Erdgaslieferung 2023 ff Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-100
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordkirchen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59394
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nordkirchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Havixbeck
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.havixbeck.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olfen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olfen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senden
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48308
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.senden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgaslieferung 2023 ff
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Gemeinden Nordkirchen, Olfen, Havixbeck und Senden. Lieferzeitraum 2023-2025 mit Verlängerungsmöglichkeit. Ca. 85 Abnahmestellen, ca. 18 GWh.
RLM-Abnahmestellen
Kreis Coesfeld, Gemeinde Nordkirchen Bohlenstr. 2 59394 Nordkirchen, Gemeinde Havixbeck Willi-Richter-Platz 1 48329 Havixbeck, Stadt Olfen Kirchstraße 5 59399 Olfen, Gemeinde Senden Münsterstraße 30 48308 Senden
Lieferung von Erdgas an zwei RLM-Abnahmestellen, ca. 4 693 MWh.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 01.01.2028, 6:00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
SLP-Abnahmestellen
Kreis Coesfeld, Gemeinde Nordkirchen Bohlenstr. 2 59394 Nordkirchen, Gemeinde Havixbeck Willi-Richter-Platz 1 48329 Havixbeck, Stadt Olfen Kirchstraße 5 59399 Olfen, Gemeinde Senden Münsterstraße 30 48308 Senden
Ca. 36 SLP-Abnahmestellen, Laufzeit 01.01.2023, 6:00 Uhr, -01.01.2026, 6:00 Uhr. ca. 4.029 MWh.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 01.01.2028, 6:00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
RLM-Abnahmestelle
Gemeinde Senden Senden
Eine RLM-Abnahmestelle, ca. 2.966 MWh/Jahr, ab 01.10.2023
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 01.01.2028, 6:00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
SLP-Abnahmestellen ab 01.10.2023
Kreis Coesfeld, Gemeinde Nordkirchen Bohlenstr. 2 59394 Nordkirchen, Gemeinde Havixbeck Willi-Richter-Platz 1 48329 Havixbeck, Stadt Olfen Kirchstraße 5 59399 Olfen, Gemeinde Senden Münsterstraße 30 48308 Senden
ca. 46 SLP Abnahmestellen in Senden und Havixbeck ab 01.10.2023, ca. 6.346 MWh/Jahr.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 01.01.2028, 6:00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU - Bekanntmachung; Angaben zur Berufsgenossenschaft
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung;
Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Erdgassparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Erdgasumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
Nachweis über die Erdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an 2 vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderwei-tige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisheri-gen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfül-len können;
Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eig-nung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfü-gen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen;
Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre;
Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt;
Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt;
522_EU-Eigenerklärung MiLoG;
Bürgschaft in Höhe von 5% der erwarteten jährlichen Strombezugskosten (nach Zuschlagserteilung);
Eigenerklärung des BMWK (Anlage 1.3) für Liefer- und Dienstleistungen nach § 5 der Sanktions-VO RUS.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Ascheberg
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Bürgerforum, Raum E.01
Bieter bzw. deren Bevollmächtigte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt, sofern nicht audrücklich - unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart - etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabe-Westfalen, www.vergabe-westfalen.de . Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPWY6Y9WG6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S.1 GWB lautet
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.