Wäscheversorgung Warstein Lippstadt Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-006-14-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Wäscheversorgung Warstein Lippstadt
Wäscheversorgung Warstein Lippstadt
LWL-Klinik Warstein
Franz-Hegemann-Str. 23
59581 Warstein
LWL-Klinik Lippstadt
Im Hofholz 6
59556 Lippstadt
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Wäschevollversorgung (Anmietung und Waschpflege von Flach-/Stationswäsche, Reinigungstextilien, Berufsbekleidung etc.) für die LWL-Kliniken Warstein und Lippstadt zum 01.06.2023
zzgl. 1 x 23 Monate Verlängerung und 1 x 24 Monate Verlängerung
voraussichtlich am 20.09.22.: verpflichtende Ortsbesichtigung der LWL-Kliniken Warstein und Lippstadt;
voraussichtlich vom 07.11. bis 11.11.22: Teststellung ausgewählter Artikel der Berufsbekleidung gem. Leistungsverzeichnis;
Der LWL behält sich eine Betriebsbesichtigung vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
"Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er / sie das Gewerbe angemeldet hat;
- er / sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
- er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Darüber hinaus versichern der Bieter/ die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen
(Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist der Gesamtumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistungen (Mietwäsche und Lohnwäsche) aus den Geschäftsjahren 2020 und 2021 anzugeben (siehe hierzu Anlage A Eigenerklärung Bietereignung).
Es sind Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den Bereichen Verwaltung/Innendienst und Wäscherei, zu Berufsgruppen sowie zum Fuhrpark und zur max. Waschleistung pro Woche erforderlich. Weiterhin sind zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit) mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen und der Vertragsart vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftragszeitraum, der Auftraggeber inkl. Telefonnummer der Ansprechstelle, die Kurzbeschreibung des Auftrags, Art und Umfang der Leistungen, Anzahl der Lieferstellen und das Auftragsvolumen in € netto / Jahr (siehe hierzu Anlage A Eigenerklärung Bietereignung). Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Zudem wird mit Abgabe des Angebots bestätigt, dass die Gütezeichen nach RAL-GZ 992 / 1 - 4 oder gleichwertig erfüllt sind. Die Gleichwertigkeit ist im Zweifel durch den Bieter nachzuweisen.
Entsprechende Untersuchungsberichte aus den letzten 12 Monaten müssen vorgelegt werden können. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Urkunden und Berichte bei Bedarf anzufordern. Die Unterlagen müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung vorgelegt werden (vgl. Anlage A Eigenerklärung Bietereignung).
Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss den Auftrag gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz NRW) ausführen.
Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufwändige Investitionen seitens des Bieters hinsichtlich Kauf von Wäsche, Logistik (Fahrzeuge, Personal etc.) begründen eine Laufzeit von max. 6 statt von 4 Jahren.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis 28.09.2022.
Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.