Lieferung von E-Ladesäulen für den öffentlichen Bereich
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]245
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.new-energie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von E-Ladesäulen für den öffentlichen Bereich
Die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH ist ein regionales Versorgungsunternehmen mit starker Verwurzelung am Niederrhein und Umgebung. Neben dem Vertrieb klassischer Versorgungsprodukte nimmt das Thema erneuerbare Energien und Elektromobilität eine immer größere Bedeutung in der strategischen Ausrichtung des Unternehmens ein.
Da sich die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH am Niederrhein als wichtigen Partner in der Mobilitätswende sieht, soll vor allem die öffentliche Ladeinfrastruktur sukzessive und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Für dieses Vorhaben hat sich die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH zum Ziel gesetzt, die Ladeinfrastruktur in 2022 und 2023 mit dem Aufbau von 82 AC-Ladesäulen und 25 DC-Ladesäulen voranzutreiben. Der Aufbau der Ladestationen soll sowohl innerhalb des NEW-eigenen Versorgungsgebietes als auch in angrenzenden Versorgungsgebieten erfolgen.
Lieferung von 34 Stück AC-Ladesäulen mit 2 Ladepunkten, Gesamtleistung max. 30 kW, mit integriertem Netzanschluss.
Mönchengladbach
Lieferung von 34 Stück AC-Ladesäulen mit 2 Ladepunkten und einer Gesamtleistung von max. 30 kW mit integriertem Netzanschluss gemäß aktuell geltenden LSV und TAB des Netzbetreibers.
- Integrierte stufenlose Lastverteilung;
- Steckdose: Typ 2;
- Integrierter RFID-Reader;
- OCPP 1.6 oder höher;
- Integration in das NEW Backend;
- Kommunikation über UMTS/GSM oder LAN;
- Zugangsbeschränkung durch RFID, App, NFC;
- Eichrechtskonform;
- IP54 / IK10;
- Mit Fundament / Ständerwerk (inkl. Sockelfüller);
- Optional: nachrüstbar gemäß LSV ab 07/2023 (bspw. mögliche Nachrüstung eines Kreditkartenterminals oder einer vergleichbaren rechtskonformen Lösung).
Lieferung von 48 Stück AC-Ladesäulen mit 2 Ladepunkten, Gesamtleistung max. 30 kW, Anschluss über separaten Verteilerschrank.
Mönchengladbach
Lieferung von 48 Stück AC-Ladesäulen mit 2 Ladepunkten und einer Gesamtleistung von max. 30 kW (Anschluss über separaten Verteilerschrank) gemäß der aktuell geltenden LSV.
- Integrierte stufenlose Lastverteilung;
- Steckdose: Typ 2;
- Integrierter RFID-Reader;
- OCPP 1.6 oder höher;
- Integration in das NEW Backend;
- Kommunikation über UMTS/GSM oder LAN;
- Zugangsbeschränkung durch RFID, App, NFC;
- Eichrechtskonform;
- IP54 / IK10;
- Mit Fundament / Ständerwerk (inkl. Sockelfüller);
- Optional: nachrüstbar gemäß LSV ab 07/2023 (bspw. mögliche Nachrüstung eines Kreditkartenterminals oder einer vergleichbaren rechtskonformen Lösung).
Lieferung von 24 Stück DC-Ladesäulen mit 2 Ladepunkten, Gesamtleistung mind. 150 kW.
Mönchengladbach
Lieferung von 24 Stück DC-Ladesäulen mit 2 Ladepunkten und einer Gesamtleistung von mindestens 150 kW (bzw. 2 x 75 kW) gemäß der Novellierung der LSV ab dem 01.07.2023.
- Integrierte stufenlose Lastverteilung;
- Angeschlagenes Kabel: CCS;
- Integrierter RFID-Reader;
- OCPP 1.6 oder höher;
- Integration in das NEW Backend;
- Kommunikation über UMTS/GSM oder LAN;
- Zugangsbeschränkung durch RFID, App, NFC;
- Eichrechtskonform;
- IP54 / IK10;
- Mit Fundament (inkl. Sockelfüller);
- Integriertes Kreditkartenterminal oder Vergleichbares zur barrierefreien Abrechnung gemäß der LSV 07/2023.
Lieferung von 1 Stück DC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten, Gesamtleistung mind. 300 kW.
Mönchengladbach
Lieferung von 1 Stück DC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten und einer Gesamtleistung von mindestens 300 kW (bzw. 2 x 150 kW) gemäß der Novellierung der LSV ab dem 01.07.2023.
- Integrierte stufenlose Lastverteilung;
- Angeschlagenes Kabel: CCS;
- Integrierter RFID-Reader;
- OCPP 1.6 oder höher;
- Integration in das NEW Backend;
- Kommunikation über UMTS/GSM oder LAN;
- Zugangsbeschränkung durch RFID, App, NFC;
- Eichrechtskonform;
- IP54 / IK10;
- Mit Fundament (inkl. Sockelfüller);
- Integriertes Kreditkartenterminal oder Vergleichbares zur barrierefreien Abrechnung gemäß der LSV 07/2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von E-Ladesäulen für den öffentlichen Bereich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44309
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von E-Ladesäulen für den öffentlichen Bereich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44309
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von E-Ladesäulen für den öffentlichen Bereich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reußenköge
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25821
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von E-Ladesäulen für den öffentlichen Bereich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reußenköge
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Interessierte Bieter werden gebeten, sich unter www.subreport.de/E31554991 zu registrieren (kostenlos) und die Vergabeunterlagen dort herunterzuladen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform seitens des Auftraggebers erfolgt nicht.
2. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch über subreport einzureichen. Eine Einreichung des Angebotes per Post, E-Mail oder per Fax ist unzulässig. Anfragen von Bietern sind ebenfalls ausschließlich elektronisch über subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte werden seitens der ausschreibenden Stelle ebenfalls nur elektronisch über subreport erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.