Projektmanagement Green Wilhelmshaven
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uniper.energy
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement Green Wilhelmshaven
Uniper Hydrogen treibt vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung der europäischen Energieversorgung strategisch die Entwicklung eigener Wasserstoffassets sowie die globale Beschaffung von grünen Energieträgern („origination of green liquids“) voran. Für das Projekt "Green Wilhelmshaven Ammoniak Import Terminal" werden Projektmanagementleistungen benötigt, welche auf die zeitlich begrenzte, kurzfristige Bearbeitung von allgemeinen Projektmanagementaufgaben gerichtet sind. Primär geht es um Leistungen zur administrativen Vorbereitung der Entwicklung eines Ammoniak Importterminals.
Düsseldorf, Wilhemshaven
Uniper Hydrogen treibt vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung der europäischen Energieversorgung strategisch die Entwicklung eigener Wasserstoffassets sowie die globale Beschaffung von grünen Energieträgern („origination of green liquids“) voran. Ein Thema betrifft das Projekt "Green Wilhelmshaven Ammoniak Import Terminal". Hierfür wird für eine zeitlich begrenzte, kurzfristige Bearbeitung von allgemeinen Projektmanagementaufgaben, welche auf die administrative Vorbereitung der Entwicklung eines Importterminals gerichtet sind, ein Projektmanager benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die zu vergebenden Projektmanagementleistungen umfassen die zeitlich begrenzte, kurzfristige Bearbeitung von allgemeinen Projektmanagementaufgaben, welche auf die administrative Vorbereitung der Entwicklung eines Importterminals gerichtet sind und sind damit nicht gleichartig zu anderen Planungsleistungen im Projekt Wilhelmshaven Ammoniak-Importterminal. Daher ist nach § 2 Abs. 7 S. 2 SektVO für die Schwellenwertbetrachtung allein der geschätzte Auftragswert für diese Projektmanagementleistungen maßgeblich. Der geschätzte Auftragswert für diese Leistungen liegt unterhalb des geltenden Schwellenwertes für Dienstleistungen nach Sektorenvergabeverordnung. Aus diesem Grund ist die Sektorenverordnung nicht anwendbar und eine Vergabe dieses Auftrages ohne Durchführung eines EU-Ausschreibungsverfahrens zulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektmanagement Green Wilhelmshaven
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Die Leistungserbringung erfolgt durch die Fa. nxt statista, Hamburg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 und § 135 GWB vollumfänglich verwiesen.
Nach § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 3 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe im Nachprüfungsverfahren 10 Kalendertage nach Veröffentlichung einer Ex-Ante-Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, in welcher der Auftraggeber die Absicht zur Auftragsvergabe bekundet hat. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.