicherheitskräfte zum vertraglich vorgesehenen Leistungsbeginn und während der Vertragslaufzeit ist wesentliche Vertragsgrundlage.
NRW.BANK AöR Friedrichstraße 1 48145 Münster Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag über Bewachungsdienste für die Liegenschaften der NRW.BANK an den folgenden Standorten in Münster:
a) Friedrichstraße 1, 48145 Münster,
b) Johanniterstr. 3, 48145 Münster,
c) Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster,
d) Warendorfer Straße 10, 48145 Münster.
Die zu bewachenden Liegenschaften bilden einen zusammenhängenden Gebäudekomplex., NRW.BANK AöR Johanniterstr. 3 48145 Münster, NRW.BANK AöR Elisabethstraße 3 - 15 48145 Münster, NRW.BANK AöR Warendorfer Straße 10 48145 Münster
1 Bewachung von Objekten der Auftraggeberin
a) Vollständige und umfassende Bewachung der folgenden Objekte der Auftraggeberin:
(1.) Friedrichstraße 1, 48145 Münster,
(2.) Johanniterstr. 3, 48145 Münster,
(3.) Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster,
(4.) Warendorfer Straße 10, 48145 Münster.
Die Objekte befinden sich an einem Standort und sind baulich miteinander
verbunden.
b) Vorhaltung einer ausreichenden Anzahl eingewiesener Sicherheitskräfte, so dass im Bedarfsfalle Personalausfall kompensiert und / oder zusätzliche Sicherheitskräfte bereitgestellt werden können.
c) Sicherstellung der kontinuierlichen Kommunikation (über z.B. Funk, Telefon, Personalsuchanlagen) der von der Auftragnehmerin in die Bewachungsdienste für die Auftraggeberin eingesetzten Personen untereinander sowie auch zur Auftraggeberin.
d) Mitwirkung bei der Gewährleistung persönlicher Sicherheit Betriebsangehöriger und Besucher der Objekte (Personenschutz).
e) Stellung und Einsatz eines Wächterkontrollsystems zur Dokumentation der Sicherheitsrundgänge.
f) Übernahme von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen (Zugangskontrolle, Präsenzstreifgänge, Zurückhaltung von ungebetenen Besuchern, etc.)
g) Vorhaltung einer die DIN EN 50518 - Norm für Alarmempfangsstellen erfüllende, stets besetzten und erreichbaren (24/7) Notrufzentrale mit Interventionspersonal und Bereitstellung mindestens einer zusätzlichen Sicherheitskraft innerhalb von 30 Minuten nach Anforderung am zu bewachenden Objekt.
Dieser Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Beginn der vertraglich vorgesehenen Bewachungsdienste ist der am 1. April 2023. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31. März 2026. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, längstens jedoch bis zum 31. März 2029. § 625 BGB findet keine Anwendung. § 133 GWB bleibt unberührt.
Ziff. 21. Bewerbungsbedingungen
Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber
a) Es werden mindestens fünf und höchstens sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
b) Die von der Auftraggeberin vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten:
Referenzen (insbesondere im Hinblick auf die Passgenauigkeit der Referenzen zu dem Leistungsspektrum des ausgeschriebenen Auftrages und die Vergleichbarkeit des Referenzgebers mit der NRW.BANK).
c) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Eignungsanforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden gleichrangigen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Anlage zu den Bewerbungsbedingungen:
1. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01: Teilnahmeantrag
2 Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung *
3 Nachweis der erlaubten Berufsausübung */***
4 Nachweis eines Zertifikates DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig*
5 Nachweis eines Zertifikat DIN 77200 oder gleichwertig*
6 Erklärung über die Erklärung Ausstattung / technische Ausrüstung*
7 Vordruck 04: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
8 Vordruck 04a: Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
9 Vordruck 04b: Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionen*
10 Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner
11 Handelsregisterauszug*
2. Nur vorzulegen, soweit für den Teilnahmeantrag relevant
Nr. Unterlage
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
2 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe**
3 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des Nachunternehmers**
5 Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**
6 Nachweis der erlaubten Berufsausübung**/***
7 Handelsregisterauszug des Nachunternehmers**
3. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01b Angebotsvordruck
2 Vordruck 07 Preisblatt
3 Vordruck 07a Stundenkalkulationsblatt
4 Vordruck 08 Qualitätskonzept
5 Prozessbeschreibung NSL / Einsatzleitung
* Bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
*** Nur, soweit in dem Mitgliedstaat des Bewerbers für die ausgeschriebenen Leistungen vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber sowie Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen eine Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 S. 1 GewO nachweisen.
Der Nachweis der Erlaubnis gemäß § 34a Abs. 1 S. 1 GewO muss als Scan der Originalurkunde im Rahmen des Teilnahmeantrages vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Bewerber sowie Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Die Erklärung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Tätigkeitsbereich des Auftrages: Bewachungsdienste
Der Umsatz des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 2.500.000 EUR betragen haben.
