Entsorgung der Rückstände der Rauchgasreinigung der MVA Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 5341/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mva-hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung der Rückstände der Rauchgasreinigung der MVA Hamm
Der Auftraggeber ist Betreiber der Müllverbrennungsanlage (MVA) in Hamm und hat als solcher u. a. die beim Rauchgasreinigungsprozess der MVA Hamm anfallenden Rückstände zu entsorgen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Entsorgung von Rückständen aus dem Rauchgasreinigungsprozess der MVA Hamm durch den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe der als Vergabeunterlage abrufbaren (siehe Abschnitt I.3) Leistungsbeschreibung. Hierbei handelt es sich zum einen um Filterstäube (Flugstäube) der AVV-Nr. 19 01 13* sowie um Rea-Salze der AVV-Nr. 19 01 07*.
Der Auftrag umfasst neben der Entsorgung auch die kontinuierliche Abholung der Rückstände bei der MVA Hamm und den Transport zu der vom Auftragnehmer eingesetzten Entsorgungsanlage.
MVA Hamm Am Lausbach 2 59075 Hamm
Der Auftragnehmer hat sämtliche in der MVA Hamm anfallenden Filterstäube und Rea-Salze (RGR-Rückstände) unter Beachtung aller hierbei einschlägigen rechtlichen Vorschriften zu entsorgen, insbesondere die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der RGR-Rückstände auf der Grundlage eines Entsorgungsnachweises sicherzustellen. Die Entsorgung hat nach einer ggf. durchgeführten Vorbehandlung der Abfälle endgültig durch eine untertägige Entsorgung zu erfolgen. Der Abfallhierarchie folgend soll die Verwertung im Untertageversatz mit belegtem Langzeitsicherheitsnachweis nach Versatzverordnung erfolgen. Bedarfsweise (insb. bei Störungen der Verwertungsanlage, die im Regelfall genutzt wird) kann die Entsorgung auch in einer Untertagedeponie entsprechend der Klasse IV der Deponieverordnung stattfinden.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören auch die kontinuierliche Abholung der RGR-Rückstände bei der MVA Hamm und der Transport zu der vom Auftragnehmer eingesetzten Entsorgungsanlage. Dem Auftragnehmer obliegt dabei insbesondere auch die gesamte damit verbundene Logistik und Disposition. Bei der vom Auftragnehmer durchgeführten Beförderung der Abfälle sind die einschlägigen Vorschriften ADR/GGVSEB zu beachten und einzuhalten.
Die durchschnittliche Jahresmenge der zu entsorgenden Flugstäube beträgt ca. 6 000 t/a und die durchschnittliche Jahresmenge der zu entsorgenden Rea-Salze ca. 10 000 t/a.
Die Rückstände werden im Regelfall zur Abholung mittels Silozug bereitgestellt. Die Abholung der Flugstäube und Rea-Salze hat grundsätzlich werktags mit einem geeigneten Fahrzeug zu erfolgen. Geeignet sind Silofahrzeuge des Typs AT (gemäß ADR).
In Ausnahmefällen kann die Bereitstellung der Flugstäube bzw. Rea-Salze auch in Big Bags erfolgen. Bei einer durch den Auftragnehmer durchgängig sichergestellten Entsorgung der Flugstäube und Rea-Salze, d.h. bei Vermeidung zu hoher Silofüllstände (>85% Füllstand bei Flugstäuben, >70% bei Rea-Salzen), ist eine Bereitstellung in Big Bags allerdings nicht zu erwarten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind:
1. die Jahresumsätze des Unternehmens aus der Entsorgung von Filterstäuben, Rea-Salzen oder vergleichbaren Abfällen aus Abgasreinigungsanlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden.
Zur Nachweisführung zu Punkt 1 genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt (Vergabeunterlage B00). Zu Ziffer 2 ist ein Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen oder eine entsprechende Deckungszusage einer Versicherung für den Auftragsfall einzureichen; eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend.
Zu 1) Gefordert wird ein Mindestumsatz von 1 Mio. EUR aus den genannten Leistungen entweder im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zu 2) Bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung oder entsprechende Deckungszusage einer Versicherung für den Auftragsfall.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen über die Entsorgung von Abfällen, die der Abfallschlüsselnummer AVV Nr. 190113* entsprechen, in den letzten 5 Jahren (das Leistungsende darf nicht vor dem 31.12.2017 liegen).
2) Referenzen über die Entsorgung von Abfällen, die der Abfallschlüsselnummer AVV Nr. 190107* entsprechen, in den letzten 5 Jahren (das Leistungsende darf nicht vor dem 31.12.2017 liegen).
3) Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die durchzuführenden Tätigkeiten und bezogen auf die vom Bieter in der Leistungsbeschreibung benannten Entsorgungsanlagen.
4) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Zum Nachweis genügen bei den Ziffer 1, 2 und 4 Eigenerklärungen, für die entsprechende Formulare (Referenzformular und Formular Nachunternehmererklärung) mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt werden. Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG ist durch Einreichung einer Kopie des Zertifikats nachzuweisen.
Zu den Ziffern 1 und 2 sind für jede der beiden Referenzkategorien jeweils mindestens zwei Referenzen nachzuweisen, bei denen jeweils (d. h. je Referenz) mindestens eine Menge von 2.000 t/a entsorgt wurde.
Zu Ziffer 3 ist die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nachzuweisen.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ende 2024/Anfang 2025
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6D0M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland