EU-weite Ausschreibung der Lieferung elektrischer Energie für die Stadt Lennestadt
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lennestadt
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lennestadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung elektrischer Energie für die Stadt Lennestadt
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen.
Stadt Lennestadt
Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequelle zur Stromversorgung kommunaler Gebäude und Einrichtungen (inklusive Straßenbeleuchtung) der Stadt Lennestadt.
Die Stromlieferung wird als Nieder- und Mittelspannungsversorgung an insgesamt ca. 180 Liefer-/Abnahmestellen durchgeführt und erfolgt im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages (Stromlieferung inkl. Netznutzung).
Vgl. Ziff. II.2.11)
Soweit der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens bis zum 31.05.2023 kündigt, verlängert sich der Zeitraum über die Lieferung von elektrischer Energie bis zum 31.12.2024; 24:00 Uhr (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
- Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle: Versicherungsschein.
- Bei anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG:
-- Anerkannter Präqualifikationsnachweis oder Eigenerklärung über die Anzeige gemäß § 5 EnWG.
- Bei nicht anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG:
-- Berufs- bzw. Handelsregisterauszug.
-- Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
- Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle: Versicherungsschein.
- Bei anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG:
-- Anerkannter Präqualifikationsnachweis oder Eigenerklärung über die Anzeige gemäß § 5 EnWG und Bestätigung, dass die Regulierungsbehörde die Energiebelieferung nicht aus Gründen der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit ganz oder teilweise untersagt hat.
- Bei nicht anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG:
-- Berufs- bzw. Handelsregisterauszug.
-- Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
- Eigenerklärung über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
- Eigenerklärung über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen mit einem Lieferumfang von jeweils mindestens 10.000.000 kWh/a in den Jahren 2019 bis 2021.
- Verpflichtungserklärung zum Ausschluss der Doppelvermarktung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege (in Textform) über die Angebotsabgabefunktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.