Beratungsleistungen zum Lizenzmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.12 - 9981/20/VV : 1

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=475781
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratungsleistungen zum Lizenzmanagement

Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.12 - 9981/20/VV : 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen zum Lizenzmanagement.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72220000 Systemberatung und technische Beratung
72266000 Software-Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen zum Lizenzmanagement für Behörden und sonstige Einrichtungen des Bundes. Die unter dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen können bis zu einer Höchstmenge von 15.000 Personentagen bezogen auf den maximalen Vereinbarungszeitraum von vier Jahren (zwei Jahre

Vereinbarungslaufzeit zuzüglich zweimal ein Jahr Verlängerungsmöglichkeit) abgerufen werden. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten

Mindestvolumens besteht nicht. Die Höchstmenge entspricht der Gesamtschätzmenge. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 15 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich IT-Beratung für die letzten drei Geschäftsjahre und der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten Geschäftsjahre für diesen Tätigkeitsbereich anzugeben. Der Umsatz im Tätigkeitsbereich IT-Beratung muss im Schnitt mindestens 7.500.000,00 EUR (netto) pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.

Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich IT-Beratung eines oder mehrerer Jahre geringer als 7.500.000,00 EUR (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens sechs geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,

- Nettowert des Auftrages,

- Zeitraum der Leistungserbringung,

- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

- Die eingereichten Referenzen müssen mindestens sechs unterschiedliche Beratungsfelder gemäß der Leistungsbeschreibung abdecken, wobei eine Referenz auch mehrere Beratungsfelder abdecken kann.

- Mindestens zwei der sechs einzureichenden Referenzen müssen Beratungsleistungen zu Lizenzmodellen folgender Softwarehersteller (Microsoft, Oracle, IBM, SAP oder Adobe) beinhalten.

- Mindestens eine der sechs einzureichenden Referenzen müssen Beratungsleistungen zur Einführung von bzw. zum Wechsel zu mindestens einem weitverbreiteten Software Asset Management-Tools beinhalten (hierunter fallen bspw. die Produkte von Flexera, USU, Snow, ServiceNow oder Matrix 42).

- Mindestens drei der sechs einzureichenden Referenzen müssen bei einem öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB erbracht worden sein,

- Jede Referenz hat einen Umfang von mindestens 30 Personentagen

- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

- Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.

- Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.

Die "Referenzbeschreibung" sollte folgende Punkte enthalten:

- Projektinhalt und Projektziele,

- durchgeführte Beratungsleistungen (Übergeordnete Tätigkeiten wie Projektmanagement, Qualitätssicherung etc. sind separat auszuweisen),

- Umfange der Referenz in Personentagen,

- Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand,

- erzielte Beratungsergebnisse und

- eingesetzte Methoden und Werkzeuge.

Sollten Sie in einem Projekt als Generalunternehmer, Nachunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft tätig geworden sein, so geben Sie bitte auch Art und Umfang der von Ihnen durchgeführten Tätigkeiten an. Es können nur Tätigkeiten berücksichtigt werden, die Sie selber durchgeführt haben.

Die "Referenzbeschreibung" (ab Seite 2 der Anlage) sollte einen Umfang von maximal zwei DIN-A4-Seiten mit insgesamt 900 Wörtern für beide Seiten nicht überschreiten. Die Verwendung von Grafiken ist nicht erlaubt.

Es sind nur sechs Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie beim Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/10/2022
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/10/2022
Ortszeit: 11:31
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Weitere abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber:

- ALDB GmbH

- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost

- Bundesinstitut für Risikobewertung

- Deutsche Bundesbank

- Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V

- Deutsche Nationalbibliothek

- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

- Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.

- Deutsches Biomasseforschungszentrum gemiennützige GmbH

- Deutsches Institut für Entwicklungspolitik

- Deutsches Jugendinstitut e.V.

- Die Autobahn GmbH des Bundes

- DRK Suchdienst

- Erdölbevorratungsverband

- Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

- GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung

- Hanns-Seidel-Stiftung e.V.

- Max-Delbrück Centrum für Molekulare Medizin

- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten u. Gartenbau

- Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH

- Stiftung Forum Recht

- Stiftung Preußischer Kulturbesitz

- Unfallversicherung Bund und Bahn

- VBG - Verwaltungs Berufsgenossenschaft

- Verbaucherzentrale Bundesverband e.V.

- Bw Bekleidungsmanagement GmbH

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/08/2022

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