Universitätsklinikum Münster - Gebäude 2750/2770 - Neubau eines Medizinischen ForschungsCentrums (MedForCe) // Neubau Body & Brain Institute Münster (BBIM) | 763/736-G50 Wärmedämmung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 763/736-G55
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Gebäude 2750/2770 - Neubau eines Medizinischen ForschungsCentrums (MedForCe) // Neubau Body & Brain Institute Münster (BBIM) | 763/736-G50 Wärmedämmung HLS
Wärmedämmung HLS
Medizinisches ForschungsCentrum (MedForCe)
48149 Münster
Projektbeschreibung
Diese Ausschreibung beinhaltet die beiden nachfolgend beschriebenen Objekte MedForCe (Medizinisches Forschungs Centrum) und das BBIM (Body and Brain Institute).
MedForCe (Medizinisches Forschungs Centrum)
Das Universitätsklinikum Münster (UKM) ist eines der größten Krankenhäuser Deutschlands, in dessen Einrichtungen jährlich rund 58.000 Patienten stationär und 475.500 Patienten ambulant behandelt werden. Im Rahmen eines vom Land Nordrhein-Westfalen finanzierten Medizinischen Modernisierungsprogramms ("MedMoP") werden auf dem Gelände des UKM voraussichtlich elf Bauprojekte zur Sanierung und Neubau von Gebäuden realisiert, um eine moderne Versorgung der Patienten zu gewährleisten und eine Forschung zu ermöglichen, die im globalen Wettbewerb bestehen kann. Dabei ist das umfangreichste Projekt des MedMoP der Neubau des Medizinischen Forschungs Centrums ("MedForCe"), mit dem im nördlichen Bereich des Albert-Schweitzer-Campus die bisher räumlich verteilten Institute für Mikrobiologie, Virologie und Hygiene an einem Standort zusammengeführt und weitere Forschungsverfügungsflächen realisiert werden sollen, um eine effiziente und leistungsstarke bauliche Infrastruktur zu schaffen. Das MedForCe ist als hochmodernes Laborgebäude von besonderer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Münster. Das MedForCe soll auf dem Grundstück Domagkstraße / Coesfelder Kreuz / Rishon-Le-Zion-Ring mit einer Nutzfläche von voraussichtlich 13.500 m2 bis 14.900 m2 errichtet werden.
BBIM (Body and Brain Institute Münster)
Beim BBIM handelt sich um ein eigenständiges, aber vielfach mit dem MedForCe vernetztes Gebäude. Sowohl die innere Struktur (identische Laborcluster), als auch das innere und äußere Erscheinungsbild beider Projekte sollen sich nicht unterscheiden. Beide Gebäude haben einen separaten Zugang zur Domagkstraße und eine unabhängige Vertikalerschließung, aber eine gemeinsame Logistik im UG. Neben Standardbüro- und Laborflächen ist im BBIM eine GMP-Facility vorgesehen, sowie eine durchflusszytometrische Einheit und ein RNA-Sequencing Labor. Es werden primär Laborflächen der Schutzstufe 1 und 2 gemäß BioStoffV und GentSV vorgesehen. Die Nutzflächen soll ca. 3.850 m2 betragen.
