Crossmediale SNG-Fahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2022-210-04
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Crossmediale SNG-Fahrzeuge
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Herstellung von fünf baugleichen x-medialen SNG Fahrzeugen.
Der Auftraggeber plant den Ersatz der bislang auf die Anforderungen aus den Bereichen Hörfunk und Fernsehen optimierten Fahrzeuge durch konzeptionell an die zunehmenden crossmedialen Anforderungen angepasste Fahrzeuge. Die stark zunehmenden programmlichen crossmedialen Anforderungen lassen sich mit den für die klassischen linearen Bereiche Radio bzw. Fernsehen zugeschnittenen Fahrzeuge nur in Teilen umsetzen. Die zunehmende Bedeutung der Online-Verbreitungswege erfordert bei der Konzeptionierung von Übertragungsfahrzeugen für die aktuelle Berichterstattung eine Neuausrichtung.
Alle zu beschaffenden Fahrzeuge folgen einem bedarfsorientierten Konzept, das alle aktuellen und zukünftigen crossmedialen Anforderungen des Programms bedient. Sie haben eine identische technische Ausstattung und damit ein einheitliches Bedienkonzept. Dadurch ist ein Aus-tausch von Personal zwischen den Bereichen kurzfristig möglich. Die Fahrzeuge sind autark und können flexibel für On-line, Radio und Fernsehen eingesetzt werden. Erreicht wird dies durch eine zukunftsorientierte und smarte technische Ausstattung, die in großen Teilen IT-basiert ist.
Die Möglichkeit, parallel crossmediale Produktionen auf einem Fahrzeug durchzuführen, erspart in vielen Fällen den Einsatz mehrerer Übertragungsfahrzeuge an einem Ort. Es ist u. a. möglich, zeitgleich einen Beitrag zu erstellen und eine Live-schalte für ein weiteres Medium durchzuführen. Ziel ist es verschiedene Medien teilweise parallel, aber mindestens im schnellen Wechsel, sukzessiv zu bedienen und dabei auf das gleiche Ausgangsmaterial zuzugreifen.
Die Anforderungen an die Produktionstechnik der Fahrzeuge ergeben sich aus dem breiten Einsatzspektrum. Die Technik muss sowohl für Aufzeichnungen, wie auch für Live-Sendungen geeignet sein.
Die Fahrzeuge müssen so geplant und gefertigt werden, dass sie einen stabilen und betriebssicheren 24-Stunden-Betrieb ermöglichen.
Jedes Übertragungsfahrzeug muss über die Möglichkeit verfügen, den Veranstaltungsort mit nur einem Glasfaser-Kombikabel anzubinden.
Der komplette Ausbau der Fahrzeuge muss unter Berücksichtigung aller gelten-den Vorschriften sowie den klimatischen und akustischen Vorgaben gefertigt werden. Auch die gesamte elektrische Versorgung der Fahrzeuge gehört zum Lieferumfang des Auftragnehmers.
Für das Vorhaben wird ein geeigneter Generalunternehmer zur Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebnahme und Dokumentation benötigt. Der Auftrags-umfang beinhaltet die komplette Lieferung, Integration, Konfiguration und Inbetriebnahme der neu zu beschaffenen und beigestellten Gerätschaften.
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Herstellung von fünf baugleichen x-medialen SNG Fahrzeugen.
Der Auftraggeber plant den Ersatz der bislang auf die Anforderungen aus den Bereichen Hörfunk und Fernsehen optimierten Fahrzeuge durch konzeptionell an die zunehmenden crossmedialen Anforderungen angepasste Fahrzeuge. Die stark zunehmenden programmlichen crossmedialen Anforderungen lassen sich mit den für die klassischen linearen Bereiche Radio bzw. Fernsehen zugeschnittenen Fahrzeuge nur in Teilen umsetzen. Die zunehmende Bedeutung der Online-Verbreitungswege erfordert bei der Konzeptionierung von Übertragungsfahrzeugen für die aktuelle Berichterstattung eine Neuausrichtung.
