Beratungsleistungen zum Lizenzmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.12 - 9981/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen zum Lizenzmanagement
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen zum Lizenzmanagement.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen zum Lizenzmanagement für Behörden und sonstige Einrichtungen des Bundes. Die unter dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen können bis zu einer Höchstmenge von 15.000 Personentagen bezogen auf den maximalen Vereinbarungszeitraum von vier Jahren (zwei Jahre
Vereinbarungslaufzeit zuzüglich zweimal ein Jahr Verlängerungsmöglichkeit) abgerufen werden. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten
Mindestvolumens besteht nicht. Die Höchstmenge entspricht der Gesamtschätzmenge. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich IT-Beratung für die letzten drei Geschäftsjahre und der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten Geschäftsjahre für diesen Tätigkeitsbereich anzugeben. Der Umsatz im Tätigkeitsbereich IT-Beratung muss im Schnitt mindestens 7.500.000,00 EUR (netto) pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich IT-Beratung eines oder mehrerer Jahre geringer als 7.500.000,00 EUR (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens sechs geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Nettowert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die eingereichten Referenzen müssen mindestens sechs unterschiedliche Beratungsfelder gemäß der Leistungsbeschreibung abdecken, wobei eine Referenz auch mehrere Beratungsfelder abdecken kann.
- Mindestens zwei der sechs einzureichenden Referenzen müssen Beratungsleistungen zu Lizenzmodellen folgender Softwarehersteller (Microsoft, Oracle, IBM, SAP oder Adobe) beinhalten.
- Mindestens eine der sechs einzureichenden Referenzen müssen Beratungsleistungen zur Einführung von bzw. zum Wechsel zu mindestens einem weitverbreiteten Software Asset Management-Tools beinhalten (hierunter fallen bspw. die Produkte von Flexera, USU, Snow, ServiceNow oder Matrix 42).
- Mindestens drei der sechs einzureichenden Referenzen müssen bei einem öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB erbracht worden sein,
- Jede Referenz hat einen Umfang von mindestens 30 Personentagen
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Die "Referenzbeschreibung" sollte folgende Punkte enthalten:
- Projektinhalt und Projektziele,
- durchgeführte Beratungsleistungen (Übergeordnete Tätigkeiten wie Projektmanagement, Qualitätssicherung etc. sind separat auszuweisen),
- Umfange der Referenz in Personentagen,
- Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand,
- erzielte Beratungsergebnisse und
- eingesetzte Methoden und Werkzeuge.
Sollten Sie in einem Projekt als Generalunternehmer, Nachunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft tätig geworden sein, so geben Sie bitte auch Art und Umfang der von Ihnen durchgeführten Tätigkeiten an. Es können nur Tätigkeiten berücksichtigt werden, die Sie selber durchgeführt haben.
Die "Referenzbeschreibung" (ab Seite 2 der Anlage) sollte einen Umfang von maximal zwei DIN-A4-Seiten mit insgesamt 900 Wörtern für beide Seiten nicht überschreiten. Die Verwendung von Grafiken ist nicht erlaubt.
Es sind nur sechs Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie beim Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber:
- ALDB GmbH
- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Deutsche Bundesbank
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V
- Deutsche Nationalbibliothek
- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
- Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
- Deutsches Biomasseforschungszentrum gemiennützige GmbH
- Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
- Deutsches Jugendinstitut e.V.
- Die Autobahn GmbH des Bundes
- DRK Suchdienst
- Erdölbevorratungsverband
- Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
- GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
- Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
- Max-Delbrück Centrum für Molekulare Medizin
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten u. Gartenbau
- Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
- Stiftung Forum Recht
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz
- Unfallversicherung Bund und Bahn
- VBG - Verwaltungs Berufsgenossenschaft
- Verbaucherzentrale Bundesverband e.V.
- Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.