Pflanzung und Pflege der Wechselflorflächen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-050-B-OV-BU-06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE297526680
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68259
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buga23.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflanzung und Pflege der Wechselflorflächen
Pflanzung und Pflege Wechselflor in 12 Losen mit Losgrößen von 400m2 bis 1.180m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege
Themenfeld Klima Ost
Pflanzung und Pflege Wechselflor 520m2; Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege
Themenfeld Klima West
Pflanzung und Pflege Wechselflor 505m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege
Themenfeld Umwelt
Pflanzung und Pflege Wechselflor 1.026m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege
Themenfeld Energie
Pflanzung und Pflege Wechselflor 618m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege
Themenfeld Nahrung
Pflanzung und Pflege Wechselflor 1.028m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege
Dahlien
Pflanzung und Pflege Wechselflor 916m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege
Eingangsbereich I
Pflanzung und Pflege Wechselflor 755m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege
Eingangsbereich II
Pflanzung und Pflege Wechselflor 545m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege
Eingangsbereich III
Pflanzung und Pflege Wechselflor 515m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege
Eingangsbereich IV
Pflanzung und Pflege Wechselflor 1.180m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege
Seilbahn / GastarbeiterInnen Denkmal
Pflanzung und Pflege Wechselflor 690m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege
Nordeingang
Pflanzung und Pflege Wechselflor 400m2: Pflanzung von Blumenzwiebeln, Pflanzung Frühjahrsflor, Wechselbepflanzung auf Sommerflor, Fertigstellungspflege und Gartenschau-Pflege
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Themenfeld Klima Ost
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Themenfeld Klima West
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberaurach-Kirchaich
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97514
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Themenfeld Umwelt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klein- Winternheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55270
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Themenfeld Energie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klein- Winternheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55270
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Themenfeld Nahrung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klein- Winternheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55270
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dahlien
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Eingangsbereich I
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Eingangsbereich II
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Eingangsbereich III
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Eingangsbereich IV
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Seilbahn / GastarbeiterInnen Denkmal
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nordeingang
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhält.