Studienbegleitendes Trainingsprogramm für Geförderte des Hilde Domin-Programms Referenznummer der Bekanntmachung: 270/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Studienbegleitendes Trainingsprogramm für Geförderte des Hilde Domin-Programms
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Hilde Domin-Programm. Ziel des HiDoPs ist es, gefährdeten Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden weltweit ein Studium oder eine Promotion an einer deutschen Hochschule zur Erlangung eines Abschlusses in sicherer Umgebung zu ermöglichen.
Alle MA- und PhD-Geförderten sowie Alumni des Stipendienprogramms sollen in einem gesellschaftswissenschaftlichen Trainingsprogramm überfachlich weiterqualifiziert werden, um die freie Entfaltung der Persönlichkeit und den gesellschaftlichen Beitrag zu stärken. Das Trainingsprogramm ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Bonn
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Hilde Domin-Programm. Ziel des HiDoPs ist es, gefährdeten Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden weltweit ein Studium oder eine Promotion an einer deutschen Hochschule zur Erlangung eines Abschlusses in sicherer Umgebung zu ermöglichen.
Alle MA- und PhD-Geförderten sowie Alumni des Stipendienprogramms sollen in einem gesellschaftswissenschaftlichen Trainingsprogramm überfachlich weiterqualifiziert werden, um die freie Entfaltung der Persönlichkeit und den gesellschaftlichen Beitrag zu stärken. Das Trainingsprogramm ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 02.01.2023.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.12.2026.
Der öffentliche Auftraggeber wird mindestens drei Bewerber zur zweiten Phase auswählen. Ob er mehr als die Mindestzahl einlädt, liegt im Ermessen des Auftraggebers, in diesem Fall erfolgt gemäß § 51 Abs. 1 VgV die Auswahl der Bewerber nach Rangfolge der erzielten Punkte gemäß folgender objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien (Reduzierungskriterien):
- Anzahl geeigneter Referenzen innerhalb des Referenzzeitraums
- Grad der Vergleichbarkeit in Bezug auf finanziellen Umfang, Personaleinsatz, zeitlicher Rahmen und Leistungsspektrum
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (bzw. in dem für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld des Unternehmens) innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre.
Das Formular in Anlage TW5 ist zu verwenden.
Sollten Sie aus berechtigtem Grund keine Umsatzzahlen der letzten fünf Geschäftsjahre angeben können, teilen Sie uns dies bitte in dem Formular mit, damit wir gegebenenfalls die Vorlage anderer geeigneter Unterlagen zur Prüfung der wirtschaflichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von Ihnen fordern können.
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Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die den Tätigkeitsbereich des Auftrags abdeckt,
oder Erklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und diese für die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren, d.h. insbesondere Leistungen im Bereich gesellschaftswissenschaftliche Trainingsprogramme .
Das Formular in Anlage TW3 ist hierfür zu verwenden.
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Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt sowie zusätzlich für den Leistungsbereich dieser Ausschreibung in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Formular Anlage TW5 ist zu verwenden.
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Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmerverzeichnis gemäß Anlage TW7)
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Verpflichtungserklärung um sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ (Gründer der Scientology-Kirche) anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Das Formular in Anlage TW4.1 ist zu verwenden.
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen.
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Folgende Erfahrungsbereiche müssen mindestens durch die vorgelegten Referenzen abgedeckt werden:
1. Konzeption und Durchführung von Weiterbildungsprogrammen
2. Lehre zu akademischen Inhalten wie in der Leistungsbeschreibung (vgl. Leistungbeschreibung 3. b.1) aufgeführt
3. Vermittlung von Fähigkeiten für die erfolgreiche Arbeitsmarktintegration (vgl. Leistungbeschreibung 3.b.2)
4. Erfahrung in der Vermittlung von Kompetenzen im Bereich Resilienz, Stressbewältigung (vgl. Leistungbeschreibung 3.b.2)
5. Organisation und Durchführung von Austauschformaten, Teambuilding, Networking-Events
Von den Bereichen 1-5 müssen durch Referenzen mind. 3 Bereiche abgedeckt werden. Eine Referenz kann zur Abdeckung mehrerer Bereiche verwendet werden.
Ausgefüllte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Anlage TW4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.