Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung der Bauakten im Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung der Bauakten im Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt für das Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Hamm eine Rahmenvereinbarung für die Digitalisierung der Bauakten in einem offenen Verfahren europaweit aus.
Vermessungs- und Katasteramt Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm Die Akten werden im Kellergeschoss des Technischen Rathauses der Stadt Hamm gelagert.
- Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm
Im Dienstgebäude ist ein Fahrstuhl vorhanden.
Die Bauakten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer digitalisiert und über einen Upload in der ownCloud dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Eine detaillierte und konkrete Darstellung des Digitalisierungsumfangs ist nicht möglich. Daher wurde der Leistungsumfang auf der Basis von Stichproben grob geschätzt:
Im Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Hamm beläuft sich der zu digitalisierende Aktenbestand auf ca. 41.000 Akten. Jährlich sollen ca. 5.000 Stück gescannt werden. Eine Akte umfasst durchschnittlich 2 Bände mit ca. 180 Blatt pro Akte. Folglich handelt es sich hierbei um ca. 900.000 Blatt. Pro Akte sind ca. 63.000 Blatt, somit ca. 7% der Blätter größer als DIN A3 (einseitig). Ca. 10% der Blätter kleiner DIN A3 sind doppelseitig.
Die Bauakten sind in Karton-Schnellheftern abgeheftet. Zusätzlich sind einzelne Dokumente teilweise geheftet, geklammert, geöst oder genäht.
Die Hängeregister sind eindeutig, lesbar und mit der jeweiligen Bauaktennummer beschriftet. Der Zustand der Akte unterscheidet sich stark nach dem jeweiligen Alter der Akte. Die Dokumente können vergilbt, gerissen, geknickt, doppelseitig bedruckt, überklebt (z.B. mit Post-It) sein. Innerhalb der Akte befinden sich Dokumente in unterschiedlichen Formaten (DIN A5 bis >DIN A0, teilweise auch in von der DIN abweichenden Formaten). Schriftstücke sind in Hand- oder Maschinenschrift, teilweise mit Bleistift beschrieben. Es kann sich um unterschiedlichste Papierarten und -stärken, Transparent- oder Lichtpauspapier oder auch Fotos handeln.
Der Auftrag zur Digitalisierung des Aktenbestands umfasst:
- den Transport der Akten vom Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Hamm zum Digitalisierungsstandort / zu den Digitalisierungsstandorten (Die Bauakten befinden sich im Kellergeschoss und sind barrierefrei über den Innenhof des Technischen Rathauses zugänglich)
- die Vorbereitung der Akten für den Digitalisierungsprozess
- die Digitalisierung (Scannen) der Bauakten
- die Erzeugung elektronischer Dokumente (im PDF/A-2u Format mit MRC Komprimierung und OCR-Indizierung) für die aus den Akten erzeugten digitalen Abbilder
- die Bereitstellung der elektronischen Dokumente an einer spezifizierten Übergabeschnittstelle (OwnCloud)
- den Rücktransport der Akten zum Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Hamm
- das Management der Logistik- und Digitalisierungsleistungen einschließlich Qualitätssicherung und Rechnungslegung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitalisierung von Bauakten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rosenberger-gruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDE6M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html