Ausschreibung zur Erneuerung der EDV-Ausstattung für Schulen der Gemeinde Schwendi Referenznummer der Bekanntmachung: 591/21-KS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwendi
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88477
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwendi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung zur Erneuerung der EDV-Ausstattung für Schulen der Gemeinde Schwendi
Die Gemeinde Schwendi beabsichtigt als Schulträgerin die Anschaffung von EDV-Systemen (Los 1), Tafelsystemen Multimedia (Los 2) und Tafelsystemen interaktive Beamer (Los 3). Die Beschaffung erfolgt für die Grundschule Schwendi (Hauptstraße 70, 88477 Schwendi), die Grundschule Orsenhausen-Sießen - Außenstelle Sießen (Sießen Nr. 3, 88477 Schwendi), die Grundschule Orsenhausen-Sießen - Standort Orsenhausen (Dietenheimer Straße 38, 88477 Schwendi), die Grundschule Schönebürg (Alfons-Auer-Platz 1, 88477 Schwendi), die Werkrealschule Mietingen-Schwendi - Außenstelle Schwendi (Hauptstraße 70, 88477 Schwendi) und die Max-Weishaupt-Realschule (Hauptstraße 72, 88477 Schwendi).
Los 1 – EDV-Systeme
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Schwendi beabsichtigt als Schulträgerin die Anschaffung von EDV-Systemen (Los 1), Tafelsystemen Multimedia (Los 2) und Tafelsystemen interaktive Beamer (Los 3). Die Beschaffung erfolgt für die Grundschule Schwendi (Hauptstraße 70, 88477 Schwendi), die Grundschule Orsenhausen-Sießen - Außenstelle Sießen (Sießen Nr. 3, 88477 Schwendi), die Grundschule Orsenhausen-Sießen - Standort Orsenhausen (Dietenheimer Straße 38, 88477 Schwendi), die Grundschule Schönebürg (Alfons-Auer-Platz 1, 88477 Schwendi), die Werkrealschule Mietingen-Schwendi - Außenstelle Schwendi (Hauptstraße 70, 88477 Schwendi) und die Max-Weishaupt-Realschule (Hauptstraße 72, 88477 Schwendi). Die Beschaffung wird aus öffentlichen Mitteln gefördert durch die „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019-2024“ in der jeweils gültigen Fassung. Nähere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus den Anlagen der Leistungsbeschreibungen zum Leistungsumfang (Feinkonzept / Schulenverbund-EDV-Vorbemerkungen / Kurzbeschreibung-Leistungsumfang).
Los 2 – Tafelsysteme Multimedia Board
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Schwendi beabsichtigt als Schulträgerin die Anschaffung von EDV-Systemen (Los 1), Tafelsystemen Multimedia (Los 2) und Tafelsystemen interaktive Beamer (Los 3). Die Beschaffung erfolgt für die Grundschule Schwendi (Hauptstraße 70, 88477 Schwendi), die Grundschule Orsenhausen-Sießen - Außenstelle Sießen (Sießen Nr. 3, 88477 Schwendi), die Grundschule Orsenhausen-Sießen - Standort Orsenhausen (Dietenheimer Straße 38, 88477 Schwendi), die Grundschule Schönebürg (Alfons-Auer-Platz 1, 88477 Schwendi), die Werkrealschule Mietingen-Schwendi - Außenstelle Schwendi (Hauptstraße 70, 88477 Schwendi) und die Max-Weishaupt-Realschule (Hauptstraße 72, 88477 Schwendi). Die Beschaffung wird aus öffentlichen Mitteln gefördert durch die „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019-2024“ in der jeweils gültigen Fassung. Nähere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus den Anlagen der Leistungsbeschreibungen zum Leistungsumfang (Feinkonzept / Schulenverbund-EDV-Vorbemerkungen / Kurzbeschreibung-Leistungsumfang).
Los 3 - Tafelsysteme Interaktiver Beamer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Schwendi beabsichtigt als Schulträgerin die Anschaffung von EDV-Systemen (Los 1), Tafelsystemen Multimedia (Los 2) und Tafelsystemen interaktive Beamer (Los 3). Die Beschaffung erfolgt für die Grundschule Schwendi (Hauptstraße 70, 88477 Schwendi), die Grundschule Orsenhausen-Sießen - Außenstelle Sießen (Sießen Nr. 3, 88477 Schwendi), die Grundschule Orsenhausen-Sießen - Standort Orsenhausen (Dietenheimer Straße 38, 88477 Schwendi), die Grundschule Schönebürg (Alfons-Auer-Platz 1, 88477 Schwendi), die Werkrealschule Mietingen-Schwendi - Außenstelle Schwendi (Hauptstraße 70, 88477 Schwendi) und die Max-Weishaupt-Realschule (Hauptstraße 72, 88477 Schwendi). Die Beschaffung wird aus öffentlichen Mitteln gefördert durch die „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019-2024“ in der jeweils gültigen Fassung. Nähere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus den Anlagen der Leistungsbeschreibungen zum Leistungsumfang (Feinkonzept / Schulenverbund-EDV-Vorbemerkungen / Kurzbeschreibung-Leistungsumfang).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 – EDV-Systeme
Ort: Laupheim
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88471
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 – Tafelsysteme Multimedia Board
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Tafelsysteme Interaktiver Beamer
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.