DigitalPakt II - Beschaffung interaktiver Tafeln für weiterführende Schulen und Regenbogenschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/93 VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brühl
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50321
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bruehl.de
Abschnitt II: Gegenstand
DigitalPakt II - Beschaffung interaktiver Tafeln für weiterführende Schulen und Regenbogenschule
Lieferung und Montage von 69 interaktiven Tafeln des Herstellers SMART Technologies, nebst Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen und Services für 5 städtische Schulen gemäß LV.
Stadt Brühl Rathaus Uhlstr. 3 50321 Brühl ° Max-Ernst-Gymnasium, Rodderweg 66, Brühl (21 Systeme)
° Gesamtschule, Otto-Wels-Str. 1, Brühl (17 Systeme)
° Erich-Kästner-Realschule, Römerstr. 294, Brühl (7 Systeme)
° Clemens-August-Schule, Clemens-August-Str. 33, Brühl (10 Systeme)
° Regenbogenschule, Standort Kaiserstr. 158 und St. Albert-Str. (je 7 Systeme)
Lieferung und Montage von 69 interaktiven Tafeln des Herstellers SMART Technologies, nebst Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen und Services für 5 städtische Schulen gemäß LV.
Es handelt sich um eine Fördermaßnahme. Die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme soll bis Ende 2022 erfolgen.
Über die Beauftragung wird voraussichtlich am Mo 17.10.2022 im Vergabeausschuss der Stadt Brühl entschieden. Am Folgetag Di 18.10.2022 erfolgt der Versand der Vorinformation nach § 134 GWB.
Daher ist Mi 02.11.2022 als frühester Ausführungs- bzw. Lieferbeginn vorgesehen (Ende Zuschlags-/Bindefrist).
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle
Stadt Brühl
Bieter und Bevollmächtigte sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYSD43Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rügefrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html