Verpflegung in städtischen Kitas Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2022_00262_OV_51
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]46
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de/Amtsleitung-Referat-Zentraler-Einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegung in städtischen Kitas
Verpflegung in städtischen Kindertagesstätten.
Verschiedene Kindertagesstätten im Stadtgebiet. 44777 Bochum
Rahmenvereinbarung Tiefkühlkost für 20 Bochumer Kindertageseinrichtungen über ca. 680.000 Mahlzeiten für die Dauer von zwei Jahren, mit der Möglichkeit den Vertrag bis zu zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Eigenerklärung
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Über mein Vermögen wurde kein Insolvenzvererfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt, ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
Ich habe keine Verfehlungen begangen, die zur Eintragung ins Vergaberegister bei der Informationstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz geführt haben.
Die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 19 (1) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) für Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 21 (2 und 3) MiLoG liegen nicht vor. Ich bin nicht mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt worden. (Hinweis: bei Aufträgen ab 30.000 EUR netto holt die Stadt Bochum vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung ein).
Es liegen keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor.
Der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungs-beiträgen wird nachgekommen.
Es werden keine Arbeitskräfte illegal beschäftigt.
Die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes werden beachtet.
Eine Eintragung in einem Berufsregister (z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Handwerkskarte) liegt vor.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Gemäß Vordruck Eigenerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Herr Präsch unter Telefon 0234 910 1446 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kom-munikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr (VMP) bis zum 22.09.2022 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen.
Bitte tragen Sie Ihren Gesamtpreis "Leistungsverzeichnis.xlsx" ein.
Bitte laden Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis bei Angebotsabgabe unbedingt im Excel-Format hoch und ändern nicht den Dateinamen.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYD5Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ich weise darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).