Alle zu beschaffenden Fahrzeuge folgen einem bedarfsorientierten Konzept, das alle aktuellen und zukünftigen crossmedialen Anforderungen des Programms bedient. Sie haben eine identische technische Ausstattung und damit ein einheitliches Bedienkonzept. Dadurch ist ein Aus-tausch von Personal zwischen den Bereichen kurzfristig möglich. Die Fahrzeuge sind autark und können flexibel für On-line, Radio und Fernsehen eingesetzt werden. Erreicht wird dies durch eine zukunftsorientierte und smarte technische Ausstattung, die in großen Teilen IT-basiert ist.
Die Möglichkeit, parallel crossmediale Produktionen auf einem Fahrzeug durchzuführen, erspart in vielen Fällen den Einsatz mehrerer Übertragungsfahrzeuge an einem Ort. Es ist u. a. möglich, zeitgleich einen Beitrag zu erstellen und eine Live-schalte für ein weiteres Medium durchzuführen. Ziel ist es verschiedene Medien teilweise parallel, aber mindestens im schnellen Wechsel, sukzessiv zu bedienen und dabei auf das gleiche Ausgangsmaterial zuzugreifen.
Die Anforderungen an die Produktionstechnik der Fahrzeuge ergeben sich aus dem breiten Einsatzspektrum. Die Technik muss sowohl für Aufzeichnungen, wie auch für Live-Sendungen geeignet sein.
Die Fahrzeuge müssen so geplant und gefertigt werden, dass sie einen stabilen und betriebssicheren 24-Stunden-Betrieb ermöglichen.
Jedes Übertragungsfahrzeug muss über die Möglichkeit verfügen, den Veranstaltungsort mit nur einem Glasfaser-Kombikabel anzubinden.
Der komplette Ausbau der Fahrzeuge muss unter Berücksichtigung aller gelten-den Vorschriften sowie den klimatischen und akustischen Vorgaben gefertigt werden. Auch die gesamte elektrische Versorgung der Fahrzeuge gehört zum Lieferumfang des Auftragnehmers.
Für das Vorhaben wird ein geeigneter Generalunternehmer zur Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebnahme und Dokumentation benötigt. Der Auftrags-umfang beinhaltet die komplette Lieferung, Integration, Konfiguration und Inbetriebnahme der neu zu beschaffenen und beigestellten Gerätschaften.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird:
- Personenschäden 2.000.000,00 EUR
- Sachschäden 1.000.000,00 EUR
- allg. Vermögensschäden 100.000,00 EUR
und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
2. Umsatz des Unternehmens
Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019 bis 2021 bzw. 2018 bis 2020, sofern die Umsatzzahlen aus 2021 noch nicht vorliegen), anzugeben.
3. Unternehmensstruktur / Betriebsstätte des Bieters
Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Zum Nachweis der speziellen Eignungsanforderungen hat der Bieter dem Angebot
zusätzlich die im Folgenden genannten Unterlagen beizufügen bzw. Erklärungen
abzugeben.
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte,
vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens
fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen beizufügen.
(Soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,
wird der WDR auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigen,
die nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.)
An die Vergleichbarkeit der jeweiligen Referenz werden folgende Kriterien gestellt:
- Realisierung mindestens eines SNG-Fahrzeuges
- Lösung vergleichbarer Aufgabenstellungen
- Fahrzeugkonzepte mit vergleichbarem Aufbau
- Fahrzeugkonzepte mit vergleichbarer Einrichtung
- Realisierung erfolgt unter ähnlichen technischen und organisatorischen
Voraussetzungen
- Vergleichbarer Realisierungszeitraum
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Auftragswert / Umsatz in TEUR
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung
wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/
Nachunternehmereinsatz)
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit
Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen"
zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung
basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern
unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle
geforderten Angaben zu achten.
Sofern und so weit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift,
so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit
dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen
der angebotenen Leistung erbringen soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG6DEL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland