KFZ-Leasing von Dienstneukraftfahrzeugen einschließlich Fuhrparkmanagementdienstleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
KFZ-Leasing von Dienstneukraftfahrzeugen einschließlich Fuhrparkmanagementdienstleistungen
Ziel dieses Vergabeverfahrens war es, zum einen die Geschäftsführung und leitenden Angestellten der BGZ mit persönlich zugeordneten Dienstkraftfahrzeugen zu versorgen und zum anderen Dienstfahrzeuge für den Einsatz an den Zwischenlägern vorzuhalten (Poolfahrzeuge). Dieses Vergabeverfahren umfasste somit die externe Beschaffung von Neufahrzeugen und deren Überlassung an die BGZ über Leasingmodelle. Neben den Dienstkraftfahrzeugen selbst sollten auch die Verwaltungsarbeiten und die fahrzeugnahen Dienstleistungen rund um die Dienstkraftfahrzeuge weitestgehend im Rahmen eines „Full-Service-Leasing“ auf den Auftragnehmer übertragen werden.
Essen und bundesweite Standorte
Der Fuhrpark der BGZ besteht zurzeit aus 16 Dienstkraftfahrzeugen für die Geschäftsführung und die leitenden Angestellten der BGZ und aus 22 Dienstkraftfahrzeugen für den Einsatz an den Zwischenlagerstandorten. Ingesamt verfügt die BGZ - Stand März 2022 - über 38 Leasing-Fahrzeuge. Da die BGZ sich noch immer im Wachstum befindet, wird der Gesamtflottenbestand - insbesondere bei den Poolfahrzeugen - weiter ansteigen. Vom Auftragnehmer erfolgt die Beschaffung der von der BGZ konfigurierten Fahrzeuge möglichst zu Bundeskonditionen. Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) vom 09. Juni 2021 (BGBl. I S. 1691) ist dabei zu beachten.
Die Bereitstellung von persönlich zugeordneten Dienstwagen erfolgt im Full-Service-Leasing. Es sind die Modelle der Hersteller Hyundai, Ford, Opel, Skoda, Volvo, VW und insbesondere auch Tesla etc. sowie der Premiumhersteller Audi, BMW und Mercedes mit der Effizienzklasse A oder besser in hybrider oder vollelektrischer Bauweise zu liefern. Eine stetige Erweitung des Leasingangebotes, insbesondere im Hinblick
auf Elektrofahrzeuge, wird zwingend erwartet. Für den Einsatz an den BGZ-Standorten sind ebenfalls Dienstwagen als Poolfahrzeuge vorgesehen. Es handelt sich zum einen um PKWs der unteren Mittelklasse / Kompaktklasse entsprechend dem VW Golf, Audi A3 oder
Mercedes-Benz A-Klasse oder Fahrzeuge gleichwertiger Art. Kombi, vier bzw. fünftürig, Leistung mindestens 75 kW, CO2-Effizienzklasse A, Abgasnorm mindestens Euro 6 oder vergleichbar in hybrider oder vollelektrischer Bauweise und zum anderen um PKWs als Kastenwagen entsprechend dem Mercedes-Benz Vito, Volkswagen Transporter oder Multivan, Ford Transit Custom oder Fahrzeuge gleichwertiger Art, zulässiges Gesamtgewicht 2.800 kg, Leistung mindestens 75 KW, CO2-Effizienzklasse A, Abgasnorm mindestens Euro 6 oder vergleichbar in hybrider oder vollelektrischer Bauweise. Zu diesem Zweck sollten über dieses Vergabeverfahren die Konditionen für ein Fahrzeugleasing als Kilometerleasing ohne Anzahlung und ohne Restzahlung inkl. Full-Service-Dienstleistungen gem. dieser Spezifikation für einem Rahmenvertrag für eine Laufzeit von sechs Jahren - mit optionaler Verlängerung um drei weitere Jahre - festgelegt werden.
Die Laufleistung beträgt ca. 30.000 km je Dienstkraftfahrzeug pro Jahr. Eine kostenfreie Anpassung der Laufleitung ist mindestens einmal während der Leasingphase möglich. Die aufgrund des Rahmenvertrages geschlossenen Einzelleasingverträge beinhalten eine Laufzeit von
36 Monaten. Vereinzelnt können auch Laufzeiten von 24 - 48 Monaten vereinbart werden. Der Beginn eines Einzelleasingvertrages ist der Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges an den Leasingnehmer. Die
Einzelabrufe erfolgen in den Jahren 2022 ff.
Neben dem KFZ-Leasing als Kilometerleasing sollen nach Möglichkeit auch alle weiteren Dienstleistungen auf
den Auftragnehmer übertragen werden. Hierzu ist ein ausführlichen Fuhrparkkonzept mit einzureichen und soll
u.a. folgende mind. Anforderungen erfüllen:
- Allgemeine Dienstleistungen
- Car-Konfigurator
Die BGZ ist bestrebt, der Geschäftsführung, den leitenden Angestellten und sonstigen berechtigten Personen
bei der Zurverfügungstellung eines Dienstwagens größtmögliche Flexibilität betreffend der Konfiguration eines
Fahrzeuges zu gewähren. Dies erfordert eine individuelle Konfiguration des Fahrzeugs vor dem jeweiligen Abruf
- Schadensmanagement
- Wartung und Instandhaltung
- Reifenmanagement
- Tankkartenmanagement
- KFZ-Versicherungen
- Interimsfahrzeuge
Verlängerungsoption um drei weitere Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nutzungsüberlassung von Fahrzeugen in Form von Einzelleasingverträgen sowie Dienstleistungen im Rahmen der Betreuung des Fuhrparks
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80939
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“