Lieferung eines unbemannten Löschunterstützungsfahrzeuges (LUF)

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DEA2C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-sieg-kreis.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines unbemannten Löschunterstützungsfahrzeuges (LUF)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung eines unbemannten Löschunterstützungsfahrzeuges (LUF)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Rhein-Sieg-Kreis

Standort: Kreisfeuerwehrhaus, Am Neuenhof 1c, 53721 Siegburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für den Einsatz bei Bränden in Tiefgaragen und Tunnelbereichen benötigen die Feuerwehren im Rhein-Sieg-Kreis ein ferngesteuertes Löschunterstützungsfahrzeug mit Kettenfahrwerk und wassergekühltem Dieselmotor (Leistung ca. 100 kW). Zu den aus feuerwehreinsatztaktischen Gründen bestehenden Mindestanforderungen an die Ausstattung des Fahrzeuges wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Ziffer IV.1.1 dieser Bekanntmachung verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Aus feuewehreinsatztaktischen Gesichtspunkten (z. B. starke Verrauchung und niedrige Deckenhöhen beim Einsatz in Tiefgaragen und Tunnelanlagen) bestehen an die Ausstattung des benötigten Feuerwehrfahrzeuges (unbemanntes LUF) folgende Anforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen:

> Das Fahrzeug darf eine Höhe von 2 m nicht überschreiten, um Notausgänge und Tiefgaragen befahren zu können.

> Treppen und Rampen müssen bis zu einem Steigwinkel von ca. 30° befahrbar sein.

> Auch bei starker Verrauchung (niedriger Sauerstoffgehalt in der Umgebungsatmosphäre) muss das Fahrzeug uneingeschränkt funktionsfähig bleiben.

> Düsensysteme müssen leicht zu reinigen sein.

> Ein Gesamtgewicht von 2.500 kg darf nicht überschritten werden.

> Um eine möglichst gute Löschwirkung zu erzielen, muss das Fahrzeug über eine Druckerhöhungspumpe verfügen, die ca. 2400 l / min bei ca. 10 bar fördert.

Diese aus den ungünstigen Einsatzbedingungen resultierenden Anforderungen werden durch ein von der Fa. LUF Deutschland GmbH angebotenes Fahrzeug erfüllt, das u.a. durch einen für dieses Unternehmen patentierten luftgekühlten Dieselmotor den Einsatz unter den Bedingungen der Brandbekämpfung in (teil-)geschlossenen Räumen ermöglicht.

Dem Auftraggeber ist - trotz intensiver Markterkundung - außer dem genannten kein anderes Unternehmen bekannt, welches ein Feuerwehrfahrzeug, das die beschriebenen Mindestanforderungen erfüllt, liefern kann.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
23/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wertingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 86637
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handellt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-Ante Transparentbekanntmachung. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsabschluss soll frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen - gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung - erfolgen. Unter Ziffer V.2.1 wurde das Datum dieser Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.

Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurde nicht der geschätzte Auftragswert angegeben, sondern ein fiktiver Wert, der keinesfalls dem ordnungsgemäß geschätzten Auftragswert entspricht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter bzw. einem Bewerber ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von diesem mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.

Im Falle eines Antrages auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB gelten die Regelungen zu § 160 Abs. 3 GWB nicht.

Unter Berücksichtigung dieser Bekanntmachung und der Regelung nach § 135 Abs. 3 GWB, nach dem die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB dann nicht eintritt, wenn:

— der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

— der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und

— der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde,

müsste ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens somit innerhalb der genannten Frist von 10 Kalendertagen gestellt sein.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/08/2022

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