Wäscheversorgung Warstein Lippstadt Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-006-14-22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17eb09b10d9-cb3e8999471998b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.lwl.org/eVergabe
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wäscheversorgung Warstein Lippstadt

Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-006-14-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85112000 Unterstützung von Krankenhäusern
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Wäscheversorgung Warstein Lippstadt

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85112000 Unterstützung von Krankenhäusern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5B Soest
Hauptort der Ausführung:

LWL-Klinik Warstein

Franz-Hegemann-Str. 23

59581 Warstein

LWL-Klinik Lippstadt

Im Hofholz 6

59556 Lippstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss eines Rahmenvertrages über die Wäschevollversorgung (Anmietung und Waschpflege von Flach-/Stationswäsche, Reinigungstextilien, Berufsbekleidung etc.) für die LWL-Kliniken Warstein und Lippstadt zum 01.06.2023

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherungskonzept / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Teststellung Berufsbekleidung) / Gewichtung: 10,00
Preis - Gewichtung: 30,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/06/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

zzgl. 1 x 23 Monate Verlängerung und 1 x 24 Monate Verlängerung

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

voraussichtlich am 20.09.22.: verpflichtende Ortsbesichtigung der LWL-Kliniken Warstein und Lippstadt;

voraussichtlich vom 07.11. bis 11.11.22: Teststellung ausgewählter Artikel der Berufsbekleidung gem. Leistungsverzeichnis;

Der LWL behält sich eine Betriebsbesichtigung vor.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

"Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben):

Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft

ausdrücklich, dass

- er / sie das Gewerbe angemeldet hat;

- er / sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;

- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;

- er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;

- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;

- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.

- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.

Darüber hinaus versichern der Bieter/ die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.

Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.

Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen

(Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist der Gesamtumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistungen (Mietwäsche und Lohnwäsche) aus den Geschäftsjahren 2020 und 2021 anzugeben (siehe hierzu Anlage A Eigenerklärung Bietereignung).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es sind Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den Bereichen Verwaltung/Innendienst und Wäscherei, zu Berufsgruppen sowie zum Fuhrpark und zur max. Waschleistung pro Woche erforderlich. Weiterhin sind zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit) mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen und der Vertragsart vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftragszeitraum, der Auftraggeber inkl. Telefonnummer der Ansprechstelle, die Kurzbeschreibung des Auftrags, Art und Umfang der Leistungen, Anzahl der Lieferstellen und das Auftragsvolumen in € netto / Jahr (siehe hierzu Anlage A Eigenerklärung Bietereignung). Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.

Zudem wird mit Abgabe des Angebots bestätigt, dass die Gütezeichen nach RAL-GZ 992 / 1 - 4 oder gleichwertig erfüllt sind. Die Gleichwertigkeit ist im Zweifel durch den Bieter nachzuweisen.

Entsprechende Untersuchungsberichte aus den letzten 12 Monaten müssen vorgelegt werden können. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Urkunden und Berichte bei Bedarf anzufordern. Die Unterlagen müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung vorgelegt werden (vgl. Anlage A Eigenerklärung Bietereignung).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss den Auftrag gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz NRW) ausführen.

Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Aufwändige Investitionen seitens des Bieters hinsichtlich Kauf von Wäsche, Logistik (Fahrzeuge, Personal etc.) begründen eine Laufzeit von max. 6 statt von 4 Jahren.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/10/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/10/2022
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.

Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis 28.09.2022.

Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/08/2022

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