Zwei dezentrale Energieanlagen Dosso-Region, Niger Referenznummer der Bekanntmachung: 101547
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zwei dezentrale Energieanlagen Dosso-Region, Niger
Zwei dezentrale Energieanlagen für die Verbreitung und Nutzung regenerativer Energien im Raum Subsahara Afrika inklusive Anlieferung und Installation nach DarEsSalam bzw. Niamey, Niger, Afrika
Université Abdou Moumouni de Niamey Harobanda Quarter BP 237/10896 Niamey, Niger (Afrika) Das Equipment muss vollständig bis zu den jeweiligen Bestimmungsorten in Niger, Afrika geliefert werden:
(1.) Dezentrale Energieanlage: Université Abdou Moumouni de Niamey, Harobanda Quarter, BP 237/10896 Niamey (Koordinaten der PV-Anlage: Breitengrad: 13,502656 N; Längengrad: 2,098998 O (für Google Maps: 13.502656, 2.098998)) bzw.
(2.) Demonstrationsanlage: Dorf Dar Es Salam in der Region Dosso (Breitengrad: 13,204929 N; Längengrad: 2,715195 O (für Google Maps: 13.204929, 2.715195)).
Grundsätzlich soll das Incoterm 2020 DDP berücksichtigt werden. Bei der Einfuhr in den Niger muss das Freihandelsabkommen AfCFTA hinsichtlich Zollbefreiungen geprüft werden. Hierbei kann die TH Köln und das UAM notwendige Unterlagen bereitstellen, um somit den Prozess, z.B. für die Befreiung von den Einfuhrzollgebühren im Niger, zu unterstützen.
Bzgl. der Ausfuhr, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG handelt es sich...
Errichtung einer Demonstrationsanlage (Energie- und Wasserversorgung) im Dorf Dar Es Salam für eine langfristige und nachhaltige eigenständige Energieversorgung sowie ein Zugang zu Wasser zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Einwohner.
Errichtung einer weiteren dezentralen Energieanlage zu einer langfristig und nachhaltigen, autarken (emissionsfreien) Energieversorgung eines Gebäudes an der Universität Niamey mittels Solarenenergie.
Zur Gewährleistung eines einwandfreien Projektverlaufes wäre ein Wartungs- und Servicevertrag nach Abnahme der Demonstrations- bzw. Energieanlage von Vorteil, insbesondere hinsichtlich der aktiven Bearbeitung von technischen Fragestellungen (Forschungsprojekt) für die/den Auftraggeber*in, sowie die sichere Bereitstellung der Messdaten über die genannte Online Datenbank für das Projektpersonal der TH Köln. Die/der Auftraggeber*in behält sich vor, diese Option zu der im Preisblatt gesondert angegeben Position, mit zu beauftragen.
Durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Projekt "Wissenschaft trifft Schule - Erneuerbare Energien angetriebener Wasser-Nahrung-Ökonomie Nexus zur Verbesserung der Lebensbedingungen in der Dosso-Region in Niger"
hier: Teilvorhaben "Erneuerbare Energie für Wirtschaftszentrum".
Die TH Köln ist an einer möglichst zügigen Auftragsabwicklung höchst interessiert. Die Planlaufzeit des Projektes endet zurzeit am 30.06.2023. Eine Verlängerung ist realistisch und wird angestrebt.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG handelt es sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung, da die Ware direkt durch den Lieferanten in den Niger gesendet wird.
VOR tatsächlicher Ausfuhr der Ware ist zwingend eine Prüfung von Embargo- und dual-Use-Liste vorzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. andersartiger, geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Bitte geben Sie dazu im Dokument "Unternehmensangaben" die Handelsregisternummer, das Registergericht und die vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten an.
2) Bitte stellen Sie auf dem Formblatt "Unternehmensangaben" kurz Ihr Unternehmen vor und gehen dabei mindestens auf die dort vorgegebenen Punkte ein.
Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensangaben" für folgende Erklärungen:
1) Gesamtumsatz des Unternehmens und dem Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags der zurückliegenden zwei Geschäftsjahre
2) Anzahl der Beschäftigten in den letzten beiden Geschäftsjahren bezogen auf das Unternehmen bzw. bezogen auf die ausgeschriebene Leistung
3) Daten über das Vorhandensein bzw. Bereitschaft zum Abschluss einer Industriehaftpflichtversicherung/ Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktüblichen Versicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt.
1) Nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" fürdie Darstellung mindestens einer Referenz aus den letzten fünf Jahren mit mindestens einem Projekt im Bereich der dezentralen und/oder erneuerbaren Energieerzeugung (zB solare PV) im Land Niger oder eines Nachbarlandes des Niger, das ihr Unternehmen durchgeführt hat.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
2) Weisen Sie durch aktuell gültige Zertifikate der Gerätehersteller nach, dass ihr Unternehmen für die Konfiguration, zum Vertrieb und Lieferung sowie zur Inbetriebnahme der Systeme ausreichend sachkundig und technisch leistungsfähig ist.
3) Bitte geben Sie im Dokument "Unternehmensangaben" an, welche Teile des Auftrages Sie unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigen.
Alle beschriebenen Komponenten der Demonstrations- bzw. Energieanlagen werden von einer Firma bereitgestellt, auf vollständige Funktionalität geprüft und geliefert. Der einwandfreie Betriebszustand und die Funktionalität ist auch vor Ort bei Abnahme - in Dar Es Salam und an der UAM - von der Firma nachzuweisen (nach Installation der kompletten Demonstrations- bzw. Energieanlagen). Somit wird sichergestellt, dass dem/der Auftraggeber*in zwei schlüsselfertige Demonstrations- bzw. Energieanlagen übergeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bietende sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDAH3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3045
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
- Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
- Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3045
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de