Deutsche Sporthochschule Köln, Gesamtcampus, Baustellenlogistik Referenznummer der Bekanntmachung: 025-22-00502
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Sporthochschule Köln, Gesamtcampus, Baustellenlogistik
Baustellenlogistik
Deutsche Sporthochschule Köln Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln
1. Zugangskontrolle
2. Logistikplanung und Steuerung
3. Anliefer- /Materiallogistik
4. Entsorgungslogistik
5. Baustellenabgrenzung
6. Baulogistikpersonal
7. Containeranlage AN im Betreibermodell
8. Containeranlage AG
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder
www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank
innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines
Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise
gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese
ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung abgeben, sofern diese als vorläufiger Beleg von der Vergabestelle ausdrücklich
zugelassen ist. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in
die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seiner Bewerbung benennen. Er hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder
www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank
innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines
Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise
gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese
ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung abgeben, sofern diese als vorläufiger Beleg von der Vergabestelle ausdrücklich
zugelassen ist. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in
die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seiner Bewerbung benennen. Er hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
- Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder
www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank
innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines
Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise
gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese
ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung abgeben, sofern diese als vorläufiger Beleg von der Vergabestelle ausdrücklich
zugelassen ist. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in
die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seiner Bewerbung benennen. Er hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
VMP
Ohne Bieterbeteiligung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYLF5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.