Projektunterstützung SAP-Migration (S/4HANA) bei IT.NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 22-1205000036
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektunterstützung SAP-Migration (S/4HANA) bei IT.NRW
Projektunterstützung SAP-Migration (S/4HANA) bei IT.NRW
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen erfolgen in den Räumlichkeiten von IT.NRW oder nach Absprache aus den Räumlichkeiten des Auftragnehmers.
Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung der allgemeinen Ausgangslage:
Das Rechnungswesen bei IT.NRW (SAfIR) wird systemseitig auf SAP ERP (SAP ECC 6.0) abgebildet. Der Support dieses Software-Release ist seitens SAP SE zum Jahr 2027 (mit optimalem kostenpflichtigen Wartungspaket bis 2030) abgekündigt. Das aktuell als Kontierungselement verwendete CS-Modul (Customer Service) wird in S/4HANA langfristig nicht mehr unterstützt. Daher hat IT.NRW im Januar 2022 ein Projekt zur Migration und Transformation des aktuellen SAP ERP (SAP ECC 6.0) auf SAP S/4HANA initiiert. Projektende ist nach aktuellem Stand der 31.03.2024, ein Go-Live des neuen Systems wird für Januar 2024 angestrebt. Zusätzlich zu der technischen Migration wird das Projekt genutzt, um die bestehenden Geschäftsprozesse und Systemlandschaft zu untersuchen und bei Bedarf zu optimieren.
Das Projekt sieht auf Basis der Erkenntnisse aus der Vorstudie vor, dass in einem Greenfield-Ansatz und nach einer Phase der Konzeption in einer agilen Projektmethode gearbeitet und der Projekterfolg realisiert wird.
Im Rahmen der Prozessfokussierung wird es ein Rahmenprojekt und entsprechende Teilprojekte sowie Querschnittsfunktionen geben. Die Teilprojekte betrachten dabei konkret die folgenden End-to-End-Prozesse:
- Bewirtschaftung/ Produktion
- Record-to-Report (Finanzbuchhaltung incl. Anlagenbuchhaltung)
- Plan-to-Control (Controlling)
- Order-to-Cash (Vertrieb)
- Purchase-to-Pay (Einkauf)
Das Hauptprojekt wird in der ersten Konzeptionsphase über fokussierte Workshops mit Teilprojektleitungen, internen Experten, Lenkungsausschuss und externen Dienstleistern vorangetrieben mit dem Ziel, die generelle Ausrichtung des Systems zu erörtern.
In der Phase "Design & Implementierung" werden Sprints in den einzelnen Teilprojekten durchgeführt mit Unterstützung aus den Geschäftsbereichen (Endanwender-Sicht).
Vorhaben:
Der Projektgröße und -Komplexität wegen ist dringend die Implementierung einer zentralen Projektunterstützung (vergleichbar PMO oder Projektbüro) notwendig. Die Projektleitungen - und teams führen Projektaufgaben neben ihren operativen Aufgaben aus, so dass sie administrativ entlastet werden sollen. Dazu gehören Aufgaben in der Planung, Organisation, Berichterstattung, Dokumentation und Controlling im Projektumfeld. Besonders der Anfertigung von Projektdokumentationen wie Statusberichte, Risiko- und Stakeholdermanagementansätze wird ein Schwerpunkt der Un-terstützungsleistung sein.
Ein weiterer Schwerpunkt wird die Unterstützung in der Analyse und Optimierung der Geschäftsprozesse sein. Vor allem in den Phasen Ist-Erhebung, Ist-Analyse und Soll-Konzeption, Umsetzung wird Unterstützungsleistung erforderlich sein. Das Projekt soll zudem im Rahmen des Kommunikations- und Changemanagements durch den Auftragnehmer unterstützt werden.
Die Höchstgrenze für Abrufe aus diesem Rahmenvertrag beträgt 3.800 Personentage (Höchstmenge). Der Rahmenvertrag endet bei Erreichen der Höchstmenge ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDACX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.