Lieferung von Erdgas 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-26-101
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pulheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50259
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pulheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas 2023
Lieferung von Erdgas für die Stadt Pulheim
Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP)
50259 Pulheim
Lieferzeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 mit Verlängerungsoption 3x 1 Jahr, 59 Abnahmestellen in 2 Losen mit und ohne Leistungsmessung
Die Lieferung von Erdgas mit Lieferbeginn ab 01.01.2023 wird für einen Lieferzeitraum von einem Jahr mit dreimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein weiteres Jahr ausgeschrieben.
Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM)
50259 Pulheim
Lieferzeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 mit Verlängerungsoption 3x 1 Jahr, 59 Abnahmestellen in 2 Losen mit und ohne Leistungsmessung
Die Lieferung von Erdgas mit Lieferbeginn ab 01.01.2023 wird für einen Lieferzeitraum von einem Jahr mit dreimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein weiteres Jahr ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
oder
Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen
oder
Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung.
Einzureichende Unterlagen:
- Umsatz - Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im Erdgasvertrieb in
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftrag wird nur an Bieter erteilt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz im Erdgasvertrieb von 4 Mio. EUR/a erzielt haben. Wird nicht für beide Lose ein Angebot abgegeben, reduziert sich der Mindestjahresumsatz anteilmäßig entsprechend den ausgeschriebenen Jahresmengenanteilen der einzelnen Lose.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 1 Jahr)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen (nicht älter als 1 Jahr)
- Gültige(r) Nachweis(e) über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen (nicht älter als 1 Jahr)
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgeführte Leistungen - Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Unter vergleichbare
Kunden sind Einzelkunden oder der Zusammenschluss von mehreren gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Bieter einen Liefervertrag für Strom oder Erdgas abgeschlossen haben. Dabei muss mindestens eine Referenz mit 20 oder mehr zu beliefernden Abnahmestellen einem Lieferbeginn spätestens zum 01.01.2022 benannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung erfolgt voraussichtlich im Vorjahr des neuen Auftragsjahres.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYRYY1S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]