Kreishaussanierung - Schadstoffsanierung und Entkernung, 1. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-243/22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreishaussanierung - Schadstoffsanierung und Entkernung, 1. Bauabschnitt
Schadstoffsanierung und Entkernung, 1. Bauabschnitt:
Demontage von unterschiedlichen Oberböden, ca. 6.250,00 m²
Demontage von unterschiedlichen Abhangdecken, ca. 6.000,00 m²
Demontage von unterschiedlichen Leichtbautrennwänden mit Türen , ca. 4.000,00 m²
Demontage von Mauerwerkswänden mit Türen, ca. 1.150 m²
Demontage der unterschiedlichen Fassadenverkleidungen aus Metall und Glas, ca. 3.000,00 m²
Demontage von Klinkerwerk an der Fassade, ca. 730 m²
Demontage des Flachdachaufbaues, ca. 2.130 m²
Kreis Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen
Sanierung eines Kreishauses mit 1 Untergeschoss und bis zu 5 Obergeschossen (einschließlich EG) mit in Summe ca. 116.000 m³ BRI
Unterteilt in UG = ca. 35.600 m³ BRI und OG = ca. 80.400 m³ BR
Schadstoffsanierung und Entkernung, 1. Bauabschnitt:
Demontage von unterschiedlichen Oberböden, ca. 6.250,00 m²
Demontage von unterschiedlichen Abhangdecken, ca. 6.000,00 m²
Demontage von unterschiedlichen Leichtbautrennwänden mit Türen , ca. 4.000,00 m²
Demontage von Mauerwerkswänden mit Türen, ca. 1.150 m²
Demontage der unterschiedlichen Fassadenverkleidungen aus Metall und Glas, ca. 3.000,00 m²
Demontage von Klinkerwerk an der Fassade, ca 730 m²
Demontage des Flachdachaufbaues, ca. 2.130 m²
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Ein Förderbescheid liegt derzeit noch nicht vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Arbeiten sind durch ein Sanierungsfachunternehmen auszuführen (Sachkunde gemäß TRGS 519, 521, 524/DGUV 101-004).
Bei Arbeiten gemäß TRGS 519 muss der Sachkundenachweis nach Anlage 3 erbracht werden. Weiterhin muss die ausführende Firma die Zulassung nach § 9 Abs. 12 GefStoffV in Verbindung mit Anhang III Nr. 2.4.2 (4) GefStoffV nachweisen.
Die Qualifikation ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Mit dem Angebot sind zwingend die nachfolgenden Nachweise einzureichen:
- Umsatz des Unternehmens mit Gefahrstoffsanierungsarbeiten (mindestens 5 Millionen/Jahr) der letzten 3 Jahre.
Mindestumsatz von 5 Millionen/Jahr der letzten 3 Jahre.
Mit dem Angebot sind zwingend die nachfolgenden Nachweise einzureichen:
- Referenzunterlagen für drei Gebäude im laufenden Betrieb mit gleichen Gefahrstoffen (mindestens 60 % der Angebotssumme) innerhalb der letzten 3 Jahre,
- Personalstand der jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre (mindestens 20 gewerbliche Mitarbeiter),
- Personalstärke für die auszuführende Schadstoffsanierung (mindestens 30 gewerbliche Mitarbeiter),
- Technische Ausrüstung für die auszuführenden Tätigkeiten (mindestens 5 eigene Schleusen und Unterdruckgeräte),
- Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals und deren Qualifikationen,
- Zulassungen, Sachkundenachweise gemäß Pkt. 3.2 des Leistungsverzeichnisses,
- Nachweis der erforderlichen Mitarbeiterzahl mit den erforderlichen medizinischen Vorsorgeuntersuchungen,
- Nachweis eines zugelassenen Transportunternehmens für gefährliche Abfälle (gemäß § 49 KrWG),
- Werden Nachunternehmer eingesetzt, sind von diesen die genannten Nachweise komplett einzureichen. Die einzusetzenden Nachunternehmer sind schriftlich zu benennen und deren Einsatz durch den AG genehmigen zu lassen. Wird kein Nachunternehmer angegeben, ist durch entsprechende Unterlagen die Eignung des Unternehmens für die entsprechenden Tätigkeiten nachzuweisen! Bei fehlenden Angaben behält sich der AG den Ausschluss vor.
- Referenzunterlagen für drei Gebäude im laufenden Betrieb mit gleichen Gefahrstoffen (mindestens 60 % der Angebotssumme) innerhalb der letzten 3 Jahre,
- Personalstand der jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre (mindestens 20 gewerbliche Mitarbeiter),
- Personalstärke für die auszuführende Schadstoffsanierung (mindestens 30 gewerbliche Mitarbeiter),
- Technische Ausrüstung für die auszuführenden Tätigkeiten (mindestens 5 eigene Schleusen und Unterdruckgeräte),
- Nachweis eines zugelassenen Transportunternehmens für gefährliche Abfälle (gemäß § 49 KrWG).
Eigenerklärung gem. Art. 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Eigenerklärung RUS)
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Kreishaus
Zimmer 2.2.27
nur Vertreter des Auftraggebers
Aufgrund der Corona-Pandemie werden aktuell keine öffentlichen Eröffnungstermine mehr durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie werden aktuell keine öffentlichen Öffnungstermine mehr durchgeführt. Zudem wird die Möglichkeit der Angebotsabgabe bis auf Weiteres auf rein elektronisch umgestellt. Angebote können daher nur noch elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe.NRW / Vergabemarktplatz Metropole Ruhr eingereicht werden.
Um eine Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf Baustellen möglichst auszuschließen, sind die beigefügten Hinweise zum "Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus auf Baustellen" bei der Auftragsausführung zu beachten und kalkulatorisch zu berücksichtigen.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VOB/A.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DERJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.