Planung und Standardisierte Bewertung der Westbahn als neue Straßenbahnstrecke in den Bonner Westen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-8187
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bonn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swb-konzern.de/einkauf/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Standardisierte Bewertung der Westbahn als neue Straßenbahnstrecke in den Bonner Westen
Es ist eine Planungsleistung bis zum Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorplanung) sowie darauf aufbauend eine Standardisierte Bewertung gemäß Anleitung des BMVI anzubieten, die dem AG sowie den potentiellen Zuschussgebern von Land und Bund eine fundierte Entscheidungs- und Planungsgrundlage für die weiteren Schritte bis zur Realisierung der Maßnahme ermöglicht.
Bonn
Es ist eine Planungsleistung bis zum Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorplanung) sowie darauf aufbauend eine Standardisierte Bewertung gemäß Anleitung des BMVI anzubieten, die dem AG sowie den potentiellen Zuschussgebern von Land und Bund eine fundierte Entscheidungs- und Planungsgrundlage für die weiteren Schritte bis zur Realisierung der Maßnahme ermöglicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBAYYMF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.