EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004475
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 164-465486)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.breisgau-hochschwarzwald.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Los 1: Sammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall
Hinweis: Die zur Sammlung von Restabfall und Bioabfall benötigten Behälter stehen im Abfuhrgebiet bereit und werden von Auftraggeber gestellt.
Sammlung und Transport von Restabfall:
• Sammlung von Restabfall mit 35-l-, 50-l-, 60-l-, 80-l-, 120-l-, 240-l-Behältern im 14-täglichen Rhythmus (inkl. Abfuhr von 70-l-Zusatz-, Anstatt- und Winternotfallsäcken), ca. 26 Leerungen pro Jahr
• Sammlung von Restabfall mit 1.100-l-Behältern auf Abruf und nach Bedarf unter Einsatz eines Systems zur elektronischen Behälteridentifikation und Erfassung der Leerungshäufigkeit
• Transport des gesammelten Restabfalls zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle (TREA Breisgau für die „Direktgemeinden“ und Umladestation in Freiburg für die „Bahngemeinden“)
• Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege (inkl. bedarfsweisem Einbau und Wartung von Schwerkraftschlössern)
• Die Gestellung der Abfallsäcke erfolgt durch den Auftraggeber. Die Annahme, Lagerung und Verteilung der Abfallsäcke an den/die Verkaufsstellen (Zusatzsäcke) bzw. an den Auftraggeber (Anstattsäcke) bzw. an die Gemeinden (Winternotfallsäcke) haben durch den Auftragnehmer zu erfolgen (Auslieferung Zusatzsäcke: innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung; Auslieferung Anstattsäcke: einmal jährlich; Winternotfallsäcke: innerhalb von zwei Werktagen nach Anforderung).
• Optional: Lieferung/Kauf von Schwerkraftschlössern für Abfallsammelbehälter
Sammlung und Transport von Bioabfall:
• Sammlung von Bioabfall mit 60-l-, 120-l- und 240-l-Behältern (inkl. 70-l-Laubsäcke) im 14-täglichen Rhythmus; zudem sieben Zusatzleerungen von Mitte Juni bis Mitte September (insgesamt ca. 33 Leerungen pro Jahr)
• Transport des gesammelten Bioabfalls zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle (derzeit Vergärungsanlage RETERRA Freiburg GmbH)
• Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege (inkl. bedarfsweisem Einbau und Wartung von Schwerkraftschlössern)
• Die Gestellung der Laubsäcke erfolgt durch den Auftraggeber. Die Annahme, Lagerung und Verteilung der Abfallsäcke an die/den Ausgabestellen haben durch den Auftragnehmer zu erfolgen (innerhalb von zwei Werktagen nach Anforderung).
• Optional: Lieferung/Kauf von Schwerkraftschlössern für Abfallsammelbehälter
• Optional: Einsatz eines Sammelfahrzeugs mit Bioabfalldetektion an beiden Schüttungen
Los 2: Sammlung und Transport von (Rest-)Sperrabfall, Altholz und E-Großgeräten der SG 1 und 4 (inkl. Verwertung von Altholz)
Hinweis: Die Sammlung und der Transport von (Rest-)Sperrabfall und Altholz/Altmöbeln erfolgt künftig jeweils getrennt.
• Straßensammlung von (Rest-)Sperrabfall und Altholz (Altmöbel) auf Abruf innerhalb von fünf Wochen nach Anmeldung; Abwicklung des Anmeldesystems durch den Auftraggeber
• Zweimaljährliche Sammlung von (Rest-)Sperrabfall und Altholz bei vom Auftraggeber festgelegten Großwohnanlagen zu festen Terminen, ohne gesonderte Anmeldung
• Express-Abfuhr von Sperrabfall (inkl. Altholz) und Elektro-Großgeräten (Sammelgruppen 1 und 4) innerhalb von fünf Werktagen nach Anmeldung
• Transport der gesammelten Mengen an (Rest-)Sperrabfall und Elektro-Großgeräten (SG 1 und 4) zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen. (Rest-)Sperrabfall ist für die „Direktgemeinden“ zur TREA Breisgau und für die „Bahngemeinden“ zu einer Umladestation in Freiburg zu transportieren.
• Transport des getrennt gesammelten Altholzes (Altmöbel) zu einer Anlieferstelle des Auftragnehmers und nachfolgende Verwertung. Die Verwertungsleistung wird auf drei Jahre befristet (bis zum 31.12.2026). Ab dem 01.01.2027 erfolgt an der Anlieferstelle die Übergabe des Altholzes an einen noch zu beauftragenden Dritten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6303bf97-fed6-4ecd-b650-216f6cc9d300
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b972c8a7-bd25-4f2a-b703-f1bc7e69e7b1
DE131
DE132
Sammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall
Hinweis: Die zur Sammlung von Restabfall und Bioabfall benötigten Behälter stehen im Abfuhrgebiet bereit und werden vom Auftraggeber gestellt.
Sammlung und Transport von Restabfall:
– Sammlung von Restabfall mit 35-l-, 50-l-, 60-l-, 80-l-, 120-l-, 240-l-Behältern im 14-täglichen Rhythmus (inkl. Abfuhr von 70-l-Zusatz-, Anstatt- und Winternotfallsäcken), ca. 26 Leerungen pro Jahr;
– Sammlung von Restabfall mit 1.100-l-Behältern auf Abruf und nach Bedarf unter Einsatz eines Systems zur elektronischen Behälteridentifikation und Erfassung der Leerungshäufigkeit;
– Transport des gesammelten Restabfalls zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle;
– Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege (inkl. bedarfsweisem Einbau und Wartung von Schwerkraftschlössern);
– Die Gestellung der Abfallsäcke erfolgt durch den Auftraggeber. Die Annahme, Lagerung und Verteilung der Abfallsäcke an die Verkaufsstellen (Zusatzsäcke) bzw. an den Auftraggeber (Anstattsäcke) bzw. an die Gemeinden (Winternotfallsäcke) haben durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
– Optional: Lieferung/Kauf von Schwerkraftschlössern für Abfallsammelbehälter.
