Durchführung von Hauptuntersuchungen an Triebfahrwerken der Rhein-Neckar-Variobahnen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (HU Triebfahrwerke RNVx)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Hauptuntersuchungen an Triebfahrwerken der Rhein-Neckar-Variobahnen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (HU Triebfahrwerke RNVx)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Durchführung von Hauptuntersuchungen an Triebfahrwerken der Rhein-Neckar-Variobahnen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (HU Triebfahrwerke RNVx). Alle Fahrwerke werden in regelmäßigen Abständen einer Fahrwerks-Hauptuntersuchung gemäß § 57 BoStrab sowie § 32 ESBO unterzogen. Diese Hauptuntersuchungen sollen an 20 Fahrwerken sowie optional an 6 weiteren Fahrwerke durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden.
Bei allen Fahrwerken dieser Vergabe handelt es sich um Triebfahrwerke des Fahrzeugtyps Rhein-Neckar- Variobahn mit Hohlwellenantrieb.
Der Leistungsumfang gliedert sich in feste Leistungen sowie optionale Leistungen. Die festen Leistungen werden bei jedem Fahrwerk durchgeführt. Die optionalen Leistungen werden abhängig vom individuellen Zustand des Fahrwerks durchgeführt.
Die rnv möchte Arbeiten, die bisher in den eigenen Werkstätten durchgeführt wurden aufgrund von Bedarfsspitzen und Kapazitätsbeschränkungen der eigenen Werkstätten extern durchführen lassen. Als Grundleistung sollen 20 Triebfahrwerke für Straßenbahnen (Typ Variobahn) eine externe Hauptuntersuchung und Aufarbeitung erhalten. Optional sollen die Hauptuntersuchungen noch an bis zu 6 weiteren Triebfahrwerken durchgeführt werden.
Vergabegegenstand sind daher externe Instandhaltungsleistungen an Schienenfahrzeug-Komponenten. Es sollen Triebfahrwerke nach Befundung durch den Auftraggeber aus den Werkstätten der rnv an den externen Dienstleister versendet werden, der diese in seiner Werkstatt gem. Leistungsbeschreibung instandsetzt (Hauptuntersuchung + optionale Leistungspakete, die nach Befundung zusätzlich bei Bedarf beauftragt werden). Die zur Durchführung der Arbeiten benötigten Materialien werden (bis auf kurzfristig verfügbare marktübliche C-Teile) von der rnv beigestellt.
Geplanter Beginn der Auftragsausführung ist am 01.09.2022. Spätester Gesamtfertigstellungstermin aller vertraglichen Instandsetzungsmaßnahmen an allen Triebfahrwerken einschließlich Abholung und Anlieferung ist der 31.03.2024. Bei Ziehung der Option I kann sich der Gesamtfertigstellungstermin bis zum 30.06.2024 verschieben.
Option I: Weitere Fahrwerke - Zusätzlich zu den fest vereinbarten Sätzen sind an 3 weiteren Sätzen mit je 2 Triebfahrwerken die Leistungen gemäß Abschnitt 3.1 der LB durchzuführen.
Option II: Radreifenwechsel - Durchführen des Radreifenwechsel an allen vier Rädern gemäß der Beschreibung des Herstellers des Treibradsatzes inkl. Tausch der Radstehbolzen.
Option III: Sandstrahlen des Fahrwerksrahmens - Sandstrahlen des Fahrwerkrahmens mit anschließendem Lackieren des Rahmens. Die Verrohrung ist hierzu zu demontieren. Beim Sandstrahlen erfolgt immer eine Erneuerung der Verkabelung, dazu wird immer zusätzlich Option VII beauftrag. Die Montage und Demontage der Verkabelung ist daher kein Bestandteil dieser Option.
Option IV: ZfP-Prüfung der Radsatzwellen - An beiden Radsatzwellen ist eine ZfP-Prüfung nach DIN 27201-7 durchzuführen. Die hierfür erforderliche Prüfanweisung ist durch den Auftragnehmer zu erstellen, diese ist der rnv zur Dokumentation der HU zu übergeben.
Option V:Tausch der Radsatzwellen - Tausch beider Radsatzwellen nach Laufleistung oder nach nicht-bestandener ZfP-Prüfung. Die neuen Radsatz- wellen werden von der rnv bereitgestellt und sind vom AN einzubauen.
Option VI: Tausch der Getriebe - Vollständiger Tausch beider Getriebe, inkl. Trennen der Getriebe von den Radsatzwellen und Montieren der Getriebe. Die Tausch-Getriebe werden von der rnv bereitgestellt. Den Transport der Getriebe hat der Auftrag- nehmer zu übernehmen.
Option VII: Erneuerung der Verkabelung - Komplette Erneuerung der Verkabelung am Triebfahrwerk. Die vorhandene Verkabelung ist zu demontieren. Die Verkabelung ist gemäß den angefügten Unterlagen auszuführen und zu montieren.
Option VIII: Stunden nach Bedarf - zusätzliche Tätigkeiten, die über den in der LB beschriebenen Leistungsumfang sowie Optionen hinausgehen.
Zu den Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
Einzelne Vergabeunterlagen (=Anlagen zur Leistungsbeschreibung) enthalten zu schützende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Zulieferers von rnv. Diese Unterlagen befinden sich in einer passwortgeschützten ZIP-Datei, die zusammen mit den anderen Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform eingestellt ist. Das Passwort zu der ZIP-Datei kann interessierten Unternehmen erst nach Abgabe einer unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt werden.
Der Vordruck für die Vertraulichkeitserklärung ist auf der Vergabeplattform zum Download eingestellt. Der Bieter muss die Vertraulichkeitserklärung elektronisch über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an den Auftraggeber schicken. Nach Zugang der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung wird der Auftraggeber dem Bieter das Passwort ebenfalls elektronisch über die Kommunikationsfunktion zur Verfügung stellen.
Alle übrigen Vergabeunterlagen können unter dem Link https://www.subreport.de/E78659524 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Delitzsch
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen in Ziffer 3.3 rein informatorisch anzugeben, mit welchen Komponenten (z.B. Getriebe, Kupplung, Räder) er in der Vergangenheit bereits gearbeitet hat.
Entsprechend des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) hat der Bieter zusammen mit dem Angebot die Verpflichtungserklärungen LTMG abzugeben. Die besonderen Vertragsbedingungen LTMG werden mit dem Zuschlag Vertragsbestandteil.
Neben dem Bieter haben auch seine Nachunternehmer und Verleihunternehmen (vgl. Ziff. 3.5 der Ausschreibungsbedingungen) – soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind – die Verpflichtungserklärung LTMG unterschrieben abzugeben. Diese Erklärungen sind ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.