EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Kreis Recklinghausen Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-E-170/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Kreis Recklinghausen
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in insgesamt drei Fachlosen vergeben (wobei sich Los 1 in drei Gebietslose unterteilt) und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
- Los 1: Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen:
- - Unterteilung der Leistung in drei Gebietslose:
- - - Los 1 A: (Kreisgebiet "Nord");
- - - Los 1 B: (Kreisgebiet "Mitte");
- - - Los 1 C: (Kreisgebiet "Süd");
- Los 2: Übernahme und Verwertung von Altholz (A I bis A III);
- Los 3: Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen.
Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen (Kreisgebiet "Nord")
Städte Dorsten und Haltern
- Das Kreisgebiet "Nord" umfasst die Städte Dorsten und Haltern;
- Menge: 10.000 bis 12.000 Mg/a (Auswertungsmenge: 11.000 Mg/a);
- Übernahme von Garten- und Parkabfällen an einer vom Bieter im Angebot zu benennenden Übernahmestelle für das Kreisgebiet "Nord";
- Transport und Verwertung der übernommenen Garten- und Parkabfälle;
- Entsorgung der anfallenden Störstoffe.
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht spätestens acht Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen (Kreisgebiet "Mitte")
Städte Gladbeck, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick und Recklinghausen
- Das Kreisgebiet "Mitte" umfasst die Städte Gladbeck, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick und Recklinghausen;
- Menge: 16.000 bis 19.000 Mg/a (Auswertungsmenge: 18.000 Mg/a);
- Übernahme von Garten- und Parkabfällen an einer vom Bieter im Angebot zu benennenden Übernahmestelle für das Kreisgebiet "Mitte";
- Transport und Verwertung der übernommenen Garten- und Parkabfälle;
- Entsorgung der anfallenden Störstoffe.
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht spätestens acht Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen (Kreisgebiet "Süd")
Castrop-Rauxel, Datteln und Waltrop
- Das Kreisgebiet "Süd" umfasst die Städte Castrop-Rauxel, Datteln und Waltrop;
- Menge: 5.500 bis 7.000 Mg/a (Auswertungsmenge: 6.200 Mg/a);
- Übernahme von Garten- und Parkabfällen an einer vom Bieter im Angebot zu benennenden Übernahmestelle für das Kreisgebiet "Süd";
- Transport und Verwertung der übernommenen Garten- und Parkabfälle;
- Entsorgung der anfallenden Störstoffe.
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht spätestens acht Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altholz (A I bis A III)
- Übernahme von Altholz der Kategorien A I bis A III an zwei vom Bieter im Angebot zu benennenden Übernahmestellen (jeweils eine für das "östliche" und eine für das "westliche" Kreisgebiet);
- Menge insgesamt: 6.000 bis 7.500 Mg/a (Auswertungsmenge: 6.800 Mg/a);
- Transport und Verwertung des übernommenen Altholzes (inkl. Entsorgung der anfallenden Störstoffe).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht spätestens acht Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen
- Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen an einer vom Bieter im Angebot zu benennenden Übernahmestelle (= Zwischenlager);
- Zwischenlagerung, Transport und Entsorgung der übernommenen schadstoffhaltigen Abfälle.
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht spätestens acht Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen (Kreisgebiet "Nord")
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen (Kreisgebiet "Mitte")
Ort: Hünxe
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen (Kreisgebiet "Süd")
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Altholz (A I bis A III)
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DE6C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.