GKW Häldenmühle/KA Höpfigheim - Entwässerung, Abtransport und Klärschlammverwertung 2023-2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marbach am Neckar
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71672
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schillerstadt-marbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
GKW Häldenmühle/KA Höpfigheim - Entwässerung, Abtransport und Klärschlammverwertung 2023-2025
Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm des Gruppenklärwerks Häldenmühle in Marbach am Neckar (Los1) und Entwässerung, Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Höpfigheim (Los2)
GKW Häldenmühle - Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm
Gruppenklärwerk Häldenmühle, 71672 Marbach am Neckar
Abtransport und thermische Verwertung von rd. 3.800 t/a mechanisch entwässertem Klärschlamm mit rd. 26 % TR für die Laufzeit von drei Jahren.
Option der Vertragsverlängerung bei gleichbleibenden Konditionen maximal einmal um zwölf Monate möglich, sofern beide Vertragsparteien dem bis zum 01.06.2025 schriftlich zustimmen.
Als Bedarfsposition sollen Alternativen abgegeben werden, sollte der Schlamm einmal nicht der Abfallklärschlammverordnung entsprechen.
KA Höpfigheim - Entwässerung, Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm
Kläranlage Höpfigheim, 71711 Steinheim an der Murr
Entwässerung, Abtransport und thermische Verwertung von rd. 1.500 m³/a Klärschlamm zur Entwässerung (3 % TS) und rd. 180 t/a MEKS (25 % TS) für die Laufzeit von drei Jahren.
Option der Vertragsverlängerung bei gleichbleibenden Konditionen maximal einmal um zwölf Monate möglich, sofern beide Vertragsparteien dem bis zum 01.06.2025 schriftlich zustimmen.
Als Bedarfsposition sollen Alternativen angegeben werden, sollte der Klärschlamm einmal nicht der Abfallklärschlammverordnung entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärungen über die durchschnittliche jährliche Arbeitnehmer des Bieters und die Zahl seines Leitungspersonals in den letzten drei Jahren.
- Eintragung in das Berufsregister
- Zuverlässigkeit als Bewerber
- Anmeldung zur Berufsgenossenschaft
Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot einzureichen:
- Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nennung von drei in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen)
- Auskunft über die Beantragung, Eröffnung oder Ablehnung eines Insolvenzverfahrens
- Erklärung zur Liquidation
- Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
Da der Klärschlamm thermisch verwertet wird, hat der Auftragnehmer auf Verlangen bzw. bei Vertragsabschluss vorzulegen:
- aktuelle Anlieferungsvereinbarung bzw. Genehmigung der Verwertungsanlage(n)
Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
Der Auftragnehmer hat vor Auftragserteilung folgende Versicherungen nachzuweisen:
- Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall
- Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall
Abschnitt IV: Verfahren
Jedele und Partner GmbH 70565 Stuttgart
Der Eröffnungstermin ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühestens nach Ablauf des dreijährigen Festlaufzeitvertrages Mitte/Ende des Jahres 2025.
1) Die Unterlagen sind elektronisch in Textform einzureichen.
2) Fragen zur Bewerbung sind in Textform ausschließlich über die Vergabe-Plattform zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/