Los 1: Wärmedämmung HLS MedForCe
- Dämmung von Abwasseranlagen mit synthetischem Kautschuk im Bereich der Regenwasserleitungen (ca. 390 m) und mit geschlossenzelligen Polyethylenschaum als Körperschalldämmung von Labor- und Schmutzwasserleitungen (ca. 625 m) jeweils mit Formteilen
- Dämmung von Trink- und Betriebswasseranlagen mit Mineralwollschalen und Blechmantel (ca. 130 m), Dämmung mit Mineralwolle und PVC-Ummantelung (ca. 4.660 m), Dämmung mit alukaschierten Mineralfaserschalen (ca. 2.200 m), jeweils mit zugehörigen Ventilen (DN15 bis DN 150) und Formteilen
- Dämmung von Wärmeversorgungsanlagen mit Mineralwollschalen und verzinktem Blechmantel (ca. 1.600 m), Dämmung mit Mineralwollschalen und PVC-Ummantelung (ca. 1.180 m), Dämmung mit Mineralfaserschalen (ca. 7.250 m), jeweils mit zugehörigen Ventilen (DN15 bis DN 200) und Formteilen
- Dämmung von Roh- und Reindampfanlagen mit Mineralwollschalen mit verzinktem Blechmantel (ca. 730 m), Dämmung mit Mineralfaserschalen (ca. 990 m). jeweils mit zugehörigen Ventilen (DN15 bis DN 200) und Formteilen
- Dämmung von Lüftungskanälen und Formstücken mit Mineralwolle und Blechummantelung (ca. 740 m2), Dämmung von Lüftungskanälen und Formstücken mit Mineralwolle (ca. 12.000 m2), Dämmung von runden Rohrleitungen (DN80 bis DN 400) mit Mineralwolle (ca. 1.700 m) und zugehörigen Formteilen, Dämmung von Luftkanälen und Formstücken mit geschlossenzelligem Zellkautschuk (ca. 1.200 m2)
- Kältedämmung von Kälteanlagen mit synthetischem Kautschuk (ca. 10.250 m), Dämmung mit Mineralwoll-Rohrschalen (ca. 6.900 m), Dämmung mit Schaumglas (ca. 450 m), Dämmung mit Mineralwollschalen mit PVC-Ummantelung (ca. 690 m), jeweils mit zugehörigen Ventilen (DN15 bis DN 200) und Formteilen
- Brandschutz- und Verpressarbeiten (Schließen von ca. 130 Rohrdurchführungen und ca. 400 Wand- und Deckendurchbrüchen), Erstellung von diversen Rohrabschottungen für vorgenannte Rohrleitungssysteme
Los 2: Wärmedämmung HLS BBIM
- Dämmung von Abwasseranlagen mit synthetischem Kautschuk im Bereich der Regenwasserleitungen (ca. 140 m) und mit geschlossenzelligen Polyethylenschaum als Körperschalldämmung von Labor- und Schmutzwasserleitungen (ca. 195 m) jeweils mit Formteilen
- Dämmung von Trink- und Betriebswasseranlagen mit Mineralwollschalen und Blechmantel (ca. 145 m), Dämmung mit Mineralwolle und PVC-Ummantelung (ca. 1.635 m), Dämmung mit alukaschierten Mineralfaserschalen (ca. 320 m), jeweils mit zugehörigen Ventilen (DN15 bis DN 80) und Formteilen
- Dämmung von Wärmeversorgungsanlagen mit Mineralwollschalen und verzinktem Blechmantel (ca. 690 m), Dämmung mit Mineralwollschalen und PVC-Ummantelung (ca. 495 m), Dämmung mit Mineralfaserschalen (ca. 2.980 m), jeweils mit zugehörigen Ventilen (DN15 bis DN 150) und Formteilen
- Dämmung von Lüftungskanälen und Formstücken mit Mineralwolle und Blechummantelung (ca. 230 m2), Dämmung von Lüftungskanälen und Formstücken mit Mineralwolle (ca. 3.695 m2), Dämmung von runden Rohrleitungen (DN80 bis DN 400) mit Mineralwolle (ca. 540 m) und zugehörigen Formteilen, Dämmung von Luftkanälen und Formstücken mit geschlossenzelligem Zellkautschuk (ca. 375 m2)
- Kältedämmung von Kälteanlagen mit synthetischem Kautschuk (ca. 3.740 m), Dämmung mit Mineralwoll-Rohrschalen (ca. 2.910 m), Dämmung mit Schaumglas (ca. 200 m), Dämmung mit Mineralwollschalen mit PVC-Ummantelung (ca. 305 m), jeweils mit zugehörigen Ventilen (DN15 bis DN 40) und Formteilen
- Brandschutz- und Verpressarbeiten (Schließen von ca. 65 Rohrdurchführungen und ca. 130 Wand- und Deckendurchbrüchen), Erstellung von diversen Rohrabschottungen für vorgenannte Rohrleitungssysteme
Body & Brain Institute Münster (BBIM)
48149 Münster
Projektbeschreibung
Diese Ausschreibung beinhaltet die beiden nachfolgend beschriebenen Objekte MedForCe (Medizinisches Forschungs Centrum) und das BBIM (Body and Brain Institute).