Sammlung und Transport von Bioabfall:
– Sammlung von Bioabfall mit 60-l-, 120-l- und 240-l-Behältern (inkl. 70-l-Laubsäcke) im 14-täglichen Rhythmus; zudem sieben Zusatzleerungen von Mitte Juni bis Mitte September (insgesamt ca. 33 Leerungen pro Jahr);
– Transport des gesammelten Bioabfalls zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle;
– Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege (inkl. bedarfsweisem Einbau und Wartung von Schwerkraftschlössern);
– Die Gestellung der Laubsäcke erfolgt durch den Auftraggeber. Die Annahme, Lagerung und Verteilung der Abfallsäcke an die Ausgabestellen haben durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
– Optional: Lieferung/Kauf von Schwerkraftschlössern für Abfallsammelbehälter;
– Optional: Einsatz eines Sammelfahrzeugs mit Bioabfalldetektion an beiden Schüttungen.
[Betrag gelöscht] EUR
[Betrag gelöscht] EUR
Optionen: nein
Optionen: ja Beschreibung der Optionen: – Zu Ziffer II.2.4): Lieferung/Kauf von Schwerkraftschlössern für Abfallsammelbehälter, Einsatz eines Sammelfahrzeugs mit Bioabfalldetektion an beiden Schüttungen (Optionen mit Wertung);
– Zu Ziffer II.2.7): . Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2030), sofern er nicht spätestens bis zum 31.12.2028 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
DE131
DE132
Los 2 Sammlung und Transport von (Rest-)Sperrabfall, Altholz und E-Großgeräten der SG 1 und 4 (inkl. Verwertung von Altholz)
– Straßensammlung von (Rest-)Sperrabfall und Altholz (Altmöbel) auf Abruf innerhalb von fünf Wochen nach Anmeldung; Abwicklung des Anmeldesystems durch den Auftraggeber;
– Zweimaljährliche Sammlung von (Rest-)Sperrabfall und Altholz bei vom Auftraggeber festgelegten Großwohnanlagen zu festen Terminen, ohne gesonderte Anmeldung;
– Express-Abfuhr von Sperrabfall (inkl. Altholz) und Elektro-Großgeräten (Sammelgruppen 1 und 4) innerhalb von fünf Werktagen nach Anmeldung;
– Transport der gesammelten Mengen an (Rest-)Sperrabfall und Elektro-Großgeräten (SG 1 und 4) zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen.
– Transport des getrennt gesammelten Altholzes (Altmöbel) zu einer Anlieferstelle des Auftragnehmers und nachfolgende Verwertung. Die Verwertungsleistung wird auf drei Jahre befristet (bis zum 31.12.2026). Ab dem 01.01.2027 erfolgt an der Anlieferstelle die Übergabe des Altholzes an einen noch zu beauftragenden Dritten.
[Betrag gelöscht] EUR
[Betrag gelöscht] EUR
Optionen: nein
Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Zu Ziffer II.2.7): . Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2030), sofern er nicht spätestens bis zum 31.12.2028 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Die Teilleistung der Altholzverwertung (Los 2) wird zunächst nur für drei Jahre (bis 31.12.2026) vergeben.
Zu Ziffer II.2.7): Die enthaltene Teilleistung zur Verwertungslogistik/Verwertung von Altholz A I – III ist bis zum 31.12.2026 befristet.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung:
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Abfällen (Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier) in Abfuhrgebieten (Landkreisen, Städten und Gemeinden) mit insgesamt mindestens 100.000 Einwohnern.
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von Sperrabfall in Abfuhrgebieten (Landkreisen, Städten und Gemeinden) mit insgesamt mindestens 50.000 Einwohnern.
Alternativ: Referenz zu Los 1 (Bei einem Angebot zu den Losen 1 und 2 ist die Referenzanforderung nur einmalig zu erfüllen.)
– Nutzungsnachweis der angebotenen Übernahmestelle/Umschlagstelle für Altholz A I – III.
– Nutzungsnachweis für die angebotene Behandlungs- oder Verwertungsanlage für Altholz A I – III.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Abfällen (Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier) in Abfuhrgebieten (Landkreisen, Städten und Gemeinden) mit insgesamt mindestens 100.000 Einwohnern. Die Referenz/ en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Jahren 2019 bis 2021 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s (inkl. Ansprechpartner), der jeweiligen Einwohnerzahl und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von Sperrabfall in Abfuhrgebieten (Landkreisen, Städten und Gemeinden) mit insgesamt mindestens 50.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Jahren 2019 bis 2021 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s (inkl. Ansprechpartner), der jeweiligen Einwohnerzahl und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Alternativ: Referenz zu Los 1 (Bei einem Angebot zu den Losen 1 und 2 ist die Referenzanforderung nur einmalig zu erfüllen.)
– Nutzungsnachweis der angebotenen Übernahmestelle/Umschlagstelle für Altholz A I – III. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Nutzungsnachweis für die angebotene Behandlungs- oder Verwertungsanlage für Altholz A I – III. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Tag: 27.09.2022
Ortszeit: 11:00
Tag: 27.09.2022
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.deutsche-evergabe.de/home/help abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens haben ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ zu erfolgen. Hierzu ist eine Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger
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Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.