Erbringung von Wartungsleistungen für Biogasaufbereitungsanlagen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Wartungsleistungen für Biogasaufbereitungsanlagen
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten für die Biogasaufbereitungsanlagen der Biomethananlagen Barby, Klein Wanzleben, Kroppenstedt und Staßfurt.
Die Wertung erfolgt grundsätzlich losweise. Wird eine Loskombinationen eingereicht, die günstiger sind
als die Summe der jeweiligen Einzellose, so erfolgt der Zuschlag insoweit auf die Loskombination. Es wird
wirtschaftlichste Gesamtvergabesumme über alle Lose herangezogen.
Wartung BGAA - Typ Drucklose Aminwäsche
Klein Wanzleben
und
Kroppenstedt
Abschluss eines Wartungsvertrages für 2 Biogasaufbereitungsanlagen der Type: "Drucklose Aminwäsche", über 3 Jahre mit Verlängerungsoption.
Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate, bei schriftlicher Mitteilung seitens des Auftraggebers bis 3 Monate vor geplantem Vertragsende.
1) erweiterte Wartungsumfänge
2) Instandsetzungspauschalen für einzelne Anlagenkomponenten
Wartung BGAA - Typ physikalische Absorption bzw. physikalische Wäsche (Polyglykolwäsche)
Staßfurt
und
Barby
Abschluss eines Wartungsvertrages für 2 Biogasaufbereitungsanlagen der Type: "physikalische Absorption bzw. physikalische Wäsche (Polyglkolwäsche)", über 3 Jahre mit Verlängerungsoption.
Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate, bei schriftlicher Mitteilung seitens des Auftraggebers bis 3 Monate vor geplantem Vertragsende.
1) erweiterte Wartungsumfänge
2) Instandsetzungspauschalen für einzelne Anlagenkomponenten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen
Versicherungsträgers vorzulegen.
2. Nachweis, dass keine Steuer- Abgabeschuld vorliegen (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des
Finanzamtes).
3. (Selbst-) Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger
4. (Selbst-) Erklärung, dass keine Insolvenz beantragt oder eröffnet ist.
5. Handelsregister (HR)-Auszug
6. (Selbst-)Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen
1. Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren bezogen auf die ausgeschriebene Leistung,
2. Bilanz oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistung
Für Los 1 & 2:
1. Nachweis – zugelassener Ersatzteilabnehmer des jeweiligen Anlagenherstellers.
2. Erfahrung mit dem Anlagentyp (mehr als /mind. 3 Referenzen) und mind. 3 Jahre Wartungsdauer
Benennung Ansprechpartner der Referenzanlagen
Benennung des Anlagentyps / der Anlagentypen
Benennung des Wartungsstandortes --> Deutschland / Europa
Sowie Nachweis das diese Anlagen auch über Fernzugriff gewartet wurden/werden können und Fernzugriff erfolgen kann
Steuerungseingriff-Freigabe vom jeweilige Anlagenhersteller ebenfalls nachzuweisen
3. DVGW konforme Arbeitsweise / Elektrofachkraft muss im Team sein
Qualifikationsnachweis für einen für den jeweiligen Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter des Bieters notwendig/ausreichend.
4. Schulungen sind nachzuweisen
Schulungsnachweise auf den jeweiligen Anlagentyp für alle vorgesehenen MA
a) Schriftliche Bestätigung oder Nachweis, dass sich Ihr Unternehmen zu den Prinzipien des UN Global Compact bekennt.
b) Eigenerklärung gemäß Formularvorlage der MVV zur Einhaltung der aktuellen Russland-Sanktionen
im Bedarfsfall:
- Vertragserfüllungsbürgschaften
- Anzahlungsbürgschaften
- Gewährleistungsbürgschaften
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Q4.2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.