Abrollbehälter Notstrom nach DIN 14505-AB-6900-1570 (AB Notstrom) Referenznummer der Bekanntmachung: VIS-258/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abrollbehälter Notstrom nach DIN 14505-AB-6900-1570 (AB Notstrom)
Der Kreis Lippe hält nach BHKG § 4 Einrichtungen für den überörtlichen Bedarf vor und trifft erforderliche Maßnahmen und Vorbereitungen zur Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen.
Im Rahmen der Erstbeschaffung beabsichtigt der Auftraggeber, einen Abrollbehälter Notstrom nach DIN 14505-AB-6900-1570 zu beschaffen. Der Abrollbehälter dient dem Kreis Lippe als mobile Netzersatzanlage an bis zu vier Standorten mit einer Leistung von je min. 120 kVA oder zur Versorgung eines Standortes mit min. 480 kVA. Der AB soll mit dem Stromanhänger des Landes NRW zusammen eine Leistung von min. 730 kVA in einem automaischen synchronen Betrieb leisten. Bei einem Zuschlag sind sämtliche Positionen inkl. Unterpunkte zu leisten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei Abgabe eines elektronischen Angebots ist im Preisblatt (BieterLV) der Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer (netto) anzugeben. Daneben ist das Leistungsverzeichnis, das formale Angebotsschreiben und die Erklärungen vollständig ausgefüllt hochzuladen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebotes genügt die Textform.
Lieferfrist gemäß Angebot (Wertungskriterium)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Mindestens 3 Referenzen, die eine konkrete Vergleichbarkeit zu den ausgeschriebenen
Objekten aufweisen
Erklärung über den Gesamtumsatzes einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Die Voraussetzung für die folgenden Eigenerklärungen müssen erfüllt sein und die entsprechenden Eigenerklärungen müssen mit dem Angebot eingereicht werden:
- Eigenerklärung zur Eignung 124 LD
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Falls einschlägig, müssen zudem die Voraussetzung für die folgenden Eigenerklärungen erfüllt sein und die entsprechenden Eigenerklärungen müssen sodann mit dem Angebot eingereicht werden:
- Erklärung Bewerber/ Bietergemeinschaft
- Erklärung Eignungsleihe/ Unterauftrag
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher
Aufgrund der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576 besteht gemäß Art. 5k der Verordnung ein Zuschlagsverbot in Vergabeverfahren für Bieter mit (unmittelbarem oder mittelbarem) Russlandbezug. Um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Art. 5k eingehalten werden, wird eine Eigenerklärung von den Bewerbern und Bietern verlangt (Eigenerklärung nach dem Vergabehandbuch des Landes NRW Formular 523 (EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Es besteht eine Dringlichkeit, die die Einhaltung der Frist nach § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht: Der Kreis Lippe benötigt nach aktualisierter Risikoeinschätzung schnellstmöglich weitergehende Möglichkeiten der Notstromversorgung um seinen Aufgaben nach § 4 BHKG nachzukommen. Aufgrund der Bedeutung der Aufgabe und den einhergehenden Risiken besteht eine hinreichende Dringlichkeit für die Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Aufhebung der Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das wirtschaftlichste Angebot als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.