Körperschutzausstattung modular für die bereitschaftspolizei der Länder Referenznummer der Bekanntmachung: B 17.18 - 0065/19/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]418
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Körperschutzausstattung modular für die bereitschaftspolizei der Länder
Körperschutzausstattung schwer modular für die Bereitschaftspolizei der Länder
Fachlos: KSA schwer modular Farbe schwarz inkl. Arm- und Beinprotektoren
Los 1: Höchstmenge 853 Satz Körperschutzausstattung schwer modular Farbe schwarz darin enthalten 493 Satz Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge)
zusätzlich eine variable Menge der Zusatzausstattung von 5345 Einheiten gemäß Anlage zur Rahmenvereinbarung zu Los 1
Fachlos: Arm-/Beinprotektoren Farbe parisblau
Höchstmenge 29.418 Paar Arm- und Beinprotektoren für die KSA modular in Farbe paris blau darin enthalten 7.278 Paar Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge)
Mengenlos: Körperschutzausstattung schwer modular - Weste Farbe parisblau
Höchstmenge 5.003 Satz Körperschutzausstattung schwer modular ohne Arm- und Beinprotektoren Farbe parisblau darin enthalten 1.213 Satz Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge)
zusätzlich eine variable Menge der Zusatzausstattung von 14.865 Einheiten gemäß Anlage zur Rahmenvereinbarung zu Los 3
Mengenlos: Körperschutzausstattung schwer modular - Weste Farbe parisblau
Höchstmenge 5.003 Satz Körperschutzausstattung modular ohne Arm- und Beinprotektoren Farbe paris blau darin enthalten 1.213 Satz Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge)
zusätzlich eine variable Menge der Zusatzausstattung von 14.865 Einheiten gemäß Anlage zur Rahmenvereinbarung zu Los 4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001, oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems mit den Angeboten ein. Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätsmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsmuster, welche unter dem Punkt 3.8.1 des Dokumentes "Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen" gefordert werden, sind auf dem Postwege bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.