Objektplanung Neubau Feuer- und Rettungswache Ennigerloh Referenznummer der Bekanntmachung: 5353/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ennigerloh
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-ennigerloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Neubau Feuer- und Rettungswache Ennigerloh
Die Stadt Ennigerloh beabsichtigt gemeinsam mit dem Kreis Warendorf den Neubau einer Feuer- und Rettungswache in Ennigerloh. Die Errichtung der Feuerwache ist eine kommunale Aufgabe, während der Kreis Warendorf seine neue Rettungswache ebenfalls auf dem stadtseitig zur Verfügung stehenden Grundstück errichten möchte. Das Baugrundstück liegt nördlich des Kreuzungsbereiches der B 475 mit der K 23, steht in der Verfügungsgewalt der Stadt und ist bereits bauleitplanerisch entwickelt.
Ziel ist eine bauliche Lösung für eine gemeinsame Feuer- und Rettungswache auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück. Entsprechende Raumprogramme liegen bereits vor und werden mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Es wird eine schlüssige Planung hinsichtlich Baukörperausbildung, städtebaulicher Einbindung, Architektur und Funktionen der Feuerwehr der Stadt und der Rettungswache des Kreises erwartet. Die Verkehrswege und Stellflächen sowie die Freianlagen auf dem Grundstück sind mit zu planen.
Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Verkehrsanlagen sowie Freianlagen.
Stadt Ennigerloh Marktplatz 1 59320 Ennigerloh
Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Verkehrsanlagen sowie Freianlagen für das in Abschnitt II.1.4 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterte Bauvorhaben "Neubau Feuer- und Rettungswache Ennigerloh".
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 für die genannten Leistungsbilder, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 4 bis 6) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 7 bis 9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die vorläufige Annahme der Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Das Fertigstellungsdatum wird endgültig erst in den Leistungsphasen 1 und 2 abgestimmt und festgelegt. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57080
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRTBY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland