Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern zur Pflanzenlieferung und Bestandesbegründung im Landeseigenen Forstbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_18_002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern zur Pflanzenlieferung und Bestandesbegründung im Landeseigenen Forstbetrieb
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Forstpflanzen und die Bestandesbegründung, bedarfsweise inklusive der Pflanzung sowie teilweise zur Lieferung und Anbringung von Einzelschutz. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung mit einer unbegrenzten Anzahl von Vertragsparteien ("Unternehmerpool") gem. § 21 Abs. 1 VgV über die Dauer von bis zu vier Jahren.
Im Landeseigenen Forstbetrieb von Wald und Holz NRW sind regelmäßig Bestandes-begründungsmaßnahmen (Anpflanzungen von Gehölzen) - derzeit maßgeblich im Rahmen von Wiederaufforstungen der in den letzten Jahren entstandenen Kalamitätsflächen, jedoch auch begründet durch das Erfordernis des Umbaus bestehender Waldbestände in standortgerechte, klimaresistente Mischwälder - erforderlich. Auch die Erstaufforstung bisher unbewaldeter Flächen findet zur Mehrung des Waldanteils statt.
Aktuell wie auch in den kommenden Jahrzehnten wird die Bestandesbegründung einen Schwerpunkt der betrieblichen Aktivitäten im Staatswald darstellen.
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen im Bereich der Bestandesbegründung liegt bei rd. 3,5 Mio. EUR.
Wald und Holz NRW beabsichtigt die Vergabe von Einzelaufträgen zur Lieferung von Forstpflanzen. Optional kann der Auftraggeber die Pflanzung mit abfragen, wenn und soweit der Betrieb des Auftragnehmers darauf eingestellt ist. Optional wird auch die Lieferung und Anbringung von Einzelschutz mit beauftragt.
Die Vergabe dieser Einzelaufträge erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einer unbegrenzten Anzahl von Vertragsparteien ("Unternehmerpool") gem. § 21 Abs. 1 VgV, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate bei Angebotsabgabe)
1. Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umwelthaftpflichtversicherung
2. Angabe Umsatz mit dem Verkauf von Forstpflanzen aus eigener Produktion und der Pflanzung von Forstpflanzen in den letzten 3 Geschäftsjahren
zu 1.: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über eine Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von 2 Mio. Euro bestehen, die pro Versicherungsjahr jeweils mindestens 2-fach zur Verfügung stehen muss, und für die gesamte Dauer der Rahmenvereinbarung aufrechterhalten wird. Die Deckungssumme für Vermögensschäden muss mindestens 500 Tsd. Euro betragen.
Die Deckungssumme der Versicherung für Umweltschäden muss mindestens 2 Mio. Euro betragen.
zu 2. Mindestkriterium für die Eignungsprüfung ist, dass der Umsatz, der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit dem Verkauf von Forstpflanzen aus eigener Produktion und der Pflanzung von Forstpflanzen erzielt wurde, mindestens 200 Tsd. Euro netto pro Geschäftsjahr beträgt.
1. Anteil der vom Bieter selbst produzierten Forstpflanzen an den vom Bieter insgesamt verkauften Forstpflanzen in Prozent
2. Projektverantwortliche/r bzw. Hauptansprechpartner/in
3. Eigenerklärung Sachkundenachweis Pflanzenschutzmittel
4. Nachweis einer Zertifizierung
5. Referenzen über vergleichbare Leistungen
zu 1.: der Anteil der vom Bieter selbst produzierten Forstpflanzen an den vom Bieter in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils insgesamt verkauften Forstpflanzen muss in jedem Geschäftsjahr mindestens 60 % betragen haben. Es gelten auch Pflanzen, die im Auftrag des Bieters mit eigenem Saatgut in Lohnanzucht gegeben wurden.
zu 2.: Der/die vom Bieter vorgesehene Projektverantwortliche bzw. Hauptansprechpartner/in verfügt über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums der Forstwirtschaft oder über die erfolgreich abgelegte Prüfung zur/zum Gärtnermeister/in oder über den erfolgreichen Abschluss eines vergleichbaren Studiums/einer vergleichbaren Ausbildung für den Bereich Gartenbau.
zu 3.: Für mindestens eine/n im Betrieb des Bieters angestellte/n Arbeitnehmer/in liegt ein Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis vor.
zu 4.: Der Bieter hat den Nachweis vorzulegen über eine Zertifizierung des Bieters gemäß RAL GZ 244/3 (Waldverjüngung) und RAL GZ 244/6 (Forstpflanzenanzucht) oder alternativ ein aktuelles Deutsches Forstservice-Zertifikat (DFSZ) des Bieters über Pflanzenbeschaffung, Pflanzenbehandlung, Pflanzung und Kulturschutz oder alternativ ein aktuelles KFPplus-Zertifikat des Bieters über Pflanzenbeschaffung und -behandlung, Pflanzung und Kulturschutz oder alternativ ein aktuelles Zertifikat des Bieters gemäß der Erkenningsregeling Bosaanemers (ErBo) oder alternativ ein vergleichbares, von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat des Bieters.
Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
zu 5.: Mindestkriterium für die Eignungsprüfung ist der Nachweis von 5 Referenzen über vergleichbare Leistungen. Referenzprojekte sind vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Die Referenzaufträge müssen die Lieferung von Forstpflanzen aus eigener Produktion und die Pflanzung von Forstpflanzen umfassen.
- Die Referenzaufträge müssen ein Auftragsvolumen von jeweils mindestens 50 TSD Euro aufweisen.
- Die Referenzaufträge dürfen maximal fünf Jahre zurückliegen. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2017 liegen (gewertet werden nur Referenzen im Zeitraum 2017-2022).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bewerbers").
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6YDA0B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.