Ärzte- und Therapiezentrum in Neuenbürg | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der EU VOB/A zur Vergabe der Planungs- und Bauleistungen an einen Generalübernehmer Referenznummer der Bekanntmachung: BTNB 2101
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlacker
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75417
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rkh-gesundheit.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40212
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ärzte- und Therapiezentrum in Neuenbürg | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der EU VOB/A zur Vergabe der Planungs- und Bauleistungen an einen Generalübernehmer
Der Auftrag umfasst die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen an einen Generalübernehmer für den Neubau eines Ärzte- und Therapiezentrums in Neuenbürg.
Die RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH plant diverse Um- und Neubaumaßnahmen am Standort des Krankenhaus in Neuenbürg. In diesem Zusammenhang ist auch der Neubau eines Ärzte- und Therapiezentrums vorgesehen, der Gegenstand dieses Verhandlungsverfahrens ist.
Das neue Ärzte- und Therapiezentrum Neuenbürg soll im Zuge eines Verhandlungsverfahrens mit einem vorgeschalteten Teilnehmerwettbewerb als Generalübernehmerleistung vergeben werden, die sowohl alle Planungs- als auch alle Ausführungsleistungen beinhaltet.
Der Neubau soll als modernes und zukunftsfähiges Gebäude errichtet werden, das völlig autark zu den übrigen Bestandsgebäuden funktionsfähig ist und einer Klassifizierung nach KfW-Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse entspricht. Folgende Eckpunkte sind für den Neubau vorgesehen:
- Der Generalübernehmer erwirbt das Grundstück von der RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH
- Nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme erwirbt die RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH vom Generalübernehmer die zur Eigennutzung vorgesehenen Flächen einschließlich Grundstücksanteil.
- Die verbleibende Restfläche verbleibt im Eigentum des Generalübernehmers und soll im Sinne eines Ärzte- und Therapiezentrums von ihm vermarktet werden.
- Die Bezugsfertigkeit des Gebäudes soll bis 12/2025 gewährleistet sein.
Die geschätzten Projektkosten für den Neubau des Ärzte- und Therapiezentrums belaufen sich auf rund 9,1 Mio. EUR netto (Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276), davon ca. 7,2 Mio. EUR netto für die Generalübernehmerleistungen im Bereich der Bauleistungen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Generalübernehmerleistungen für das Bauvorhaben, das heißt sämtliche erforderlichen Planungs- und Bauleistungen.
Die Eignung nach Ziffer III.1.2) bis III.1.3). Eine detaillierte Matrix mit Angabe der einzelnen Eignungskriterien sowie der Verteilung der Punkte und Gewichtung dieser Kriterien ist dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB,
- Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nach § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigefügt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen,
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, getrennt nach Bauleistungen, Objektplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A (15%),
- Erklärung über den Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren für Leistungen, die mit den zu vergebenden Generalübernehmerleistungen (Planung und Errichtung von Ärzte- und Therapiezentren und / oder medizinischen Einrichtungen) vergleichbar sind, getrennt nach Bauleistungen, Objektplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A (20 %).
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, ersichtlich ist gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A (10 %),
- Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Generalübernehmerleistungen (Planung und Errichtung von Ärzte- und Therapiezentren und / oder medizinischen Einrichtungen) vergleichbar sind gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A (45 %),
- Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung (Nachweis eines Qualitätsmanagements und Darstellung der angewandten Qualitätssicherungsmaßnahmen) gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. c) VOB/A (10 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI. 3.). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen
in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während
des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich
beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A - auch bei Bewerbergemeinschaften - wird hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach § 3 EU Abs. 3 VOB/A. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die am besten geeigneten Bewerber teilnehmen.
2) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3) Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, per E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
4) Den höchstens drei qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 über die Vergabeplattform bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5) Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
7) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen werden entsprechend der Vorgaben des § 16a EU VOB/A innerhalb einer bestimmten Frist nachgefordert. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBT6YZ1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttenberg.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.