Planung Thermische Bauphysik Haus der Musik, Marienplatz Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2022_00360_OV_ZD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Thermische Bauphysik Haus der Musik, Marienplatz
Planungsleistungen für die Thermische Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik) für den Umbau und die Sanierung im Haus der Musik (ehem. Landesbehördenhaus), Marienplatz 2 in Bochum
Haus der Musik (ehem. Landesbehördenhaus) Marienplatz 2 44787 Bochum
Ausgeschrieben werden die vollständigen Leistungen der Bauphysik nach § 3 HOAI m. Anlage 1, Nr. 1.2 HOAI. Daneben ist die Vergabe besonderer Leistungen vorgesehen, um für das Vorhaben eine umfassende Betreuung sicherzustellen.
Die Planungsleistung muss mit dem Ziel erbracht werden, dass im Zusammenspiel mit dem Objektplaner und den weiteren fachlichen Beteiligten die Umsetzung erfolgt.
Ziele der Baumaßnahme sind u.a. im Bestandsgebäude:
- Brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes
- Sanierung, Umnutzung, Umbau sowie Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes
inkl. des Keller- sowie Dachgeschosses in eine Musikschule (Umsetzung Bedarfsermittlung/Raumprogramm)
- Beseitigung von Schadstoffen
- Erneuerung der haustechnischen Installationen
- Herstellung der Barrierefreiheit
- Reaktivierung der Parkebene im Untergeschoss (siehe auch brandschutztechnische Ertüchtigung)
Die jeweiligen notwendigen Maßnahmen wie Anpassung der Elektroinstallation nach LAR, Installation einer Hausalarmierung / Brandmeldeanlage sowie Sicherheitsbeleuchtung sind jeweils nach dem Brandschutzkonzept im Abstimmung mit dem planenden Architekturbüro zu planen und durchzuführen. Hierbei ist maßgeblich die Abstimmung mit dem Architekturbüro und dem Brandschützer zu führen.
Weiterhin ist in Abstimmung mit den Stadtwerken Bochum die auf dem Grundstück befindliche Trafostation der Stadtwerke Bochum zu versetzen. Auch hierzu sind von Seiten des zu beauftragenden Ingenieurbüros entsprechende organisatorische Schritte einzuleiten und abzustimmen. Die E-Mobilität ist für öffentliche Ladesäulen wird in Zusammenwirken mit den Stadtwerke Bochum erfolgen.
Weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Erklärung Gesamtumsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für die Jahre 2019-2021 getrennt nach Jahren. Der einzelne Bewerber muss einen Gesamtumsatz pro Jahr von mindestens 300.000 EUR netto nachweisen. Sofern in Bewerbergemeinschaft angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bewerber der Gemeinschaft einen Mindestwert von 600.000 EUR netto erreichen. In der Erklärung sind zudem die Umsatzzahlen pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formular 521 EU
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Eigenerklärung EU-Sanktionen
Schriftlicher Nachweis der Berufsqualifikation als Dipl.-Ingenieur/in durch Kammerzulassung
oder durch ein entsprechendes Diplom.
Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte (Inhaber) der letzten 3 Jahre.
Es sind mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre über vergleichbare Leistungen vorzule-gen. Die Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich um Ingenieurleistungen für Hochbaupro-jekte für den Bereich Raumakustik, Bauakustik und Wärmeschutz handelt.
Folgende Mindestanforderungen müssen dabei erfüllt sein:
1. Die Referenzen müssen abgeschlossen sein
2. Mindestens eine Referenz gemeinsame Bearbeitung der Themenfelder Wärmeschutz, Kondensatfeuchteschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz und Schallimmissionsschutz) sowie Raumakustik mit einem Honorarvolumen von > 20.000 Euro netto
3. Mindestens eine Referenz für öffentliche Auftraggeber (Benennung von Auftraggeber, Auftragswert, Bauvolumen, Leistungszeitraum, Leistungsbestandteile)
Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein (Fertigstellung LPH 8). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Planungsleistungen der LPH 1-7 außerhalb der 5 Vorjahre berücksichtigt (trotzdem LPH 8 im 5-Jahreszeitraum)
Für die Darstellung der Referenzlage sind zwingend die Referenzdatenblätter zu verwenden, die Ihnen auf dem Vergabemarktplatz zum Herunterladen zur Verfügung stehen und dem An-gebot beizufügen sind.
1. Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
2. Durch eine Haftpflichtversicherung sind durch den Auftragnehmer (AN) mindestens
folgende Deckungssummen nachzuweisen:
5,0 Mio. Euro für Personenschäden und
5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden.
Sollte der AN eine Basisversicherung abgeschlossen haben, so ist der Versicherungsschutz oberhalb dieser Deckungssummen durch den Abschluss einer Objektversicherung oder einer Zusatzdeckung durch Abschluss einer zu seiner Basisversicherung für dieses Objekt hinzutretenden Berufshaftpflicht-Excedentenversicherung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers. Die Kopien müssen spätestens vor Auftragserteilung vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 02[gelöscht] zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 28.10.2022 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
Nachforderungen etc. im Sinne der Vergabeordnung werden vorbehalten.
Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYDBP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).