Neubau Feuerwehr Schwäbisch Gmünd
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Gmünd
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwaebisch-gmuend.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehr Schwäbisch Gmünd
Die Stadt Schwäbisch Gmünd plant die Erweiterung und den Umbau der bestehenden Innenstadt-Feuerwehr FLORIAN mit neuer Fahrzeughalle (8 Stellplätze), neuen Werkstätten, neuen Umkleidebereichen und neuer Verwaltung.
Der Aufgabenbereich ist in zwei Teile gegliedert:
- den Bestandsbereich im Bereich Sebaldstrasse und Parlerstrasse
- Neubaubereich Fahrzeughalle und Verbindungsbau im Bereich „Graben“
Das Gesamt-Raumprogramm hat ca. 1.800 m².
Mit den der Planung soll direkt nach Beauftragung begonnen werden.
Schwäbisch Gmünd
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI Leistungsphasen 1 - 9 + besondere Leistungen (Überwachung Mängelbeseitigung) Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Entsprechend Projektverlauf
1) Anzahl Beschäftigte:
Durchschnittliche Zahl der fest angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
- 3 und mehr Beschäftigte: 200 Punkte,
- weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2) Referenzen Unternehmen:
2.1) Referenz 1:
a) Gebäudetyp:
- Feuerwache, Rettungsstation, Betriebshof, Werkstatt oder vergleichbares mit Fahrzeughalle: 200 Punkte,
- Funktionsgebäude mit hohem Technischen Anteil wie Produktionsgebäude oder vergleichbares: 150 Punkte,
- Funktionsgebäude der öffentlichen Hand wie Stadthallen, Schulgebäude oder vergleichbares: 100 Punkte.
b) Fläche (Neubauflächen) >= 1.000 m² BGF: 100 Punkte,
c) Erweiterungsbau mit Anschluss an Bestand: 100 Punkte,
d) Inbetriebnahme nach dem 31.12.2012: 100 Punkte,
e) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 200 Punkte,
f) erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI: 100 Punkte,
Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI reduziert. Die Leistungsphase 9 darf angerechnet werden, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen ist.
2.2) Referenz 2:
Bepunktung siehe 2.1).
2.3) Referenz 3:
a) Bauen in Bestandsquartieren mit Einbindung von Denkmalschutzbehörden:
- Gebäude mit Ensembleschutz: 300 Punkte,
- Gebäude als Einzeldenkmal: 200 Punkte.
b) erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI: 100 Punkte,
Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI reduziert. Die Leistungsphase 9 darf angerechnet werden, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen ist.
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Es werden die 10 punktbesten Bewerber zur Abgabe des Gestaltungsteils aufgefordert.
Bei Punktgleichheit wird gelost.
In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Bieter aufgefordert einen Gestaltungsteil einzureichen. Die Aufgabenbeschreibung wird den ausgewählten Bietern in der Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Folgende Leistungen werden gefordert:
1. Lageplan (M 1:500):
Darstellung der Baukörper und Freiflächen, auf dem vom Auftraggeber geliefertem Lageplan. Die Umgebung der Bestandsgebäude ist entsprechend aussagekräftig zu wählen.
2. Grundrisse:
Darstellung aller Grundrisse zur Darstellung der funktionalen Anordnung und räumlichen Bezüge. Ein anteiliger Umgriff der Außenanlagen ist in den jeweiligen Grundrissen darzustellen.
3. prägende Schnitte/Ansichten:
4. Erläuterungen zum Entwurfskonzept und zur Projekteinschätzung (Welche Schwierigkeiten werden gesehen und wie wird darauf reagiert).
5. Berechnungen (Soll/Ist-Vergleich Raumprogramm; NRF, BGF, BRI nach DIN 277 sowie GRZ und GFZ), separate Auflistung,
6. Modell M1:500 (Die Modellgrundplatte wird durch die Vergabestelle zur Verfügung gestellt.).
Die Grundrisse/Ansichten/Schnitte sind mindestens im Maßstab M 1:200 darzustellen. Die Ideenskizzen und Erläuterungen sind als pdf-Datei abzugeben. Wenn möglich sind alle planerischen Leistungen auf DIN A0 darzustellen.
Da die Bewertung anonym erfolgen soll, sind die eingereichten Planunterlagen ohne Hinweise auf den Verfasser zu erstellen. Die Kennzeichnung und Zuordnung erfolgt durch die Verfahrensbetreuung.
Der Gestaltungsteil dient zur Bewertung der Herangehensweise des Teilnehmers.
Eine Konkretisierung der geforderten Leistungen behält sich die Vergabestelle vor.
Jeder Bieter erhält für die Ausarbeitung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10.000,00 € brutto.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— § 44 VgV i. V. m § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Architektenkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt.
(Mindestbedingung: Dipl.-Ing. / Master Architektur oder vergleichbares) – Ausschlusskriterium
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 3,0 Mio. EUR Deckungssumme für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Eigenerklärung zur Eignungsleihe und entsprechende Verpflichtungserklärung (bei Bedarf).
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: 3 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI eingeordnet sein.
Inbetriebnahme muss vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags liegen.
Für die Referenzprojekte müssen >= 60 Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI erbracht worden sein Bei den Projekten muss es sich um Neubauten oder Erweiterungsbauten handeln.
Bauvorlageberechtigung gemäß LBO
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
— Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium).
- Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
- Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich.
- Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die in den Vorlagen eingetragenen Angaben und die geforderten Anlagen gewertet werden.
- Die Abgabe des Teilnahmeantrags erfolgt elektronisch in Textform.
- Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer muss die Ausschlusskriterien (§ 123 und § 124 GWB, § 6 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV) separat erfüllen. Der Teilnahmeantrag ist von der Bewerbergemeinschaft in Summe zu belegen und auszufüllen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
- Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen der Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.