(1.) Geeignete Referenzen
Nachweis von geeigneten Referenzen des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig.
Der Nachweis muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
(2.) Zertifikat DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein vergleichbarer Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Vergleichbarkeit zu belegen.
Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
(3.) Zertifikat DIN 77200 oder gleichwertig
Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates für Sicherheitsdienstleistungen auf der Grundlage der DIN 77200 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein vergleichbarer Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Vergleichbarkeit zu belegen.
Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
(4.) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Die Erklärung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
(5.) Erklärung über die Erklärung Ausstattung / technische Ausrüstung
Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen eine Erklärung abgeben, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung sie für die Ausführung des Auftrags verfügen,
Die Erklärung und der Nachweis der Mindestbedingungen müssen im Rahmen des Teilnahmeantrages auf einer Anlage zum Vordruck 03 erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) zugelassen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Zu (1.) Geeignete Referenzen:
Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie jeweils sämtlich folgende Merkmale aufweisen:
- Bewachungsdienste
- betreffend eine Liegenschaft mit jahresdurchschnittlich mindestens 400 Nutzern (Mitarbeitern, Studierenden, Gästen etc.) am Standort der Leistungserbringung
- für mindestens ein abgeschlossenes Leistungsjahr im angegebenen Referenzzeitraum
- mit einem Nettovergütungsvolumen in Höhe von mindestens 500.000 EUR in diesem Leistungsjahr.
Zu (5.) Erklärung über die Erklärung Ausstattung / technische Ausrüstung:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss insoweit mindestens über die folgende Ausstattung / technische Ausrüstung (oder vergleichbar) verfügen:
- Notruf- und Service- Leitstelle (NSL) auf Grundlage der Richtlinien VdS 3138
- Interventionsstelle auf der Grundlage der Richtlinien VdS 2172- 2
- Zertifizierte Alarmempfangsstelle gemäß DIN EN 50518 (VdS 3137)
Sofern ein vergleichbarer Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Vergleichbarkeit zu belegen. Dies hat im Rahmen einer Anlage zum Vordruck 03 erfolgen.
Ziff. 16 Bewerbungsbedingungen
Ortsbesichtigung
a) Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, die vor Angebotsabgabe an einer Ortsbesichtigung teilgenommen haben. Die Ortsbesichtigung findet nach dem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen der Frist zur Abgabe der Erstangebote statt.
b) Es wird darauf hingewiesen, dass alle Teilnehmer der Ortsbesichtigungen zwar über den Vergabemarktplatz NRW mitzuteilen sind und sich vor Ort auszuweisen haben, dies aber nur auf entsprechende Anforderung der NRW.BANK gegenüber Mitarbeitern der NRW.BANK und nicht am Empfang.
c) Zum Zwecke der Wahrung der Vertraulichkeit dürfen die Teilnehmer der Ortsbesichtigungen darüber hinaus keine Dienstkleidung und keine sichtbaren Gegenstände bei sich tragen, die Rückschlüsse auf das jeweilige Bieterunternehmen zulassen. Fahrzeuge, die bei der Anreise verwendet werden und ein Firmenlogo bzw. -schriftzug des Bieterunternehmens tragen, dürfen nicht auf dem Gelände der NRW.BANK parken.
d) Im Rahmen eines jeden Besichtigungstermins wird jeder Bieter einzeln nach einem vorab festgelegten Ablaufplan der NRW.BANK durch die zu bewachenden Liegenschaften geführt (keine Sammeltermine). Die NRW.BANK stellt sicher, dass alle Bieter im Rahmen der Besichtigungstermine gleich behandelt werden. Jeder Besichtigungstermin wird von der NRW.BANK protokolliert.
e) Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ortsbesichtigungen keine Bieterfragen beantwortet und keine Verhandlungen geführt werden. Soweit sich im Rahmen von Ortsbesichtigungen Fragen ergeben, können diese gemäß den Bewerbungsbedingungen im Nachgang als Bieterfragen gestellt werden.
f) Mit der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote werden hierzu weiterführende Informationen erteilt.
Ziff. 20 Bewerbungsbedingungen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.
b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ziff. 11 Bewerbungsbedingungen (AUSZUG)
Vergabeunterlagen
a) Die Vergabeunterlagen stehen über das Vergabeportal unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung, soweit sie nicht vertraulich sind. Für den Abruf der Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Teile der Vergabeunterlagen vertrauliche Informationen enthalten. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bewerber, die diese Unterlagen einsehen wollen, vor Einsichtnahme eine Vertraulichkeitserklärung in Textform gemäß § 126b BGB gemäß dem Vordruck Verpflichtung zur Vertraulichkeit abgeben. Dies kann bereits innerhalb des Teilnahmewettbewerbs über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals erfolgen. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist der Vordruck von jedem Mitglied und bei Nachunternehmern (soweit diese bereits im Teilnahmewettbewerb feststehen) von jedem Nachunternehmer vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DALD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.