MedForCe (Medizinisches Forschungs Centrum)
Das Universitätsklinikum Münster (UKM) ist eines der größten Krankenhäuser Deutschlands, in dessen Einrichtungen jährlich rund 58.000 Patienten stationär und 475.500 Patienten ambulant behandelt werden. Im Rahmen eines vom Land Nordrhein-Westfalen finanzierten Medizinischen Modernisierungsprogramms ("MedMoP") werden auf dem Gelände des UKM voraussichtlich elf Bauprojekte zur Sanierung und Neubau von Gebäuden realisiert, um eine moderne Versorgung der Patienten zu gewährleisten und eine Forschung zu ermöglichen, die im globalen Wettbewerb bestehen kann. Dabei ist das umfangreichste Projekt des MedMoP der Neubau des Medizinischen Forschungs Centrums ("MedForCe"), mit dem im nördlichen Bereich des Albert-Schweitzer-Campus die bisher räumlich verteilten Institute für Mikrobiologie, Virologie und Hygiene an einem Standort zusammengeführt und weitere Forschungsverfügungsflächen realisiert werden sollen, um eine effiziente und leistungsstarke bauliche Infrastruktur zu schaffen. Das MedForCe ist als hochmodernes Laborgebäude von besonderer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Münster. Das MedForCe soll auf dem Grundstück Domagkstraße / Coesfelder Kreuz / Rishon-Le-Zion-Ring mit einer Nutzfläche von voraussichtlich 13.500 m2 bis 14.900 m2 errichtet werden.
BBIM (Body and Brain Institute Münster)
Beim BBIM handelt sich um ein eigenständiges, aber vielfach mit dem MedForCe vernetztes Gebäude. Sowohl die innere Struktur (identische Laborcluster), als auch das innere und äußere Erscheinungsbild beider Projekte sollen sich nicht unterscheiden. Beide Gebäude haben einen separaten Zugang zur Domagkstraße und eine unabhängige Vertikalerschließung, aber eine gemeinsame Logistik im UG. Neben Standardbüro- und Laborflächen ist im BBIM eine GMP-Facility vorgesehen, sowie eine durchflusszytometrische Einheit und ein RNA-Sequencing Labor. Es werden primär Laborflächen der Schutzstufe 1 und 2 gemäß BioStoffV und GentSV vorgesehen. Die Nutzflächen soll ca. 3.850 m2 betragen.
