Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstfahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing für die AOK NordWest Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2022-07-01-NW-PEN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstfahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing für die AOK NordWest
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Fahrradleasing für die AOK NordWest.
Die Auftraggeberin sucht für Ihre Tarifangestellten einen Dienstleister zur Durchführung eines Fahrradleasings im Rahmen der Entgeltumwandlung (gemäß TV-Fahrradleasing) in den sechs Serviceregionen der AOK NordWest.
Region Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
Die Auftraggeberin schätzt, dass während der Vertragslaufzeit circa 920 Einzelleasingverträge von BAT-Angestellten abgeschlossen werden.
Sollten zu einem späteren Zeitpunkt auch DO-Angestellte am Dienstradleasing teilnehmen dürfen, schätzt die Auftraggeberin, dass zusätzlich circa 150 Einzelleasingverträge abgeschlossen werden. Eine Mindestabnahmemenge an geleasten Fahrrädern ausgeschlossen.
Ziel ist es, den Mitarbeitenden ein Fahrrad ihrer Wahl im Rahmen des Fahrradleasings zu ermöglichen. Der Auftragnehmer bietet in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im Umkreis von 30 km eines jeden Kundencenters der Auftraggeberin Fahrräder zum Leasing an. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn das Leasingfahrrad von einem anderen stationären Händler in der genannten Entfernung vom Kundencenter erworben werden kann. Daneben ist ein bundesweites Händlernetz vorzuhalten. Alternativ zu dem bundesweiten Händlernetz können Leasingfahrräder über Online-Händler zur Verfügung gestellt werden.
Die zu leasenden Fahrräder sollen aus dem bestehenden Angebot ausgewählt und optional mit leasingfähigem Zubehör und/oder mit individuellen Komponenten ausgestattet werden können.
Folgende Fahrradtypen müssen mindestens im Portfolio verfügbar sein:
- Citybikes
- Trekkingräder
- Rennräder
- Lastenräder
- Pedelecs bis max. 25 km/h
Wünschenswert ist, dass auch eine Auswahl von Fahrrädern für Menschen mit Beeinträchtigungen im Portfolio verfügbar ist.
Das geschätzte Höchstvolumen dieser Rahmenvereinbarung liegt bei circa 5.000 Einzelleasingverträgen. Sollten DO-Angestellte abschlussberechtigt werden, erhöht sich dieses Volumen auf circa 5.900 Einzelleasingverträge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 42277
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wurde im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6DFZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 135 GWB
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
...
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen."
§ 168 GWB
...
"(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...".