2022-Nahwärmenetz Jungnau Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-SW-Nahwärme Jungnau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sigmaringen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe24.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-Nahwärmenetz Jungnau
Nahwärmenetz Jungnau, Mitverlegung Strom-, Wasser- und Breitbandleitungen
Sigmaringen - Jugnau
Erdarbeiten, zzgl. Straßenaufbruch und -wiederherstellung auch im Hofbereich:
ca. 9.000 m³ Aushub
ca. 13.000 m² Verbau
Rohrleitungsbau:
Ca. 10.600 m Mikrorohrverbund 12x10x2,0 mm liefern und verlegen
Ca. 4.600 m Mikrorohrverbund 4x20x2,5 mm liefern und verlegen
Ca. 5.500 m Stromkabel ab Lager abholen und verlegen
Ca. 260 m Abwasserdruckleitung OD63 liefern und verlegen
Ca. 12 Schächte DN 1000 bzw. DN 1200 liefern und verlegen
Ca. 500 Stck Kernbohrungen
Ca. 1 Stck MFG 18 liefern und verlegen
Ca. 18 Stck Gf-Netzverteiler liefern und verlegen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit den Antragsunterlagen vorzulegen:
- Handelsregisterauszug oder
- Eintrag in die Handwerksrolle
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.
Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmer können die vorstehend geforderten Nachweise durch den Eintrag in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbringen.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung) oder Verweis auf den Eintrag in der Liste Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder eine Eigenerklärung mit folgenden Inhalt:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzl. geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan, der auf Verlangen vorgelegt wird, rechtskräftig bestätigt wurde.
3. Erklärung, dass:
a) keine schwere Verfehlung begangen wurde bzw. vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde (einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich) und
b), dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
Zusätzlich zu den vorstehenden Nachweisen/Erklärungen haben die Bewerber folgende Nachweise vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft;
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen. Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen.
Für die Vertragserfüllung ist eine Sicherheitsleistung iHv 5 % der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer zu leisten. Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit iHv 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten. Die Sicherheiten müssen entsprechend den Mustern in den Vergabeunterlagen (Formblätter 310 + 311 des VHB) entsprechen. Für die Sicherheiten gilt § 17 VOB/B. Für Abschlagszahlungen i. S. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten
Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die
Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über
Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung
von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)" ist auf Verlangen der Vergabestelle
nachzuweisen. Ebenso ist auf Verlangen der Nachweis DVGW GW 129 vorzulegen.
Es ist die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, zu erbringen.
Die Angabe erfolgt mittels dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform (vgl. Ziffer I.3)) zum Download bereitgestellt; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Die Angebote können nur entweder elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur über die Vergabeplattform abgegeben werden. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden ausschließlich in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem in I.3) genannten Link zugänglich beantwortet, soweit in den Antworten Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich auf der Vergabeplattform veröffentlicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis spätestens zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist an die Vergabekammer zu richten.