Rahmenvertrag zur Allgefahren- Sach- und -Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Allgefahren- Sach- und -Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Die Versicherungssumme der Sachversicherung zum Neuwert beläuft sich auf ca. EUR 2.103.000.000.
Für die All-Gefahren-Betriebsunterbrechungsversicherung beträgt die Haftzeit für die Feuer-Gefahren 30 Monate bei einer 3-Jahres-Versicherungssumme von EUR 580 Mio. Für alle übrigen Gefahren beträgt die Haftzeit 12 Monate bei einer Jahres-Versicherungssumme von EUR 200 Mio. Für im Rahmen der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung versicherte Risiken beträgt die Höchstentschädigung EUR 160 Mio. Kalkulatorisch kann von einem unverbindlichen PML in einem Korridor von EUR 500 – 525 Mio. ausgegangen werden.
Abschluss einer Rahmenvertrag zur Allgefahren-Sach- und -Betriebsunterbrechungs-Versicherung für die Flugahfen Köln/Bonn GmbH.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich maximal 6-mal um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
2. Eigenerklärung EU zugelassener Versicherer mit deutscher Korrespondenz
1. Erklärung zum Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen
zu 1: Dabei muss der Mindestumsatz (Prämie) pro Jahr für vergleichbare Leistungen (Sach- und BU-Versicherung für internationale Verkehrsflughäfen innerhalb der EU) 350.000 EUR (netto) betragen.
1. Angaben zu Referenzprojekten;
2. Eigenerklärung 100 % Zeichnungsquote;
3. Eigenerklärung als führender Versicherer mit 40 % Zeichnungsquote
zu 1: Mindestens ein internationaler Verkehrsflughafen innerhalb der EU bzw. des Geltungsbereichs der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 als führender Versicherer im aktuellen Bestand in der Sparte der Sach- und der Betriebsunterbrechungsversicherung.
Dabei muss der Mindestumsatz (Prämie) pro Jahr für vergleichbare Leistungen (Sach- und BU-Versicherung für internationale Verkehrsflughäfen innerhalb der EU) 350.000 EUR (netto) betragen.
keine
Die Vergütung der Prämienzahlung erfolgt jährlich.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen.
Der Versicherer bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss ein in der EU zugelassener Versicherer sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag mittels vorgegebenem Bewerbungsbogen einzureichen ist. Der Bewerbungsbogen steht Ihnen unter www.subreport.de/E35688486 zum Download zur Verfügung. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkte III.1.1) bis III.1.3)) vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Die Übersendung des Teilnahmeantrags / Angebotes per E-Mail ist nicht zulässig.
Für den Download / Upload der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei subreport ELViS kostenfrei unter www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung registrieren. Ein Abonnement ist mit der Registrierung nicht verbunden. Der Teilnahmeantrag sowie das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt