Rahmenvertrag Geldzählgeschäft Parkscheinautomaten Referenznummer der Bekanntmachung: L352/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Geldzählgeschäft Parkscheinautomaten
Die auszuschreibende Leistung umfasst den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Durchführung des Geldzählgeschäfts der Parkscheinautomaten im Dortmunder Stadtgebiet für einen festen Zeitraum von 24 Monaten gemäß Leistungsbeschreibung. Der Vertrag soll vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Die auszuschreibende Leistung umfasst den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Durchführung des Geldzählgeschäfts der Parkscheinautomaten im Dortmunder Stadtgebiet für einen festen Zeitraum von 24 Monaten gemäß Leistungsbeschreibung. Der Vertrag soll vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Da das ursprüngliche Offene Verfahren gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben wurde, weil keine Angebote eingegangen waren und die Kostenschätzung im Oberschwellenbereich liegt, wurde die Leistung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 4 Nr. 1 VgV erneut in den Wettbewerb gestellt. Die Wahl dieser Vergabeart ist möglich, wenn in einem offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote abgegeben worden sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDE6S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Ort: Münster
Land: Deutschland