Lieferung eines unbemannten Löschunterstützungsfahrzeuges (LUF)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA2C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-sieg-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines unbemannten Löschunterstützungsfahrzeuges (LUF)
Lieferung eines unbemannten Löschunterstützungsfahrzeuges (LUF)
Rhein-Sieg-Kreis
Standort: Kreisfeuerwehrhaus, Am Neuenhof 1c, 53721 Siegburg
Für den Einsatz bei Bränden in Tiefgaragen und Tunnelbereichen benötigen die Feuerwehren im Rhein-Sieg-Kreis ein ferngesteuertes Löschunterstützungsfahrzeug mit Kettenfahrwerk und wassergekühltem Dieselmotor (Leistung ca. 100 kW). Zu den aus feuerwehreinsatztaktischen Gründen bestehenden Mindestanforderungen an die Ausstattung des Fahrzeuges wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Ziffer IV.1.1 dieser Bekanntmachung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Aus feuewehreinsatztaktischen Gesichtspunkten (z. B. starke Verrauchung und niedrige Deckenhöhen beim Einsatz in Tiefgaragen und Tunnelanlagen) bestehen an die Ausstattung des benötigten Feuerwehrfahrzeuges (unbemanntes LUF) folgende Anforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen:
> Das Fahrzeug darf eine Höhe von 2 m nicht überschreiten, um Notausgänge und Tiefgaragen befahren zu können.
> Treppen und Rampen müssen bis zu einem Steigwinkel von ca. 30° befahrbar sein.
> Auch bei starker Verrauchung (niedriger Sauerstoffgehalt in der Umgebungsatmosphäre) muss das Fahrzeug uneingeschränkt funktionsfähig bleiben.
> Düsensysteme müssen leicht zu reinigen sein.
> Ein Gesamtgewicht von 2.500 kg darf nicht überschritten werden.
> Um eine möglichst gute Löschwirkung zu erzielen, muss das Fahrzeug über eine Druckerhöhungspumpe verfügen, die ca. 2400 l / min bei ca. 10 bar fördert.
Diese aus den ungünstigen Einsatzbedingungen resultierenden Anforderungen werden durch ein von der Fa. LUF Deutschland GmbH angebotenes Fahrzeug erfüllt, das u.a. durch einen für dieses Unternehmen patentierten luftgekühlten Dieselmotor den Einsatz unter den Bedingungen der Brandbekämpfung in (teil-)geschlossenen Räumen ermöglicht.
Dem Auftraggeber ist - trotz intensiver Markterkundung - außer dem genannten kein anderes Unternehmen bekannt, welches ein Feuerwehrfahrzeug, das die beschriebenen Mindestanforderungen erfüllt, liefern kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wertingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 86637
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handellt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-Ante Transparentbekanntmachung. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsabschluss soll frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen - gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung - erfolgen. Unter Ziffer V.2.1 wurde das Datum dieser Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurde nicht der geschätzte Auftragswert angegeben, sondern ein fiktiver Wert, der keinesfalls dem ordnungsgemäß geschätzten Auftragswert entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter bzw. einem Bewerber ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von diesem mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Im Falle eines Antrages auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB gelten die Regelungen zu § 160 Abs. 3 GWB nicht.
Unter Berücksichtigung dieser Bekanntmachung und der Regelung nach § 135 Abs. 3 GWB, nach dem die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB dann nicht eintritt, wenn:
— der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
— der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
— der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde,
müsste ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens somit innerhalb der genannten Frist von 10 Kalendertagen gestellt sein.