Lieferung von Fahrgastsitzen im Landesdesign BW für Regio Shuttle Referenznummer der Bekanntmachung: 82 00 10
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr / Schwarzwald
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fahrgastsitzen im Landesdesign BW für Regio Shuttle
Die SWEG Südwestdeutsche Landsverkehrs-GmbH (kurz SWEG, im Folgenden auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt, zusammen mit Tochtergesellschaften, in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personenverkehr (SPNV).
Für die anstehende Umgestaltung von Verbrennungstriebwagen vom Typ Regio Shuttle der Baureihe 650, beabsichtigt die SWEG die Beschaffung von Fahrgastsitzen im Landesdesign Baden-Württemberg.
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH Verkehrsbetrieb Hohenzollerische Landesbahn Ringzug Güterbahnhofstraße 8 78194 Immendingen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Produktion und Lieferung von neuen Fahrgastsitzen mit Stoff- / Lederkombination im "Landesdesign Baden-Württemberg" im Rahmen der Instandhaltung.
Im Einzelnen umfasst der Auftrag die Produktion und Lieferung von Fest- und Klappsitzen inklusive Griffen und Armlehnen an 20 Verbrennungstriebwagen vom Typ Regio Shuttle Baureihe 650 zuzüglich Reservesitze gemäß Leistungsverzeichnis.
Die Sitze müssen gleichwertig zum aktuell verbauten Sitz Eco010 sein, damit diese gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/545 Artikel 16 Absatz 1 als Ersatzteil im Rahmen der Instandhaltung deklariert werden können.
Der Brandschutz aller Bauteile muss gemäß DIN EN 45545-2 HL2 nachgewiesen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Selbstdarstellung des Bewerbers anhand einer aussagekräftigen Firmenpräsentation;
2. aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als sechs (6) Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist);
3. aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als sechs (6) Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist);
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Teil A, Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers).
1. Bankauskunft mit Angaben zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers (nicht älter als drei (3) Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist) in deutscher Sprache (gegebenenfalls Original und beglaubigte Übersetzung);
2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren;
3. Angaben des Unternehmens zum Umsatz mit der Produktion und Lieferung von Fahrgastsitzen für Schienenfahrzeuge in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (die Umsätze sind pro Geschäftsjahr anzugeben).
1. Angaben zum unternehmensbezogenen Qualitätsmanagement. Falls vorhanden, sind Kopien entsprechender Zertifikate (ISO 9001 oder gleichwertig) vorzulegen;
2. Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen des Bewerbers. Falls vorhanden, sind Kopien entsprechender Zertifizierungen (ISO 14001 oder gleichwertig) vorzulegen.
1. Eine ECM-Zertifizierung ist Voraussetzung für eine Auftragsvergabe und ist durch Vorlage eines ECM4 - Zertifikates nachzuweisen.
2. Vorlage eines Klebezertifikates nach DIN 6701.
Zahlungsbedingungen: 30 Tage rein netto
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihren Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinne des §1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Absatz 1 Nummer 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bietergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmeantrag die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigt. Die Vergabestelle behält sich vor, in diesem Fall weitere Angaben und Nachweise zu verlangen und die wettbewerbsrechtliche Relevanz weiter aufzuklären.
Bedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG-BW) des Landes Baden-Württemberg findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5. die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß §160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
5. ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer die Vergabestelle über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§168 Absatz 1 GWB).