Los 1: Wärmedämmung HLS MedForCe
- Dämmung von Abwasseranlagen mit synthetischem Kautschuk im Bereich der Regenwasserleitungen (ca. 390 m) und mit geschlossenzelligen Polyethylenschaum als Körperschalldämmung von Labor- und Schmutzwasserleitungen (ca. 625 m) jeweils mit Formteilen
- Dämmung von Trink- und Betriebswasseranlagen mit Mineralwollschalen und Blechmantel (ca. 130 m), Dämmung mit Mineralwolle und PVC-Ummantelung (ca. 4.660 m), Dämmung mit alukaschierten Mineralfaserschalen (ca. 2.200 m), jeweils mit zugehörigen Ventilen (DN15 bis DN 150) und Formteilen
- Dämmung von Wärmeversorgungsanlagen mit Mineralwollschalen und verzinktem Blechmantel (ca. 1.600 m), Dämmung mit Mineralwollschalen und PVC-Ummantelung (ca. 1.180 m), Dämmung mit Mineralfaserschalen (ca. 7.250 m), jeweils mit zugehörigen Ventilen (DN15 bis DN 200) und Formteilen
- Dämmung von Roh- und Reindampfanlagen mit Mineralwollschalen mit verzinktem Blechmantel (ca. 730 m), Dämmung mit Mineralfaserschalen (ca. 990 m). jeweils mit zugehörigen Ventilen (DN15 bis DN 200) und Formteilen
- Dämmung von Lüftungskanälen und Formstücken mit Mineralwolle und Blechummantelung (ca. 740 m2), Dämmung von Lüftungskanälen und Formstücken mit Mineralwolle (ca. 12.000 m2), Dämmung von runden Rohrleitungen (DN80 bis DN 400) mit Mineralwolle (ca. 1.700 m) und zugehörigen Formteilen, Dämmung von Luftkanälen und Formstücken mit geschlossenzelligem Zellkautschuk (ca. 1.200 m2)
- Kältedämmung von Kälteanlagen mit synthetischem Kautschuk (ca. 10.250 m), Dämmung mit Mineralwoll-Rohrschalen (ca. 6.900 m), Dämmung mit Schaumglas (ca. 450 m), Dämmung mit Mineralwollschalen mit PVC-Ummantelung (ca. 690 m), jeweils mit zugehörigen Ventilen (DN15 bis DN 200) und Formteilen
- Brandschutz- und Verpressarbeiten (Schließen von ca. 130 Rohrdurchführungen und ca. 400 Wand- und Deckendurchbrüchen), Erstellung von diversen Rohrabschottungen für vorgenannte Rohrleitungssysteme
Los 2: Wärmedämmung HLS BBIM
- Dämmung von Abwasseranlagen mit synthetischem Kautschuk im Bereich der Regenwasserleitungen (ca. 140 m) und mit geschlossenzelligen Polyethylenschaum als Körperschalldämmung von Labor- und Schmutzwasserleitungen (ca. 195 m) jeweils mit Formteilen
- Dämmung von Trink- und Betriebswasseranlagen mit Mineralwollschalen und Blechmantel (ca. 145 m), Dämmung mit Mineralwolle und PVC-Ummantelung (ca. 1.635 m), Dämmung mit alukaschierten Mineralfaserschalen (ca. 320 m), jeweils mit zugehörigen Ventilen (DN15 bis DN 80) und Formteilen
- Dämmung von Wärmeversorgungsanlagen mit Mineralwollschalen und verzinktem Blechmantel (ca. 690 m), Dämmung mit Mineralwollschalen und PVC-Ummantelung (ca. 495 m), Dämmung mit Mineralfaserschalen (ca. 2.980 m), jeweils mit zugehörigen Ventilen (DN15 bis DN 150) und Formteilen
- Dämmung von Lüftungskanälen und Formstücken mit Mineralwolle und Blechummantelung (ca. 230 m2), Dämmung von Lüftungskanälen und Formstücken mit Mineralwolle (ca. 3.695 m2), Dämmung von runden Rohrleitungen (DN80 bis DN 400) mit Mineralwolle (ca. 540 m) und zugehörigen Formteilen, Dämmung von Luftkanälen und Formstücken mit geschlossenzelligem Zellkautschuk (ca. 375 m2)
- Kältedämmung von Kälteanlagen mit synthetischem Kautschuk (ca. 3.740 m), Dämmung mit Mineralwoll-Rohrschalen (ca. 2.910 m), Dämmung mit Schaumglas (ca. 200 m), Dämmung mit Mineralwollschalen mit PVC-Ummantelung (ca. 305 m), jeweils mit zugehörigen Ventilen (DN15 bis DN 40) und Formteilen
- Brandschutz- und Verpressarbeiten (Schließen von ca. 65 Rohrdurchführungen und ca. 130 Wand- und Deckendurchbrüchen), Erstellung von diversen Rohrabschottungen für vorgenannte Rohrleitungssysteme
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 3 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 08.04.2022
Bezug: 5. Sanktionspaket, Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung bei, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Himmelreichallee 40 (LBS-Gebäude), 48149 Münster
Zur Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYVQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.